Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten
Rente
Icon Pfeil nach unten

Rentenbescheid falsch: Wie kann ich Widerspruch einlegen?

Rente

Rentenbescheid falsch: Wie kann ich Widerspruch einlegen?

    • |
    • |
    • |
    Wer einen Fehler in seinem Rentenbescheid entdeckt, kann Widerspruch einlegen.
    Wer einen Fehler in seinem Rentenbescheid entdeckt, kann Widerspruch einlegen. Foto: Kzenon, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Schon während des Berufslebens können Versicherte in einem Online-Portal einsehen, wie viel Rente sie einmal bekommen. Spätestens aber im Rentenbescheid steht schwarz auf weiß, wie viel Geld sie im Ruhestand erhalten. Das Problem: Es kommt immer wieder vor, dass der Bescheid falsch ist – Gründe dafür gibt es viele. Wer einen Fehler entdeckt, kann Widerspruch einlegen. Wie das genau funktioniert.

    Rentenbescheid falsch: Welche Gründe gibt es?

    Für fehlerhafte Rentenbescheide gibt es vielfältige Gründe. Auf Nachfrage unserer Redaktion hat das Bundesamt für Soziale Sicherung mitgeteilt, dass es sich oftmals um nachfolgende Ursachen handelt:

    Rentenbescheid falsch: Wie kann ich Widerspruch einlegen?

    Wenn Versicherte mit dem Rentenbescheid nicht einverstanden sind, können sie Widerspruch oder Klage einlegen. Am Ende des Rentenbescheides finden Rentnerinnen und Rentner die Rechtsbehelfsbelehrung, die erklärt, was in beiden Fällen zu tun ist. Wichtig ist, dass die Fristen eingehalten werden.

    Zunächst gibt es die Möglichkeit des Widerspruchs. Dieser muss laut Deutscher Rentenversicherung innerhalb eines Monats eingereicht werden. Der Widerspruch ist immer schriftlich beim zuständigen Rentenversicherungsträger einzureichen. Das ist entweder per Post oder auch online möglich.

    Begründet werden muss der Widerspruch aus gesetzlicher Sicht nicht, es ist aber der Deutschen Rentenversicherung zufolge zweckmäßig, um zu klären, wo das Problem liegt.

    Rentenbescheid falsch: Wie geht es nach dem Widerspruch weiter?

    Sobald der Widerspruch eingelegt wurde, wird er von der Rentenversicherung erneut überprüft. Sollte sie keinen Fehler finden, untersucht ein Widerspruchsausschuss die Entscheidungen der hauptamtlichen Verwaltung und erlässt schließlich den Widerspruchsbescheid.

    Wenn Seniorinnen und Senioren mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können sie innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht einreichen, wie die Deutsche Rentenversicherung erklärt.

    Der Widerspruch und die Klage sind kostenfrei. Vor dem Sozialgericht gibt es grundsätzlich keinen Anwaltszwang, es ist also möglich, sich selbst zu vertreten. Ratsam ist das allerdings nicht in jedem Fall.

    Übrigens: Wie viel Rente man einmal bekommt, kann man auch selbst ausrechnen. Vergleicht man die Jahrgänge, stellt sich heraus, dass einige besonders wenig Rente bekommen. Um etwas Abhilfe zu schaffen, können Rentnerinnen und Rentner Zuschüsse beantragen und unter Umständen Grundrente erhalten. Außerdem bietet ihnen der Rentenausweis, den sie mit Beginn der Rente erhalten, diverse Vorteile und Vergünstigungen. Sollten Versicherte diesen verloren haben, müssen sie ihn erneut beantragen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden