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Das ist jetzt zu tun: Identitätsdiebstahl: Wenn Betrüger auf Ihren Namen einkaufen

Das ist jetzt zu tun

Identitätsdiebstahl: Wenn Betrüger auf Ihren Namen einkaufen

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    Hat jemand Fremdes auf Ihren Namen im Internet eingekauft? Dann kann das unangenehme Folgen haben.
    Hat jemand Fremdes auf Ihren Namen im Internet eingekauft? Dann kann das unangenehme Folgen haben. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

    Hat irgendjemand etwas in Ihrem Namen eingekauft oder Verträge abgeschlossen, ohne zu bezahlen? Etwa jedem vierten Menschen (24 Prozent) in Deutschland ist das schon einmal passiert, zeigt eine Umfrage Deutschlands größter Auskunftei, der Schufa.

    Wenn Opfer von Identitätsdiebstahl im Anschluss beherzt handeln, können sie für den wirtschaftlichen Schaden, der Dritten entstanden ist, nicht zur Verantwortung gezogen werden. Dafür ist es den Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz zufolge entscheidend, umgehend nach Kenntnis über einen Vorfall Strafanzeige bei der Polizei zu stellen. Zudem sollte die Bank informiert werden. Für den Fall, dass auch Kontodaten abgeflossen sind und betroffene Konten und Karten vorsorglich gesperrt werden.

    Stellen getäuschte Unternehmen Zahlungsaufforderungen an Opfer von Identitätsmissbrauch, sollten sie diesen widersprechen. Auf der Webseite der Verbraucherschützer können sich Betroffene dafür einen interaktiven Musterbrief für ihren speziellen Fall entwerfen lassen, den sie anschließend samt einer Kopie über die Strafanzeige an den Absender der Forderung senden.

    Auch Auskunfteien sollten informiert werden

    Wichtig ist in diesem Zusammenhang außerdem, zu prüfen, ob aufgrund des Vorfalls fehlerhafte Negativeinträge bei Schufa und Co. vorgenommen wurden, die den Score verhageln. Das lässt sich ganz einfach über die Anforderung einer kostenlosen Datenkopie nachvollziehen. Denn geprellte Unternehmen können solche Einträge veranlassen, sobald unbezahlte Rechnungen mehrfach erfolglos angemahnt wurden. Opfern von Identitätsdiebstahl kann auf diese Weise also ein Nachteil entstehen, den sie nicht zu verantworten haben.

    Das Gute: Sie können ihn korrigieren lassen. Dafür sollten entsprechende Auskunfteien über den Identitätsbetrug in Kenntnis gesetzt werden. In der Regel muss dafür ein schriftlicher Antrag gestellt werden, dem ebenfalls eine Kopie der Strafanzeige sowie eine Kopie eines Ausweisdokuments beizufügen ist. Wie es bei der Schufa konkret funktioniert, darüber informiert die Auskunftei auf ihrer Webseite.

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