Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Geld für ehrenamtliche Retter: Sanitäter sollen gleiche Rechte wie Feuerwehrleute erhalten

Geld für ehrenamtliche Retter

Sanitäter sollen gleiche Rechte wie Feuerwehrleute erhalten

    • |
    • |
    • |
    Wenn ehrenamtliche Sanitäter üben, sollen sie künftig auch Anspruch auf Lohnfortzahlung und Freistellung vom Job haben. Das fordert nun auch die Freie-Wähler-Landtagsfraktion.
    Wenn ehrenamtliche Sanitäter üben, sollen sie künftig auch Anspruch auf Lohnfortzahlung und Freistellung vom Job haben. Das fordert nun auch die Freie-Wähler-Landtagsfraktion. Foto: Thorsten Jordan

    Können ehrenamtliche Retter von Organisationen wie Rotem Kreuz oder Johannitern in Bayern auf bessere Bedingungen hoffen? Auch sie sollen - wie Angehörige von Feuerwehr und THW - künftig Entschädigungen erhalten, wenn sie an Übungen teilnehmen. Das zumindest fordern die Freien Wähler. Der große Koalitionspartner CSU aber bremst.

    Im Sommer waren sich FW und CSU noch einig. Damals scheiterte im Landtag ein Vorstoß von SPD und Grünen. Die Grünen hatten sogar einen Gesetzentwirf vorgelegt. Ihre Begründung: „Die derzeitige Benachteiligung ist ungerecht und muss endlich beendet werden.“ 

    SPD und Grüne waren mit ihrem Vorstoß gescheitert

    Denn bislang gilt: Angehörige des THW müssen bei einem Einsatz oder einer Übung vom Arbeitgeber freigestellt und weiter bezahlt werden, genauso Feuerwehrleute. Anders ist es bei den Rettungsdiensten wie beispielsweise der Wasserwacht: Dort sieht das Bayerische Rettungsdienstgesetz für Ehrenamtliche nur eine Freistellung und Lohnfortzahlung vor, wenn es zu tatsächlichen Einsätzen kommt oder vom Landratsamt angeordnete Rettungsübungen gibt. Ansonsten ist es das Privatvergnügen der Ehrenamtler, für das sie Urlaub nehmen müssen.

    Diesen Zustand wollen nun auch die Freien Wähler ändern. Sie begründen das mit Putins Angriffskrieg in der Ukraine und der daraus resultierende Konfrontation Russlands mit Europa. Bayern müsse sich besser gegen Krisen und Angriffe wappnen, erklärten die FW-Politiker Florian Streibl, Bernhard Pohl und Wolfgang Hauber jetzt in München. Sie plädierten für einen „Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruch für Hilfs- und Rettungskräfte,“ die an Ausbildungen und Übungen teilnehmen. Denn diese Kräfte sind im Ernstfall für den Zivilschutz unabdingbar.

    Außerdem fordern die FW mehr Geld vom Bund für die Drohnenabwehr, die Ausrüstung der Krankenhäuser und den Schutz kritischer Infrastruktur wie Wasserversorgung, Schienen, Straßen oder Stromerzeugung. „Da müssen wir was tun,“ sagte Fraktions-Vize Pohl und forderte größere Anstrengungen. „Das ist nicht mit ein paar Drohnen erledigt.“ Bezahlen soll das nach den Vorstellungen der FW der Bund. Schließlich sei diesem im Gegensatz zu den Ländern für Verteidigungsausgaben eine unbegrenzte Neuverschuldung gestattet. Fraktionschef Streibl: „Der Schutz von Bevölkerung und Infrastruktur muss jetzt Priorität haben.“

    So will Bayern die Bevölkerung im Ernstfall schützen

    Der Koalitionspartner CSU ist mit einem ganz ähnlichen Ansatz unterwegs. Parteichef und Ministerpräsident Markus Söder kündigte vergangene Woche an, dass Bayerns Polizei in Bälde Drohnen abschießen darf und auch kann, zudem richtet der Freistaat ein Landesamt für Bevölkerungsschutz ein. Gesundheitsministerin Judith Gerlach will Krankenhäuser noch in diesem Jahr die Folgen eines Krieges oder Cyberangriffs durchspielen lassen - um nur drei Beispiele zu nennen.

    Beim Freistellungs- und Fortzahlungsanspruch für ehrenamtliche Retter ist die CSU als größte Fraktion im Landtag dagegen zurückhaltend. Ihr innenpolitischer Sprecher Holger Dremel sagte auf Anfrage unserer Redaktion: „Nicht jeder Einsatz und nicht jedes Ehrenamt ist gleich. Das hängt etwa von der Ausbildung, der Planbarkeit und der Einsatzhäufigkeit ab. Diese Unterschiede müssen berücksichtigt werden.“ Bayern habe in den vergangenen Jahren die Ansprüche auf Freistellung und Entgeltfortzahlung Schritt für Schritt ausgeweitet, so Dremel weiter. So gilt sie seit 2013 auf für den Rettungsdienst - falls der Katastrophenfall ausgerufen wird.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden