Das Kindergeld dient Eltern nach der Geburt ihres Kindes bis zur Volljährigkeit als finanzielle Stütze. Sie erhalten monatlich 255 Euro, bis ihr Kind mindestens das 18. Lebensjahr erreicht hat. In gewissen Fällen erfolgt die Zahlung auch darüber hinaus. Allgemein „profitieren vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen“ davon, schreibt das Familienportal auf seiner Webseite. Damit liegt die Vermutung nahe, dass das Kindergeld - wie zum Beispiel das Wohngeld, BAföG oder einkommensabhängige Kita-Beiträge - eine Sozialleistung ist. Doch stimmt das?
Ist Kindergeld eine Sozialleistung?
Ein Sprecher des Bundesministeriums der Finanzen erklärte auf Anfrage unserer Redaktion: „In Deutschland ist das Kindergeld für unbeschränkt steuerpflichtige Eltern eine steuerliche Leistung (Steuervergütung). Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz. Mit dem Kindergeld wird das steuerliche Existenzminimum freigestellt. Soweit der Betrag des Kindergeldes die erforderliche Freistellung des Existenzminimums übersteigt, dient es der Förderung der Familie.“ Demnach gilt das Kindergeld als Familienleistung und nicht als Sozialleistung.
Ziel sei es schließlich, „für den Schutz der Familie die für Eltern unvermeidbare Sonderbelastung aus Unterhaltsverpflichtungen zu berücksichtigen“, heißt es.
Haben Familien mit Wohnsitz im Ausland und Vollwaisen Anspruch aufs Kindergeld?
Grundsätzlich haben Familien Anspruch auf das Kindergeld, sofern sie mit ihren Kindern in Deutschland leben. Aber auch deutsche Staatsbürger, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, können Kindergeld erhalten. Das betrifft etwa Entwicklungshelfer oder in das Ausland entsandte Beamte. Um die Zahlung zu bekommen, müssen Eltern allgemein zunächst einen entsprechenden Antrag stellen. Außerdem können auch Vollwaisen oder Kinder, die den Aufenthalt ihrer Eltern nicht kennen, Kindergeld beantragen. So sieht es das Bundeskindergeldgesetz (BKGG) vor.
Übrigens: Das Kindergeld wurde zum 1. Januar 2025 erhöht. Für 2026 ist dann eine weitere Erhöhung angekündigt.
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