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Kindergeld und Elterngeld: Was ist der Unterschied zwischen den beiden Leistungen?

Familie

Kindergeld und Elterngeld: Was ist der Unterschied zwischen den beiden Leistungen?

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    Staatliche Leistungen wie das Kindergeld oder Elterngeld bieten Familien in Deutschland eine finanzielle Unterstützung.
    Staatliche Leistungen wie das Kindergeld oder Elterngeld bieten Familien in Deutschland eine finanzielle Unterstützung. Foto: Jean-Luc, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Die Geburt eines Kindes geht meist mit großen Veränderungen im Leben der Eltern einher. Nicht nur der Alltag gestaltet sich völlig neu – auch in finanzieller Hinsicht sind die Elternteile nun mit einer neuen Situation konfrontiert. Um die mit Kindern verbundenen Kosten besser abfedern zu können, erhalten Familien in Deutschland finanzielle Unterstützung vom Staat. Dabei gibt es unterschiedliche Leistungen, die Erziehungsberechtigte beanspruchen können. Unter anderem zählen dazu das Kindergeld sowie das Elterngeld. Doch worin unterscheiden sich die beiden Leistungen eigentlich? Und wer hat Anspruch darauf? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in diesem Artikel.

    Kindergeld: Was beinhaltet die Leistung?

    Beim Kindergeld handelt es sich um eine staatliche Leistung, die laut familienportal.de, einer Informationsseite des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), die grundlegende Versorgung von Kindern von Geburt an sicherstellen soll. Grundsätzlich erhalten alle Familien, die mit ihrem Kind oder ihren Kindern in Deutschland leben und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, Kindergeld. Dazu gehören:

    • Deutsche Staatsangehörige, die in Deutschland leben.
    • Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, unter bestimmten Voraussetzungen – zum Beispiel der Nachweis eines Aufenthaltsstatus oder einer Arbeitserlaubnis.
    • Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, unter besonderen Bedingungen.

    Die Familienleistung wird mindestens bis zum Erreichen des 18. Lebensjahrs ausgezahlt. Wie die Bundesagentur für Arbeit informiert, können Eltern unter bestimmten Voraussetzungen aber auch noch darüber hinaus Kindergeld erhalten – beispielsweise, wenn das Kind ein Studium beginnt oder sich in Ausbildung befindet. Um den Zuschuss zu erhalten, muss dieser mit Geburt des Kindes bei der Familienkasse beantragt werden.

    Im Jahr 2025 gab es erfreuliche Nachrichten für Familien: Wie unter anderem das BMBFSFJ informiert, wurde das Kindergeld zum 1. Januar 2025 um fünf Euro erhöht. Damit erhalten Anspruchsberechtigte derzeit monatlich 255 Euro pro Kind. Der Betrag wird monatlich zu festen Terminen von der Familienkasse überwiesen. Wann genau das Geld auf dem Konto der Beziehenden eingeht, hängt dabei von der sogenannten Endziffer ab, also der letzten Zahl der Kindergeldnummer.

    Elterngeld: Was ist damit gemeint?

    Laut familienportal.de ist das Elterngeld – beziehungsweise das Basiselterngeld – eine staatliche Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Anders als das Kindergeld bezieht es sich speziell auf die betreuungsintensive Zeit direkt nach der Geburt. Ziel ist es, Eltern, die in dieser Phase vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt arbeiten, finanziell zu unterstützen und den Einkommensausfall zu kompensieren. Der Antrag auf Elterngeld muss innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt bei der zuständigen Elterngeldstelle gestellt werden.

    Wie das BMBFSFJ informiert, stehen Eltern insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zur Verfügung, die für die ersten 14 Lebensmonate des Kindes gelten. Jeder Elternteil muss dabei mindestens zwei Monate in Anspruch nehmen. Die restlichen zehn Monate können frei untereinander aufgeteilt werden. Nimmt jedoch nur ein Elternteil Elterngeld in Anspruch, reduziert sich der Anspruch auf maximal zwölf Monate. Anders verhält es sich bei Alleinerziehenden: Diese können das Basiselterngeld für den gesamten Zeitraum von 14 Monaten beziehen.

    Auch das Elterngeld wird monatlich ausgezahlt. Allerdings richtet sich die Auszahlung laut familienportal.de nicht nach Kalendermonaten, sondern nach den Lebensmonaten des Kindes. Zudem gibt es keinen festen Pauschalbetrag. Stattdessen richtet sich die Höhe des Betrags nach dem Einkommen der Eltern. Laut dem BMBFSFJ beträgt das Basiselterngeld in der Regel 65 Prozent des Netto-Einkommens vor der Geburt. Der monatliche Mindestbetrag liegt hier bei 300 Euro, der Höchstbetrag bei 1800 Euro. Wer die Leistung über die 14 Monate hinaus beziehen möchte, kann außerdem auf zwei weitere Modelle des Elterngeldes zurückgreifen: das Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus. Vor allem Elternpaare, bei denen ein oder beide Partner während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, profitieren von diesen Varianten.

    Kindergeld und Elterngeld: Unterschiede im Überblick

    • Das Kindergeld wird ab dem Zeitpunkt der Geburt bis mindestens zum 18. Lebensjahr ausgezahlt. Das Basiselterngeld erhalten Eltern maximal bis zum 14. Lebensmonat des Kindes – es sei denn, Beziehende beanspruchen Elterngeld Plus oder den Partnerschaftsbonus.
    • Das Kindergeld entspricht im Jahr 2025 einem monatlichen Pauschalbetrag von 255 Euro. Die Höhe des Elterngeldes ist individuell abhängig vom Einkommen der Eltern sowie der Elterngeld-Variante, die anspruchsberechtigte Personen beziehen.
    • Um Kindergeld zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag bei der Familienkasse gestellt werden. Das Elterngeld muss bei der Elterngeldstelle, die für den Wohnort des Kindes zuständig ist, beantragt werden.
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