Nach einem langen Berufsleben freuen sich viele Seniorinnen und Senioren auf die Rente. Damit sie auch im Ruhestand finanziell versorgt sind, müssen sie zunächst die Rente beantragen. Dafür brauchen sie diverse Unterlagen. Wie lange die Rente im Voraus beantragt werden muss und wie der Rentenantrag gestellt wird, erklären wir im Artikel.
Rentenbeginn: Wie lange im Voraus muss die Rente beantragt werden?
Zum Thema Rente gibt es einige Mythen und Irrtümer. Einer davon ist, dass die Rente automatisch kommt, wenn Versicherte aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Das ist allerdings falsch. Die Rente muss immer beantragt werden. Die Deutsche Rentenversicherung rät, den Rentenantrag drei Monate, bevor die Rente beginnen soll, zu beantragen. Die Rente wird dann rückwirkend ausbezahlt, und zwar immer am letzten Bankarbeitstag im Monat.
Übrigens: Wenn die Rente mal nicht pünktlich auf dem Konto ist, gibt es dafür unterschiedliche Gründe.
Rentenbeginn: Was muss ich tun, um die Rente zu beantragen?
Für den Rentenantrag brauchen Versicherte laut Deutscher Rentenversicherung folgende Unterlagen:
- Rentenversicherungsnummer
- Kopie von Personalausweis, Reisepass sowie Geburtsurkunde oder Stammbuch
- Informationen über Kranken- und Pflegeversicherung (Anschrift der Kassen, Versichertennummer)
- Steueridentifikationsnummer
- Kontodaten: IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC. Letztere ist vor allem wichtig, wenn Versicherte ihre Rente im Ausland verbringen möchten. Damit keine Abschläge drohen, sollten allerdings ein paar Dinge beachtet werden.
Um den Rentenantrag bearbeiten zu können, braucht die Rentenversicherung gegebenenfalls noch weitere Angaben und Unterlagen:
- Versicherungszeiten
- Geburtsurkunde der Kinder
- Nachweise über Berufsausbildungen oder Studium
- Schriftliche Vollmachten (falls vorhanden)
- Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle (nur bei Beamtenzeiten)
Außerdem sollten Versicherte Unterlagen beifügen, aus denen Zeiten hervorgehen, die im Versicherungsverlauf noch nicht auftauchen. Das können unter anderem sein:
- Nachweis über das Geburtsdatum des Versicherten und eventuell die Geburtsurkunden der Kinder
- Nachweis über Ausbildungszeiten
- Lehrvertrag sowie Gesellen- oder Kaufmannsgehilfenbrief oder ähnliche Dokumente (auch mitschicken, wenn die Prüfung nicht bestanden oder die Lehre abgebrochen wurde)
- Nachweis über Arbeitslosenzeiten
- Nachweis für Krankheitszeiten
Je nach Rentenart – wie etwa Witwenrente, Waisenrente, Halbwaisenrente, Erziehungsrente oder Erwerbsminderungsrente – müssen Versicherte noch weitere Unterlagen einreichen.
Übrigens: Wenn Versicherte die Rente beantragt haben, erhalten sie einen Rentenausweis, mit dem sich in vielen Bereichen bares Geld sparen lässt. Sollte der Ausweis verloren gehen, müssen Rentner einen Ersatz-Rentenausweis beantragen.
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