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ULM/EHINGEN: Zukunft von Schlecker weiter ungewiss

ULM/EHINGEN

Zukunft von Schlecker weiter ungewiss

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    Freie Hand für den Insolvenzverwalter: Arndt Geiwitz (Mitte) kann nun noch stärker durchgreifen, um die Drogeriekette Schlecker zu retten.
    Freie Hand für den Insolvenzverwalter: Arndt Geiwitz (Mitte) kann nun noch stärker durchgreifen, um die Drogeriekette Schlecker zu retten. Foto: Foto: dpa

    Die Aussichten für eine Schlecker-Transfergesellschaft werden immer schlechter. Die Drogeriemarkt-Kette braucht dringend einen 70-Millionen-Euro-Kredit. Nach einer länderweiten Bürgschaft für eine Schlecker-Transfergesellschaft ist auch eine kleinere Lösung mit nur drei Bundesländern gescheitert.

    Die bayerische Staatsregierung lehnte am Mittwoch eine Beteiligung an einem Dreier-Modell mit Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ab. „Für die bayerische Staatsregierung ist eine Drei-Länder-Lösung wie von Baden-Württemberg vorgeschlagen nicht darstellbar. Das würde zu einer Verdoppelung des bayerischen Anteils führen“, sagte ein Sprecher von Finanzminister Markus Söder (CSU) am Mittwochabend auf Anfrage.

    Das bayerische Kabinett hatte am Vortag 10,6 Millionen Euro für eine mögliche Schlecker-Bürgschaft bewilligt – unter der Bedingung, dass sich alle Bundesländer beteiligen. Dies war jedoch am Widerstand Sachsens und Niedersachsens gescheitert.

    Mit der Dreierlösung wäre der bayerische Anteil aber auf mehr als 20 Millionen Euro gestiegen. Zunächst war unklar, ob die Verhandlungen noch fortgeführt werden. Schlecker braucht für die Finanzierung einer Transfergesellschaft für die Mitarbeiterinnen und ihre wenigen männlichen Kollegen einen 70-Millionen-Euro-Kredit der KfW-Bank. Deswegen hatte die baden-württembergische Landesregierung vorgeschlagen, in einer kleineren Lösung mit Nordrhein-Westfalen und Bayern zu bürgen.

    Dem Rechenmodell zufolge wäre Stuttgart dafür in Vorleistung getreten und hätte dann Rückbürgschaften von Bayern über 20,5 und Nordrhein-Westfalen über 24,1 Millionen Euro erhalten. Sollte der KfW-Kredit endgültig scheitern, würde das für rund 11 000 Schlecker-Beschäftigte bundesweit die unmittelbare Entlassung in die Arbeitslosigkeit bedeuten. In Bayern hatte die Kette vor der Pleite etwa 3000 Mitarbeiter.

    Seit Mittwoch hat nun auch der Insolvenzverwalter von Schlecker freie Hand. Das Amtsgericht Ulm hat das Insolvenzverfahren über die Drogeriekette eröffnet. Der Insolvenzrichter Benjamin Webel bestätigte entsprechende Medienberichte. „Ab jetzt kann die Insolvenz definitiv nicht mehr zurückgenommen werden“, sagte Webel. Das Verfahren gilt für die Anton Schlecker e.K., die Schlecker XL GmbH und auch für die Tochter IhrPlatz.

    Das Insolvenzverfahren bietet Schlecker nun eine andere Verhandlungsbasis – sowohl den Mitarbeitern als auch anderen Geschäftspartnern wie Vermietern gegenüber. „Es gelten jetzt andere Kündigungsfristen“, sagte Webel. Sofern keine kürzeren Fristen vereinbart seien, betrage die Frist drei Monate zum Monatsende.

    Wegen der Unklarheit über die Transfergesellschaften war der Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung bisher unklar gewesen. Ein Sprecher von Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz sagte zum Gerichtsentscheid: „Damit liegen wir im Plan“. Es werde nun weiter nach der Insolvenzordnung vorgegangen.

    Geiwitz werde daran arbeiten, die verbliebenen rund 3200 Schleckerfilialen verlustfrei weiterzuführen. Die Schließungen seien planmäßig erfolgt. „In den kommenden Wochen soll nun die Restrukturierung angegangen werden“, erklärte er. Dazu gehören etwa die Verhandlungen mit Vermietern. Auch die Investorensuche werde fortgesetzt.

    Bei IhrPlatz gebe es bereits eine finanzierte Auffanggesellschaft, Insolvenzverwalter ist hier Geiwitz' Partner Werner Schneider. Auch die Tochter mit Sitz in Osnabrück will 122 von 612 Filialen schließen. 650 der insgesamt 5350 Arbeitsplätze fallen weg.

    Im Januar hatte vor allem die geplatzte Finanzierung von Lieferungen der Einkaufsgemeinschaft Markant dazu geführt, dass die ehemals größte deutsche Drogeriekette Schlecker zahlungsunfähig wurde.

    Insolvenzverfahren

    Die dauerhafte Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens führt zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Ziel ist, die Forderungen der Gläubiger soweit wie möglich zu befriedigen. Das kann geschehen, indem das verbliebene Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird. Bei Schlecker greift die Alternative: Das Unternehmen soll saniert werden.

    Zunächst musste Schlecker einen Insolvenzantrag stellen. Das war am 23. Januar. Das Gericht hat während der vergangenen Wochen geprüft, ob für eine Eröffnung des Verfahrens genügend Masse, das heißt verwertbares Vermögen des Unternehmens, vorhanden ist. Andernfalls würde der Antrag „mangels Masse“ abgelehnt, ein Verfahren nicht eröffnet. Dann müssen sich die Gläubiger selbst darum kümmern, dass ihre Forderungen erfüllt werden.

    Das Gericht hat drei Monate Zeit, über die Eröffnung eines Verfahrens zu entscheiden. Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beruft das Gericht in der Regel einen Insolvenzverwalter, üblicherweise wird es der vorläufige Insolvenzverwalter – der bereits bei der Antragstellung ernannt wurde. Er sichtet das vorhandene Vermögen, prüft die Bücher sowie die gegen den Schuldner bestehenden Forderungen und hat praktisch das Sagen im Haus.

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