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Waldbüttelbrunn: Gemeinderat Waldbüttelbrunn lehnt Antrag auf Änderung der Friedhofssatzung für Baumbestattungen ab

Waldbüttelbrunn

Gemeinderat Waldbüttelbrunn lehnt Antrag auf Änderung der Friedhofssatzung für Baumbestattungen ab

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    Das Ablegen von unter anderem Gestecken, Blumen und Kerzen, ist in dem Bereich der geordneten Baumbestattung nur in den ersten drei Wochen gestattet.
    Das Ablegen von unter anderem Gestecken, Blumen und Kerzen, ist in dem Bereich der geordneten Baumbestattung nur in den ersten drei Wochen gestattet. Foto: Ingrid Metz

    Wenn ein Mensch geht, bedeutet das für seine Angehörigen immer auch einen Prozess der Trauer und des Abschiednehmens. Weil es vielen Hinterbliebenen heute nicht mehr möglich ist, sich regelmäßig um das Grab ihrer Lieben zu kümmern, sind Baumbestattungen in Mode gekommen. 2021 auch der Gemeinderat in Waldbüttelbrunn seine Friedhofssatzung. In allen drei Friedhöfen der Gemeinde wurde ein geordneter oder ungeordneter Urnengräberbereich ausgewiesen. Geordnet bedeutet, dass die Urnen in einer zuvor eingelassenen Röhre beigesetzt werden. Ungeordnet heißt, dass die Urne direkt in der Erde begraben wird, zumeist nahe eines Baumes oder eingebettet in einen mit Bäumen bepflanzten Bereich.

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