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Kindergeld und Kinderzuschlag für August 2025: Wann ist das Geld auf dem Konto?

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Kindergeld und Kinderzuschlag für August 2025: Wann ist das Geld auf dem Konto?

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    Wann werden im August 2025 Kindergeld und Kinderzuschlag überwiesen?
    Wann werden im August 2025 Kindergeld und Kinderzuschlag überwiesen? Foto: js-photo, stock-adobe.com (Symbolbild)

    Für viele Familien ist der August nicht nur Ferienzeit, sondern er kann auch finanziell herausfordernd sein – neue Schulmaterialien, Urlaubspläne oder Kita-Gebühren stehen an. Umso wichtiger ist es, genau zu wissen, wann Kindergeld und Kinderzuschlag im August 2025 ausgezahlt werden. Hier finden Sie alle wichtigen Infos rund um Auszahlung, Höhe und den Kindergeld-Anspruch – mit besonderem Fokus auf die Termine im August.

    Kindergeld und Kinderzuschlag für August 2025: Wann ist das Geld auf dem Konto?

    Kindergeld wird in Deutschland monatlich durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt, heißt es auf der Website des Familienportals des Bundes. Die genaue Auszahlung richtet sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Die Kindergeldnummer finden Eltern auf dem Kontoauszug oder auf den Schreiben der Familienkasse – zum Beispiel im Format: xxxFKxxxxx5.

    Wichtig: Kindergeld und Kinderzuschlag werden immer zeitgleich ausgezahlt. Das bedeutet: Wer Anspruch auf beides hat, erhält die Leistungen zusammen.

    Für August 2025 gelten laut Bundesagentur für Arbeit (Stand: Auszahlungstabelle 2025) folgende Überweisungstermine:

    Kindergeld 2025: Wie hoch ist die Leistung?

    Aktuell beträgt das Kindergeld einheitlich 255 Euro pro Kind und Monat – unabhängig von der Anzahl der Kinder, heißt es auf der Website des Familienportals. Auch Familien mit höherem Einkommen erhalten in der Regel Kindergeld, es sei denn, der steuerliche Kinderfreibetrag fällt günstiger aus – dies prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen der Steuerveranlagung.

    Kinderzuschlag August 2025: Wer hat Anspruch?

    Der Kinderzuschlag richtet sich an Familien mit geringem bis mittlerem Einkommen, die für sich selbst sorgen können, aber nicht für die gesamte Familie. Voraussetzung ist, dass die Eltern Kindergeld erhalten und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht über- oder unterschreiten.

    Die Höhe liegt aktuell bei bis zu 297 Euro pro Kind und Monat (inkl. 25 Euro Sofortzuschlag) – abhängig von Einkommen, Vermögen und Unterhalt der Kinder. Der Antrag muss separat gestellt werden, eine automatische Prüfung erfolgt dem Familienportal zufolge nicht.

    Auszahlung: Immer gemeinsam mit dem Kindergeld

    Obwohl der Antrag auf Kinderzuschlag gesondert erfolgt, erfolgt die Auszahlung stets gemeinsam mit dem Kindergeld. Damit gelten auch hier die gleichen Auszahlungstermine nach Endziffer der Kindergeldnummer, die bereits weiter oben im Artikel aufgelistet wurden. Rückwirkende Zahlungen sind beim Kinderzuschlag nicht möglich, beim Kindergeld hingegen bis zu sechs Monate rückwirkend.

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