2026 wird für Rentnerinnen und Rentner ein Jahr voller Neuerungen. Zum einen soll nach aktuellen Prognosen die Rente auch nächstes Jahr wieder steigen. Zum anderen hat die Bundesregierung ein Rentenpaket geschnürt, das sich mit dem Rentenniveau und der neuen Mütterrente befasst. Nun steht fest, dass auch die angekündigte Aktivrente und die Frühstart-Rente kommen sollen. Ein Überblick.
Rentenpaket 2025: Was ist darin enthalten?
Im Rentenpaket 2025 wurde laut der Bundesregierung entschieden, dass das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent des Durchschnittslohns stabil gehalten wird. Es bedeutet aber nicht, wie viele Menschen glauben, dass Rentner 48 Prozent ihres letzten Gehalts als Rente erhalten.
Zum anderen wurde die Ausweitung der Mütterrente in Kraft gesetzt. So werden auch Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, drei Jahre Kindererziehungszeiten anerkannt, nicht wie bislang nur zweieinhalb Jahre. Für Kinder, die 1992 oder später zur Welt gekommen sind, erhalten sie bereits drei Jahre Kindererziehungszeiten. Die Mütterrente III soll spätestens 2028 umgesetzt sein und soll rückwirkend ab 2027 ausgezahlt werden. Wer Sozialleistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung erhält oder neben der Altersrente eine andere Rentenart wie die Witwenrente bezieht, muss aufpassen, denn unter Umständen wird die Mütterrente III darauf angerechnet.
Aktivrente: Was bedeutet das für Rentnerinnen und Rentner?
Durch die Aktivrente sollen Rentnerinnen und Rentner künftig bis zu 2000 Euro pro Monat steuerfrei dazuverdienen können. Das soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Ab dem 1. Januar 2026 soll die Aktivrente umgesetzt werden. Darauf einigten sich Union und SPD bei einem Spitzentreffen im Kanzleramt, wie die Regierungspartner in Berlin der Deutschen Presse-Agentur mitteilten.
Die Aktivrente ist schon seit Längerem im Gespräch. Zuletzt war noch unklar, ob im Folgejahr doch Steuern für Rentner anfallen. Diesen sogenannten Progressionsvorbehalt soll es nun nicht geben. Dabei handelt es sich um einen Begriff aus dem Steuerrecht und bezeichnet den Umstand, dass bestimmte Einkünfte, auf die eigentlich keine Steuern anfallen würden, dazu führen, dass sogar mehr Steuern gezahlt werden müssen. Der Grund: Diese Einkünfte erhöhen den Steuersatz für das steuerpflichtige Einkommen.
Die Aktivrente soll ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze greifen, aber nur für reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Für Selbstständige gilt die Aktivrente also nicht, was in der Vergangenheit für Kritik gesorgt hat. Es soll zudem nicht erst nach der Steuererklärung mehr netto geben, sondern schon beim Lohnsteuerabzug.
Frühstartrente: Was plant die Bundesregierung?
Auch die bereits angekündigte Frühstart-Rente soll kommen. Die genauen Eckpunkte sollen noch dieses Jahr beschlossen werden. Ab dem 1. Januar 2026 sollen Kinder ab dem sechsten Lebensjahr zehn Euro pro Monat vom Staat bekommen. Das Geld soll in einem individuellen Altersvorsorgedepot angelegt werden.
Im Wahlprogramm war der Plan folgender: Jedem Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr sollen monatlich die bereits erwähnten zehn Euro in ein „individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot“ eingezahlt werden. Danach kann dieser angesparte Betrag durch private Einzahlungen bis zum Renteneintritt weiter bespart werden, sodass die Anlage dann ihren „vollen Effekt“ entfalten kann. Bis zum Renteneintritt sollen die Erträge daraus steuerfrei sein. Zudem sei das Sparkapital vor staatlichem Zugriff geschützt und auch die Sparer können sich das Geld aus dem Depot erst mit dem Erreichen der Regelaltersrente auszahlen lassen.
So könnten Versicherte allein dadurch rund 2500 Euro Rente erhalten. Wie die Frühstart-Rente genau ausgestaltet sein wird, wird sich noch zeigen.
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