Wer das Renteneintrittsalter erreicht hat, beantragt seine Rente und geht in der Regel davon aus, dass der Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung stimmt. Immer wieder gibt es allerdings Berichte darüber, dass Rentenbescheide falsch sind. Zuletzt wurde der Deutschen Rentenversicherung vorgeworfen, dass durch die Nachzahlung der erhöhten Pflegebeiträge rund 22 Millionen Rentenbescheide falsch berechnet wurden. Diesen Vorwurf wies die Rentenversicherung zurück. Wenn Versicherte den Verdacht haben, dass ihr Rentenbescheid falsch ist, können sie Widerspruch einlegen. Welche Frist dabei zu beachten ist.
Warum kann der Rentenbescheid falsch sein?
Ein falscher Rentenbescheid kann viele verschiedene Gründe haben. Auf Nachfrage unserer Redaktion hat das Bundesamt für Soziale Sicherung mitgeteilt, dass nachfolgende Ursachen oftmals ein Grund sind:
- Falsche Rentenart
- Falscher Rentenbeginn (der Rentenbeginn kann berechnet werden)
- Fehlende rentenrechtliche Zeiten
- Fehlerhafte Einkommensanrechnung
- Fehlerhafte Berücksichtigung eines Versorgungsausgleichs
- Fehlerhafte Angaben im Rentenantragsformular
Rentenbescheid falsch: Wie kann ich Widerspruch einlegen?
Wenn Versicherte den Verdacht haben, dass der Rentenbescheid fehlerhaft sein könnte, haben sie zwei Möglichkeiten: Sie können entweder Widerspruch einlegen oder dagegen klagen. Am Ende des Rentenbescheides ist die Rechtsbehelfsbelehrung zu finden. Diese beschreibt, was Rentnerinnen und Rentner in beiden Fällen tun müssen. Wichtig ist, dass die jeweiligen Fristen eingehalten werden.
Widerspruch einlegen beim Rentenbescheid: Welche Frist gilt?
Wer Widerspruch gegen einen Rentenbescheid einlegen will, hat dafür laut Deutscher Rentenversicherung einen Monat Zeit – zumindest, wenn der oder die Versicherte in Deutschland wohnt. Im Ausland sind es drei Monate. Der Widerspruch ist immer schriftlich beim zuständigen Rentenversicherungsträger einzureichen. Das ist entweder per Post oder auch online möglich.
Begründet werden muss der Widerspruch aus gesetzlicher Sicht nicht, es ist aber der Deutschen Rentenversicherung zufolge zweckmäßig, um zu klären, wo das Problem liegt.
Übrigens: Mit dem Rentenbeginn erhalten Rentnerinnen und Rentner einen Rentenausweis, der ihnen viele Vorteile und Vergünstigungen bietet. Sollten Versicherte diesen verloren haben, müssen sie ihn erneut beantragen.
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