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Mehr Geld bei der Mütterrente: Wann könnte sie zum ersten Mal ausgezahlt werden?

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Mehr Geld bei der Mütterrente: Wann könnte sie zum ersten Mal ausgezahlt werden?

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    Künftig bekommen alle Mütter gleich viel Rentenpunkte, egal wann ihr Kind geboren wurde.
    Künftig bekommen alle Mütter gleich viel Rentenpunkte, egal wann ihr Kind geboren wurde. Foto: Viacheslav Yakobchuk, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Wer ein Kind bekommt, für den ändert sich das Leben oft schlagartig. Nicht nur, dass der Alltag ganz neu organisiert werden muss, sondern auch das Berufsleben verändert sich in den meisten Fällen. Um sich um den Nachwuchs zu kümmern, bleiben mehrheitlich die Frauen zu Hause und geben ihre Arbeit für eine bestimmte Zeit auf. Vor vielen Jahren hat die Politik deswegen die sogenannte Mütterrente auf den Weg gebracht, um Frauen dafür einen Ausgleich zu schaffen. Bislang wurde bei der Anzahl der Rentenpunkte, die den Müttern gutgeschrieben werden, unterschieden, ob wann die Kinder geboren wurden. Das hat sich mit der neuen Bundesregierung geändert, künftig soll es die Mütterrente III geben. Wann die Auszahlung der neuen Mütterrente erfolgen soll.

    Mütterrente: Wie werden die Kindererziehungszeiten angerechnet?

    Wie bereits erwähnt, wurde bei den Kindererziehungszeiten unterschieden, wann das Kind geboren wurde. Der Elternteil, der das Kind hauptsächlich erzieht, wird in etwa so gestellt, als hätte er „Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt“, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Diese Kindererziehungszeiten erhöhen also die Rente und so soll ein Ausgleich geschaffen werden.

    Der Unterschied zeigte sich bislang wie folgt:

    Kinder, die vor 1992 geboren sind: Frauen, die Kinder vor 1992 geboren haben, wird laut Deutscher Rentenversicherung derzeit eine Erziehungszeit von bis zu 30 Monaten anerkannt. Mit dem Monat nach der Geburt beginnt diese. Außerdem können Berücksichtigungszeiten von bis zu zehn Jahren angerechnet werden. Pro Jahr können Mütter einen Rentenpunkt erhalten, bei 30 Monaten wären das also 2,5 Rentenpunkte.

    Kinder, die 1992 oder später geboren wurden: Hier wird eine Kindererziehungszeit von bis zu 36 Monaten gewährt. Die Erziehungszeit beginnt ebenso mit dem Monat nach der Geburt. Auch hier können zusätzlich Berücksichtigungszeiten wegen der Kindererziehung von bis zu zehn Jahren gutgeschrieben werden. 36 Monate Kindererziehungszeiten entsprechen etwa drei Rentenpunkten.

    Wie dem Koalitionsvertrag nun zu entnehmen ist, werden künftig alle Mütter gleich behandelt: Mit der Mütterrente III sollen statt 30 Monaten 36 Monate angerechnet werden, sodass ältere Mütter mit denen gleichgestellt werden, deren Kinder nach 1992 geboren wurden. Finanziert werden soll die Anpassung der Mütterrente durch Steuermittel.

    Anpassung der Mütterrente: Wann ist die Auszahlung?

    Ganz so schnell dürfen sich Betroffene allerdings nicht über eine Auszahlung freuen. Anja Piel, Vorsitzende des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung, erklärte bei der Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung in Münster, dass die Umsetzung „mindestens zwei Jahre“ dauern würde. „Das heißt, es wird frühestens 2028 zu einer Auszahlung kommen können“. Der Grund: Für die Anpassung müssen erst die technischen Voraussetzungen geschaffen werden, da das bisherige System nicht darauf ausgelegt sei.

    Außerdem sehe sie Probleme bei der rückwirkenden Auszahlung ab 2026: „Der Aufwand dafür, ist nicht zu unterschätzen.“ Je nach Situation der Versicherten werde die Mütterrente mit anderen Rentenarten, wie etwa der Witwenrente oder der Erwerbsminderungsrente verrechnet. Das müsse dann für jede Person individuell, also rund 26 Millionen Versicherte, jeden einzelnen Monat neu berechnen würde, sodass der Prozess zusätzlich verlangsamt werden würde.

    Kritik am langen Prozess kommt von Klaus Holetschek, CSU-Fraktionschef im bayerischen Landtag, der gegenüber der Augsburger Allgemeinen sagte: „Das kann doch beim besten Willen nicht so schwer sein, die Fälle von vor 1992 herauszufinden“. Er fügt an: „Wegen solcher Aussagen bekommen Menschen zunehmend den Eindruck, dass nichts funktioniert in Deutschland.“

    Übrigens: Kindererziehungszeiten können auch nachträglich beantragt werden. Außerdem können auch Kindererziehungszeiten aus dem Ausland zählen.

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