Das Kindergeld ist laut dem Bundesfamilienministerium (BMBFSFJ) eine der wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland. Immerhin wird es ab der Geburt und mindestens bis zum 18. Geburtstag gezahlt – und trägt so direkt zur finanziellen Entlastung von Eltern bei. Anspruchsberechtigt sind dabei nicht die Kinder, sondern in der Regel ein Elternteil, erklärt das Familienportal des Bundes.
In den meisten Fällen erhalten Eltern Kindergeld für zwei Kinder. Laut dem Statistischen Bundesamt lebten im Jahr 2024 nämlich 44,2 Prozent der Kinder mit einem Geschwisterkind zusammen. Bei nur 29,9 Prozent der Familien mit Kindern handelte es sich um ein Einzelkind, 17,9 Prozent hatten drei Kinder und 8,0 Prozent vier oder mehr. In letzteren Bereich fallen auch Familien mit sechs Kindern. Wie viel Kindergeld bekommen Eltern dann jeden Monat?
Kindergeld bei sechs Kindern: Wie viel Geld bekommen Eltern?
Das monatliche Kindergeld wurde in Deutschland zuletzt am 1. Januar 2025 um fünf Euro erhöht. Laut dem Familienportal des Bundes beträgt es jetzt pro Monat für ein Kind 255 Euro. Pro Geschwisterkind kommen entsprechend 255 Euro hinzu, sodass Familien mit zwei Kindern 510 Euro, Familien mit drei Kindern 765 Euro und Familien mit vier Kindern 1020 Euro erhalten. Entsprechend erhöht sich der Kindergeldbetrag pro Kind immer weiter. Familien mit sechs Kindern kommen so auf eine monatliche Kindergeldsumme von 1530 Euro.
So setzt sich der Betrag pro Kind im Jahr 2025 zusammen:
Anzahl Kinder | Kindergeldbetrag pro Monat |
---|---|
1 | 255 Euro |
2 | 510 Euro |
3 | 765 Euro |
4 | 1020 Euro |
5 | 1275 Euro |
6 | 1530 Euro |
Diese Werte gelten voraussichtlich nur noch für das Jahr 2025, denn laut dem Deutschen Bundestag ist für 2026 schon die nächste Kindergeld-Erhöhung geplant. Dann soll die Leistung um vier Euro pro Kind auf 259 Euro steigen. Familien mit sechs Kindern erhalten ab Januar 2026 also 1554 Euro im Monat und damit 24 Euro mehr als 2025.
Übrigens: Früher gab es beim Kindergeld eine Staffelung. Die genaue Höhe der Leistung hing damals von der Anzahl älterer Geschwister ab.
Kindergeld-Antrag: Wer hat Anspruch auf die Familienleistung?
Um Kindergeld bekommen zu können, müssen in der Regel nur wenige Voraussetzungen erfüllt werden. Laut dem Familienportal des Bundes haben nämlich grundsätzlich alle Eltern, die in Deutschland leben und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, einen Anspruch auf Kindergeld. Auch Pflegeeltern, Stiefeltern, Großeltern und Geschwister können die Leistung erhalten, wenn sie das Kind in ihrem Haushalt betreuen.
Hinzukommt, dass Kindergeld in der Regel nur bis zum 18. Geburtstag eines Kindes gezahlt wird. Laut der Bundesagentur für Arbeit (BA) gibt es jedoch Ausnahmen. Je nach Situation – Ausbildung, Studium oder arbeitslos – kann Kindergeld dann bis zum 21. oder 25. Lebensjahr gezahlt werden. Volljährige Kinder mit einer Behinderung können die Leistung sogar noch länger bekommen.
Wer die nötigen Voraussetzungen erfüllt, kann einen Antrag auf Kindergeld stellen. Das entsprechende Formular muss laut dem Familienportal des Bundes online oder direkt bei der zuständigen Familienkasse eingereicht werden. Seit Januar 2024 ist das Verfahren etwas einfacher. Laut der BA erhalten Eltern nun nach der Geburt ihres Kindes ein Begrüßungsschreiben mit einem QR-Code, der zu einem bereits teilweise vorausgefüllten Online-Kindergeld-Antrag führt. Das soll die Beantragung deutlich erleichtern.
Kindergeld: Wann wird es für sechs Kinder ausgezahlt?
Kindergeld wird jeden Monat nach einem bestimmten Muster ausgezahlt. Laut der BA ist für den genauen Auszahlungstermin die Endziffer der Kindergeldnummer ausschlaggebend. Sie bestimmt nämlich darüber, ob das Geld eher zu Beginn, Mitte oder Ende eines Monats auf dem Konto ankommt.
Eltern, die Kindergeld für mehrere Kinder bekommen, müssen sich trotzdem nicht auf verschiedene Auszahlungstermine einstellen. Der Bundesagentur für Arbeit zufolge werden die einzelnen Beträge bei mehreren Kindern nämlich als Summe ausgezahlt.
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