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Mindestlohn: Für welche Jobs muss er gezahlt werden – und für welche nicht?

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Mindestlohn: Für welche Jobs muss er gezahlt werden – und für welche nicht?

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    12,82 Euro beträgt der Mindestlohn im Jahr 2025. Bis auf einige Ausnahmen muss er per Gesetz vom Arbeitgeber gezahlt werden.
    12,82 Euro beträgt der Mindestlohn im Jahr 2025. Bis auf einige Ausnahmen muss er per Gesetz vom Arbeitgeber gezahlt werden. Foto: Stockfotos-MG, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn garantiert Arbeitnehmern in Deutschland ein gewisses Bruttogehalt pro Arbeitsstunde. Mit dieser festgelegten Lohnuntergrenze sollen Beschäftigte ein gesichertes Mindesteinkommen erhalten. Die Erhöhung des Mindestlohns geriet zuletzt zum politischen Streitpunkt in der Regierungskoalition. Doch wie jedes Jahr soll er auch 2026 angehoben werden, wovon zahlreiche Arbeitnehmer profitieren. Aber gilt der Mindestlohn tatsächlich für alle Berufe und Beschäftigungsformen oder muss er in bestimmten Fällen nicht gezahlt werden?

    Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn und wie hoch ist er 2025?

    Dem Deutschen Gewerkschaftsbund zufolge setzt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn eine Lohnuntergrenze fest, die vom Arbeitgeber nicht unterschritten werden darf und Arbeitnehmer vor finanzieller Ausbeutung durch Dumpinglöhne schützen soll. Doch das war in Deutschland nicht immer so. Am 1. Januar 2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland eingeführt – zuvor waren Arbeitgeber höchstens an vereinzelte, branchenspezifische Lohnuntergrenzen gebunden.

    Wer den Mindestlohn bekommt, wann er zu zahlen ist, wie die Höhe festgelegt wird und wer dessen Einhaltung kontrolliert, ist laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt. Nach Paragraf 1 des MiLoG hat grundsätzlich jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in ganz Deutschland Anspruch auf die Zahlung eines Arbeitsentgeltes mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns.

    Demnach sind alle Arbeitgeber, die Angestellte in Deutschland beschäftigen, dazu verpflichtet, den Mindestlohn zu zahlen, unabhängig davon, ob sie ihren Sitz im In- oder Ausland haben. Auch die Anzahl an Stunden, die ein Arbeitnehmer leistet, spielt für den Erhalt des Mindestlohns keine Rolle. Damit gilt er beispielsweise auch für Minijobber, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund betont. Zahlt der Arbeitgeber weniger als den gesetzlichen Mindestlohn, macht er sich strafbar. Es gibt jedoch einige Ausnahmefälle, in denen kein Mindestlohn gezahlt werden muss. Mehr dazu im nächsten Abschnitt des Artikels.

    Die Höhe des Mindestlohns wurde seit seiner Einführung im Jahr 2015 kontinuierlich angepasst. Betrug er anfangs noch 8,50 Euro pro Stunde, liegt er 2025 bereits bei 12,82 Euro pro Stunde. Nach Angaben des BMAS soll der Betrag zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro angehoben werden. Verantwortlich für die regelmäßige Anpassung des Mindestlohns ist laut MiLoG die sogenannte Mindestlohnkommission, die aus Vertretern der Arbeitgeberverbände und den Gewerkschaften besteht und von Wissenschaftlern beraten wird. Alle zwei Jahre kommt die unabhängige Kommission zusammen, um über die künftige Höhe des Mindestlohns zu entscheiden.

    Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn: Für welche Jobs muss er nicht gezahlt werden?

    Obwohl der Mindestlohn grundsätzlich für alle Arbeitnehmer gilt, gibt es doch ein paar Ausnahmen von dieser Regelung. In einigen Beschäftigungsformen beziehungsweise für bestimmte Personengruppen besteht kein gesetzlicher Anspruch auf den Mindestlohn. Nach dem MiLoG zählen dazu:

    • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
    • Auszubildende während ihrer Berufsausbildung (hier gilt stattdessen die Mindestausbildungsvergütung)
    • Praktikanten, wenn:
      - das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer (hoch)schulischen Ausbildung geleistet werden muss
      - das Praktikum von einer Dauer bis zu drei Monaten freiwillig zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder die Aufnahme eines Studiums absolviert wird
      - es sich um die Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung in Vorbereitung zu einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz handelt
    • Langzeitarbeitslose, die unmittelbar vor der Beschäftigung mindestens ein Jahr arbeitslos waren, für die ersten sechs Monate der Beschäftigung
    • In bestimmten Fällen Arbeitnehmer, die von einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland für kurzzeitige Erstmontage- oder Einbau-Arbeiten nach Deutschland entsendet werden
    • Menschen mit Behinderung, die in einem Werkstättenverhältnis in Behindertenwerkstätten arbeiten
    • Ehrenamtlich tätige Personen

    In einigen Branchen gibt es laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund eigene, über den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn hinausgehende Lohnuntergrenzen. Diese sogenannten Branchenmindestlöhne werden in einem Tarifvertrag vereinbart und müssen von allen Unternehmen der Branche verpflichtend eingehalten werden. Zu den Berufsfeldern, in denen spezifische Branchenmindestlöhne gezahlt werden, zählen unter anderem das Elektrohandwerk, die Gebäudereinigung oder die Pflege.

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