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Kinderzuschlag: Ändert sich bald etwas beim Antrag?

Sozialleistung

Kinderzuschlag: Ändert sich bald etwas beim Antrag?

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    Der Kinderzuschlag soll mit einer anderen Sozialleistung zusammengelegt werden. Aber was bedeutet das für den Antrag?
    Der Kinderzuschlag soll mit einer anderen Sozialleistung zusammengelegt werden. Aber was bedeutet das für den Antrag? Foto: Frank Leonhardt, dpa (Archivbild)

    Die Regierung aus CDU und SPD plant umfassende Änderungen bei den Sozialleistungen: Unter anderem soll der Kinderzuschlag mit einer anderen finanziellen Unterstützung zusammengelegt werden. Das hätte Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Familien den Kinderzuschlag beantragen müssen. Was es dann zu beachten gilt und wann die Neuerung kommen könnte, lesen Sie hier.

    Kinderzuschlag: Antrag notwendig

    Wenn Familien hilfsbedürftig sind und das Kindergeld als staatliche Unterstützung zum Großziehen der Kinder nicht ausreicht, können sie den Kinderzuschlag oder auch Kindergeldzuschlag bekommen. Seit dem 1. Januar 2025 gibt es laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bis zu 297 Euro pro Kind. Eltern haben laut familienportal.de, einer Informationsseite des BMFSFJ, einen Anspruch auf den Kinderzuschlag, wenn gewisse Voraussetzungen gelten: Das ist unter anderem der Fall, wenn...

    • ...das Kind in ihrem Haushalt lebt, unter 25 Jahre alt sowie nicht verheiratet oder verpartnert ist.
    • ...sie für das Kind Kindergeld beziehen.
    • ...ihr monatliches Einkommen die Mindestgrenze erreicht. Laut der Bundesagentur für Arbeit muss das Bruttoeinkommen der Familie mindestens 900 Euro bei Paaren oder 600 Euro bei Alleinerziehenden betragen.
    • ...sie genug Einkommen für sich selbst haben und mit dem Kinderzuschlag, dem Kindergeld sowie eventuell dem Wohngeld den Bedarf der ganzen Familie decken können.
    • ...das Einkommen, das auf den Kinderzuschlag angerechnet wird, nicht so hoch ist, dass sich dieser auf null reduziert.

    Übrigens: Kindergeld und Kinderzuschlag werden am selben Tag ausgezahlt. Gleichzeitig mit dem Bürgergeld kann der Kinderzuschlag in der Regel aber nicht bezogen werden.

    Den Kinderzuschlag müssen Eltern extra beantragen. Das ist bei vielen Sozialleistungen und staatlichen finanziellen Unterstützungen der Fall. Für die betroffenen Familien stellt dieser bürokratische Weg oft eine Herausforderung dar, denn die Anträge gelten als komplex, langwierig und oft abschreckend. Doch das könnte sich bald ändern.

    Regierungspläne: Kinderzuschlag soll mit Wohngeld kombiniert werden

    Die Regierung möchte den Kinderzuschlag mit einer anderen Leistung zusammenlegen: dem Wohngeld. Viele soziale Leistungen seien laut Koalitionsvertrag von Union und SPD unzureichend aufeinander abgestimmt. „Wir wollen Leistungen zusammenfassen und besser aufeinander abstimmen, etwa durch die Zusammenführung von Wohngeld und Kinderzuschlag“, schreiben die Regierungsparteien dort.

    Damit möchte die Regierung eine Idee umsetzen, die bereits die vorangegangene Ampel-Regierung angedacht hatte. Die Zusammenlegung der Leistungen soll bürokratische Hürden abbauen. Denn dann wäre nur noch ein Antrag statt wie bisher zwei getrennten Anträgen nötig.

    Kinderzuschlag und Wohngeld: Behörden müssen sich abstimmen

    Das Wohngeld soll Menschen mit geringem Einkommen dabei helfen, ihren Lebensunterhalt ohne weitere Sozialleistungen bestreiten zu können. Es muss ebenfalls extra beantragt werden. Allerdings ist es unter anderem abhängig vom Einkommen. Das heißt: Bei der Bewilligung spielt auch eine Rolle, ob bereits der Kinderzuschlag oder Bürgergeld bewilligt wird.

    Umgekehrt kann die Entscheidung über den Kinderzuschlag von der Bewilligung des Wohngeldes abhängen. Antragsteller müssen Kinderzuschlag und Wohngeld allerdings bei zwei unterschiedlichen Behörden beantragen. Das kostet Zeit und Ressourcen, sowohl auf Eltern- als auch auf Behördenseite. Ein gemeinsamer Antrag könnte auf beiden Seiten die Wege verkürzen und den Prozess vereinfachen.

    Kinderzuschlag: Ändert sich dann etwas beim Antrag?

    Beim Antrag auf den Kinderzuschlag müssen Eltern laut der Bundesagentur für Arbeit bislang Einkommensnachweise wie zum Beispiel Lohn- oder Gehaltsnachweise inkl. Kurzarbeitergeld, Rentenbescheid, Elterngeldbescheid, BAföG-Bescheid beifügen. Wenn die Leistung mit dem Wohngeld kombiniert wird, wird sich der Antrag wahrscheinlich auch auf Nachweise um die Wohnkosten erweitern. Denn beim Antrag auf Wohngeld werden je nach Wohnort Dokumente zur Wohnsituation, wie etwa ein Nachweis der Mietzahlungen, benötigt.

    Übrigens: Bei der Beantragung des Wohngelds müssen manche Antragsteller eine Mietbescheinigung beilegen, manche dagegen nicht.

    Kinderzuschlag und Wohngeld mit einem Antrag: Wann könnte es kommen?

    Der Antrag, der Wohngeld und Kinderzuschlag kombinieren soll, wird nicht sofort kommen. Geplant ist wohl erst einmal eine Kommission, die eine Zusammenlegung von Sozialleistungen entwickeln soll.

    Die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten: „Wir setzen eine Kommission zur Sozialstaatsreform gemeinsam mit Ländern und Kommunen mit dem Auftrag zur Modernisierung und Entbürokratisierung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und der Verwaltungen ein, die innerhalb des vierten Quartals 2025 ein Ergebnis präsentiert.“ Wie genau eine Neustrukturierung des Kinderzuschlags also aussehen könnte, wird also frühestens im Oktober 2025 erkennbar sein.

    Übrigens: Auch das Kindergeld muss man beantragen. Für das Kindergeld gibt es seit 2025 eine wichtige Änderung, die Eltern betrifft.

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