Die Finanzberatungsfirma Deltoton, für die frühere Weltklasse-Fechter aus Tauberbischofsheim mit Gesicht und Namen bürgten, macht keinen Stich mehr: Das in Finanzkreisen schon länger in Verruf geratene Unternehmen, das seinen Firmensitz im markanten Beton-Ei im Mainfrankenpark in Dettelbach (Lkr. Kitzingen) hat, steht im Zentrum eines Ermittlungsverfahrens der Würzburger Staatsanwaltschaft wegen Anlagebetruges. Die Durchsuchungen bei Verantwortlichen am vergangenen Donnerstag waren weit umfangreicher, als es zunächst den Anschein hatte.
Fünf Tage nach Bekanntwerden der Ermittlung gingen Oberstaatsanwalt Frank Gosselke und Karl-Heinz Schmitt, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Unterfranken, mit einer gemeinsamen Pressemitteilung an die Öffentlichkeit. Sie sprechen von einem „Großeinsatz“, bei dem in Bayern und Hessen insgesamt 26 Objekte durchsucht worden“ sind. „Dabei stellten die Beamten umfangreiches Beweismaterial sicher.“
Hierbei waren fünf Staatsanwälte der in Würzburg ansässigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen und rund 140 Beamte der Kriminalpolizei Würzburg und Unterfranken und der Bayerischen Bereitschaftspolizei im Einsatz. Sie wurden von 30 Beamten weiterer bayerischer und außerbayerischer Dienststellen unterstützt.
„Den Beschuldigten liegt zur Last, eine Vielzahl von Kapitalanlegern geschädigt zu haben, die seit Ende der 1990er Jahre eine atypische stille Beteiligung an drei im Landgerichtsbezirk Würzburg ansässigen Gesellschaften erworben haben,“ so Raufeisen und Schmitt. Die Beschuldigten sollen mit weiteren Personen „eine Vielzahl von Gesellschaften im In- und Ausland gegründet haben, über die die von den Anlegern einbezahlten Gelder hin- und hergeschoben wurden, bis diese letztlich entgegen ihrem ursprünglichen Zweck zumindest teilweise den Beschuldigten zuflossen“ – ein Vorwurf, den das „Handelsblatt“ bereits 2011 erhob.
Hierdurch sollen 30 000 Anleger geschädigt worden sein. „Die Höhe des Gesamtschadens dürfte sich im zweistelligen Millionenbereich bewegen“, heißt es weiter.
Weihnachten in U-Haft
Der Ermittlungsrichter hat Haftbefehle gegen alle fünf Beschuldigten erlassen. Diese wurden im Rahmen der Durchsuchungsaktion oder kurz darauf festgenommen und in verschiedene Justizvollzugsanstalten gebracht, wo sie das Weihnachtsfest anders verbringen werden als geplant. „Die Auswertung des umfangreichen sichergestellten Beweismaterials wird voraussichtlich geraume Zeit in Anspruch nehmen“, steht vielsagend in der Pressemitteilung.
Um wen es sich bei den Festgenommenen handelt, ließ die Staatsanwaltschaft unbeantwortet. Doch man muss davon ausgehen, dass der Geschäftsführer, der die letzte veröffentlichte Bilanz von Deltoton zu verantworten hatte, im Fokus des Interesses steht. Bei ihm handelt es sich um einen erfolgreichen Fechter aus der Medaillenschmiede der Trainer-Legende Emil Beck in Tauberbischofsheim. Ein anderer – zweifacher Olympiasieger und Weltmeister – hat Frankonia mit gegründet und dafür geworben. Dann verkaufte er seinen Anteil. Er ließ über einen Mittelsmann mitteilen: Gegen ihn gebe es weder Ermittlungen noch Haftbefehl.
Dass man Kunden über die Risiken ihrer Investition im Unklaren gelassen habe (wie das „Handelsblatt“ unter Berufung auf viele Gerichtsverfahren schrieb), bestritt er bereits 2011. Sein Anwalt wies darauf hin, dass die „dargestellten Vertriebspraktiken zu keinem Zeitpunkt von den Gesellschaften, ihren Vorständen und Aufsichtsräten gebilligt“ wurden. Ein dritter Fechter – ebenfalls Weltmeister – stand jahrelang an der Spitze von Deltoton und anderer Unternehmen, die ihren Briefkasten vor dem Beton-Ei haben.
Völlig überraschend kommt das Ermittlungsverfahren nicht. Schon 2001 warnte die Zeitschrift „Finanztest“ der Stiftung Warentest, Frankonia-Investitionen seien „risikobehaftet“. 2004 rechneten die Tester vor: Bevor beim Fonds CSA 5 Renditen für Anleger überhaupt möglich seien, gingen rund 20 Prozent des angelegten Geldes für Gebühren und sonstige Kosten drauf, die „an unterschiedliche Tochterfirmen der Frankonia“ flössen. Wie sollte da Geld für die Investoren übrig bleiben? 2011 titelte das „Handelsblatt“: „Olympia-Stars bringen Tausende Anleger um ihr Erspartes“.
Als sich Frankonia der redegewandten Vermittler der Hofer Futura-Finanz bediente, um Kunden anzulocken, schrillten bei Verbraucherschützern die Alarmglocken. Denn Futura hat das Attest, unseriös zu arbeiten, von höchster Stelle – vom Bundesgerichtshof. Der urteilte nach jahrelangem Rechtsstreit: Futura müsse Anlegern auf Schadenersatz haften, „weil ihre Vermittler Risiken der Geldanlagen nicht korrekt dargestellt hatten“.
Risiko verschwiegen
Firmen wie die Göttinger Gruppe oder die in Würzburg beheimatete Euro-Gruppe arbeiteten mit dem Modell atypischer stiller Beteiligungen. Sie unterhöhlten mit unseriösen, teilweise strafbaren Geschäften das Vertrauen in den seriösen Finanzmarkt – obwohl Kripo und Staatsanwaltschaft mit viel Geduld in den vergangenen Jahren manche Schneise in den wuchernden Urwald des Anlagebetruges schlugen, ob beim Hotelturm-Projekt von Franz Klaffenböck, der BFI-Bank, den Steakhaus-Plänen in Dettelbach, Helmut Kiener oder bei den schillernden Immobilienhaien von S & K.
Unbeeindruckt davon werben gerade in Unterfranken seit zwei Jahrzehnten Anbieter mit den berüchtigten atypischen stillen Beteiligungen. Sie locken mit Steuerersparnis und hohen Zinsen. Hunderttausende von Anlegern lösten Lebensversicherungen oder Sparkonten auf und verschuldeten sich, weil das Geld sie lockte und sie an diese Versprechungen glaubten.
Was aus Anlageberatern „Anlügeberater“ machte: Viele sagten ihren Geldgebern nicht oder nicht so laut, wie hoch deren Risiko war, ihr Geld ganz oder zu großen Teilen zu verlieren. Und häufig entpuppten sich ihre großen Versprechen als berüchtigte Schneeballsysteme, bei denen das Geld der Investoren auf Nimmerwiedersehen in dunkle Kanäle floss – häufig auf die Konten der schlauen Berater. Mag auch mancher in den Knast wandern – bis der Staatsanwalt betrügerische Geschäfte beweisen kann, ist das Geld oft schon weg und die Frist verstrichen, für die redegewandte Berater haften müssten.