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Rente 2025: Wie Abfindungen clever in Altersvorsorge umgewandelt werden können

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Rente 2025: Wie Abfindungen clever in Altersvorsorge umgewandelt werden können

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    Abfindungszahlungen, die man etwa wegen einer Kündigung erhält, können genutzt werden, um später die eigene Rente aufzubessern. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten.
    Abfindungszahlungen, die man etwa wegen einer Kündigung erhält, können genutzt werden, um später die eigene Rente aufzubessern. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten. Foto: Stockfotos-MG, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Wenn Arbeitgeber aus wirtschaftlichen Gründen Stellen streichen und Personal abbauen müssen, werden den entlassenen Beschäftigten oft hohe Abfindungen gezahlt. Ein großer Teil dieses Geldbetrags muss allerdings in Form von Steuern ans Finanzamt abgeführt werden. Doch mit einem Kniff kann man bei den steuerlichen Abgaben sparen und im selben Zug auch noch die eigene Altersvorsorge aufbessern. Wie das funktioniert und was Sie dabei beachten sollten.

    Warum ist es sinnvoll, die Abfindung für die Altersvorsorge zu nutzen?

    Ebenso wie das reguläre Gehalt sind auch Entlassungsabfindungen vollständig steuerpflichtig. Doch laut dem von der Deutschen Rentenversicherung betriebenen Informationsportal ihre-vorsorge.de können Beschäftigte an dieser Stelle von einer Regelung profitieren, die eine günstigere steuerliche Behandlung ermöglicht: Wird die sogenannte Fünftelregelung beim Finanzamt beantragt, teilt die Behörde die Abfindung durch den Faktor fünf. Das bedeutet, die gesamte Abfindungssumme wird so versteuert wie das erste Fünftel.

    Beispiel: Bei einer Entlassungsabfindung von 10.000 Euro werden nach der Fünftelregelung 10.000 Euro : 5 = 2000 Euro auf das reguläre zu versteuernde Einkommen angerechnet. Das Finanzamt kalkuliert dann, wie viel Steuer auf 2000 Euro zusätzlich zum übrigen zu versteuernden Einkommen anfallen würden. Der dabei errechnete Betrag wird anschließend verfünffacht. Auf diese Weise wird der Effekt der Steuerprogression abgeschwächt und man spart sich einen Teil der Steuer. Rechnet man mit einem Jahresbruttoeinkommen von 26.000 Euro, muss eine alleinstehende Person im Normalfall 6198 Euro Einkommensteuer auf die insgesamt 36.000 Euro zahlen. Durch die Anwendung der Fünftelregelung werden nur noch 6053 Euro Einkommensteuer fällig – es ergibt sich eine Ersparnis von 145 Euro.

    Nichtsdestotrotz fließt laut ihre-vorsorge.de auch bei Anwendung der Fünftelregelung ein nicht unerheblicher Anteil der Abfindungszahlung an das Finanzamt. Doch es gibt noch eine weitere steuerlich günstige Möglichkeit für den Umgang mit der Abfindung: die Einzahlung in die gesetzliche Rentenkasse. Damit lassen sich nicht nur Steuern sparen, sondern zugleich auch finanzielle Vorteile für den späteren Ruhestand schaffen.

    Wer kann eine Einzahlung der Abfindung in die Rentenkasse vornehmen?

    Relevant ist die Option, die Abfindung ganz oder teilweise in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen, insbesondere für Menschen, die planen, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Denn nach § 187a SGB VI des Rentengesetzes können erwartete Rentenminderungen bei einem früheren Renteneintritt durch freiwillige Einzahlungen ausgeglichen werden.

    Zur Erklärung: Wer mindestens 35 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann laut der Deutschen Rentenversicherung bereits mit 63 Jahren, also vor dem Erreichen des regulären Renteneintrittsalters, in den Ruhestand gehen. Dafür werden allerdings Abschläge bei der Rente fällig. Für jeden Monat, den die Person vorzeitig in Rente geht, werden ihr dauerhaft 0,3 Prozent der Rente gekürzt. Bis zu 14,4 Prozent der Rente können auf diese Weise abgezogen werden.

    Doch dieser Abschlag kann durch freiwillige Einzahlungen nach § 187a SGB VI bereits vorab ausgeglichen werden. Fällt die Zahlungssumme ausreichend hoch aus, ist es sogar möglich, die Frührente ganz ohne Kürzungen anzutreten. Wie hoch der Betrag sein muss, um die Abzüge komplett auszugleichen, berechnet die Deutsche Rentenversicherung individuell je nach Fall. Hierfür kann ein spezieller Auskunftsantrag gestellt werden. Um eine Ausgleichszahlung vorzunehmen, müssen Versicherte nach Angaben von ihre-vorsorge.de allerdings ein paar Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie dürfen nicht jünger als 50 Jahre sein.
    • Sie müssen ihre Absicht erklären, vorzeitig mit Abschlägen in Rente zu gehen und hierfür einen geplanten Zeitpunkt angeben.
    • Sie brauchen bereits ausreichende Versicherungszeiten auf dem Rentenkonto, um später die für eine vorgezogene Altersrente notwendigen 35 Beitragsjahre zu erreichen.

    Aber auch wer sich später umentscheidet und den Renteneintritt lieber noch aufschieben will, kann von einer Einzahlung der Abfindung in die gesetzliche Rentenkasse profitieren, wie ihre-vorsorge.de erläutert. Denn in diesem Fall sorgt die Ausgleichszahlung für eine Erhöhung der späteren Rente.

    Abfindung in die Rentenversicherung einzahlen: Wie kann man am meisten Steuern sparen?

    Laut ihre-vorsorge.de können sich Beschäftigte, die ihre Entlassungsabfindung in die Rentenversicherung einzahlen möchten, zwischen zwei Optionen entscheiden: Bei Variante 1 zahlt der Arbeitnehmer die Abfindungssumme selbst ganz oder teilweise in die Rentenkasse ein. In Variante 2 zahlen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber jeweils die Hälfte der Abfindungssumme in die Rentenkasse ein.

    Wer sich für Variante 1 entscheidet, kann den von der Deutschen Rentenversicherung errechneten Höchstbetrag für einen kompletten Ausgleich der Abzüge theoretisch auf einen Schlag vollständig in die Rentenkasse einzahlen. Da in diesem Fall aber hohe Steuern fällig werden, besteht auch die Möglichkeit, die Einzahlung stattdessen auf mehrere Jahre aufzuteilen.

    Eine noch größere Steuerersparnis bringt ihre-vorsorge.de zufolge jedoch Variante 2. Denn nach § 3 Nr. 28 des Einkommensteuergesetzes bleibt die Einzahlung des Arbeitgebers vollständig steuerfrei, sofern dieser nicht mehr als 50 Prozent der Abfindungssumme übernimmt. Wie das Bundesfinanzministerium auf Nachfrage des Renteninformationsportals erläutert, werden die steuerlichen Vorteile dieser Regelung dann bestmöglich ausgeschöpft, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils genau die Hälfte der Abfindung als Ausgleichszahlung an die Rentenversicherung abführen.

    Übrigens: Auch nach dem Eintritt in den Ruhestand müssen in der Regel weiterhin Steuern gezahlt werden. Wie hoch der Steuersatz auf die Rente ausfällt, hängt vom individuellen Jahr des Renteneintritts ab. Grundsätzlich sind Rentner verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Wer allerdings ein paar Tipps befolgt, kann als Rentner bei der Steuererklärung an einigen Stellen sparen.

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