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Thüngersheim: Änderung der Stellplatzsatzung in Thüngersheim: Nur noch ein Stellplatz pro Wohneinheit vorgeschrieben

Thüngersheim

Änderung der Stellplatzsatzung in Thüngersheim: Nur noch ein Stellplatz pro Wohneinheit vorgeschrieben

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    Mit Rücksicht auf den Denkmalschutz sind in Thüngersheim künftiger müssen private Grundstücksbesitzer in Thüngersheim ab Oktober weniger Stellplätze vorhalten.
    Mit Rücksicht auf den Denkmalschutz sind in Thüngersheim künftiger müssen private Grundstücksbesitzer in Thüngersheim ab Oktober weniger Stellplätze vorhalten. Foto: Herbert Ehehalt

    Nur noch einen Stellplatz müssen private Grundstücksbesitzer in der Gemeinde Thüngersheim ab 1. Oktober vorhalten. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen.

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