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Kindergeld: Kann die Leistung gekürzt werden?

Familie

Kindergeld: Kann die Leistung gekürzt werden?

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    Kindergeld ist keine Sozialleistung. Kann es trotzdem gekürzt werden?
    Kindergeld ist keine Sozialleistung. Kann es trotzdem gekürzt werden? Foto: Floydine, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Kindergeld ist eine Leistung, die Familien in Deutschland fast automatisch bekommen. Laut dem Familienportal des Bundes wird es ab der Geburt und mindestens bis zum 18. Geburtstag eines Kindes gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Kindergeld auch länger bezogen werden.

    Wer Anspruch auf Kindergeld hat, erhält laut der Bundesagentur für Arbeit pro Kind und Monat 255 Euro. Wann das Geld genau überwiesen wird, hängt von der individuellen Kindergeldnummer ab. Denn die Endziffer von 0 bis 9 bestimmt, ob die Leistung am Anfang, zur Mitte oder am Ende eines Monats ausgezahlt wird. Einen Einfluss auf die Höhe hat das Auszahlungsdatum des Kindergeldes nicht. Gibt es aber Gründe, aus denen die Leistung gekürzt wird?

    Kindergeld: Kann die Leistung gekürzt werden?

    Kindergeld ist keine Sozialleistung. Laut der Lebenshilfe handelt es sich um eine „steuerliche Ausgleichszahlung, die im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt ist“. Demnach gibt es auch keine Mitwirkungspflichten wie etwa beim Bürgergeld oder Sanktionen, wenn diese nicht erfüllt werden. Kindergeld kann also im eigentlichen Sinne nicht gekürzt werden.

    Viel mehr kann es Gründe geben, aus denen das Kindergeld nicht mehr oder nur noch anteilig gezahlt wird.

    Laut dem Familienportal des Bundes wird Kindergeld etwa gestrichen, wenn nicht mehr alle Voraussetzungen für einen Anspruch auf die Leistung erfüllt werden. Die Familienkasse fordert dann auch zu viel gezahlte Beträge zurück. Deshalb sind Eltern, die Kindergeld bekommen, auch verpflichtet, die zuständige Familienkasse „sofort über alle Änderungen zu informieren, die sich auf das Kindergeld auswirken können“, erklärt das Familienportal. Geschieht dies nicht, kann es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat handeln.

    Nötig ist das unter anderem, wenn ein Umzug ansteht, sich die Bankverbindung ändert, bei einer Scheidung oder Trennung, wenn ein Elternteil oder das Kind ins Ausland zieht oder wenn das Kind berufstätig wird. Laut der Sozialplattform des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) wird das Kindergeld zum Beispiel nicht weitergezahlt, wenn ein volljähriges Kind einer sogenannten „anspruchsschädlichen Erwerbstätigkeit“ nachgeht. Das ist der Fall, wenn die wöchentliche Arbeitszeit nach dem Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums regelmäßig mehr als 20 Stunden beträgt.

    Aber nicht immer bedeutet eine Änderungsmitteilung bei der Familienkasse, dass kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht. Insbesondere bei einem Umzug ins Ausland kann es zu einem Sonderfall kommen.

    Kindergeld im Ausland: Wann wird ein Unterschiedsbetrag oder Differenzkindergeld gezahlt?

    Leben deutsche Eltern im Ausland, können sie laut dem Familienportal des Bundes trotzdem Kindergeld in voller Höhe bekommen, wenn sie – vereinfacht gesagt – in Deutschland Steuern auf ihr Einkommen zahlen. Aber Kindergeld und andere Familienleistungen werden vorrangig von dem Land gezahlt, in dem die Eltern oder ein Elternteil erwerbstätig sind. Nur unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern ein Differenzkindergeld oder den sogenannten Unterschiedsbetrag aus Deutschland bekommen. Dabei wird das Kindergeld aus dem Ausland sozusagen auf 255 Euro aufgestockt.

    Möglich ist das, wenn beide Elternteile in unterschiedlichen europäischen Mitgliedsstaaten, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz arbeiten. Für die Kindergeldzahlung ist dann das Land zuständig, in dem das Kind seinen Wohnsitz hat. Ist der Kindergeldanspruch im Wohnsitzland geringer, zahlt das andere Land ein Differenzkindergeld. Laut einem entsprechenden Kindergeld-Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit entfällt die Zahlung von deutschem Kindergeld, wenn die vorgesehene Leistung im anderen EU-Mitgliedstaat höher ist als in Deutschland.

    Übrigens: Kurz nach der Bundestagswahl im Februar 2025 stand zur Debatte, ob das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder gekürzt werden soll. So stand es im Wahlprogramm der Union, in den Koalitionsvertrag hat es die Idee aber nicht geschafft.

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