In Deutschland fehlen in vielen Branchen Fachkräfte. Eine Lösung der Politik: die Aktivrente. Sie soll das Arbeiten während des Ruhestandes finanziell attraktiver machen und Seniorinnen und Senioren weiterhin in ihren Berufen halten. Dabei stellt die Aktivrente keine eigene Rente dar, sondern einen Freibetrag. So sollen Rentnerinnen und Rentner ab 1. Januar 2026 bis zu 2000 Euro steuerfrei zur Rente dazuverdienen können. Aber wie sieht es mit den Sozialabgaben aus? Fallen auch diese weg oder müssen Abgaben gezahlt werden?
Aktivrente: Was bedeutet das für Rentnerinnen und Rentner?
Schon seit 2023 gibt es bei der Altersrente keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Allerdings mussten auf Einnahmen neben der Rente bislang Steuern gezahlt werden, wenn alle Einkünfte insgesamt den Grundfreibetrag übersteigen. Wie bereits erwähnt, können Rentnerinnen und Rentner ab 2026 bis zu 2000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen. Zusammen mit dem Grundfreibetrag sind es künftig 36.348 Euro pro Jahr, auf die keine Steuern gezahlt werden müssen.
Um die Aktivrente nutzen zu können, gibt es allerdings ein paar Voraussetzungen: Sie gilt nicht für alle Rentnerinnen und Rentner, sondern nur für jene, die das reguläre Renteneintrittsalter erreicht haben, wie die Bundesregierung mitteilt. Es ist also nicht möglich, früher in Rente zu gehen, um dann den höheren Freibetrag nutzen zu können. Die Aktivrente ist nur für reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse vorgesehen. Selbstständige sind von der Aktivrente also ausgenommen, was in der Vergangenheit für Kritik gesorgt hatte. Laut Bundesregierung gilt sie auch nicht für Freiberufler, Land- und Forstwirte, Minijobs sowie Beamte.
Aktivrente: Müssen Sozialabgaben gezahlt werden?
Zwar müssen keine Steuern auf die Aktivrente gezahlt werden, Sozialabgaben allerdings laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe schon. So müssen neben den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung auch Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Letztere muss der Arbeitgeber in jedem Fall zur Hälfte zahlen, wohingegen Rentnerinnen und Rentner das freiwillig tun können. Entscheiden sie sich dafür, bleibt auf der einen Seite weniger netto übrig, auf der anderen Seite erhalten sie dadurch weitere Ansprüche aus der Rentenversicherung.
Übrigens: 2026 will die Bundesregierung auch die sogenannte Frühstart-Rente auf den Weg bringen. Damit sollen ab dem 1. Januar 2026 Kinder ab dem sechsten Lebensjahr zehn Euro pro Monat vom Staat bekommen. Das Geld soll in einem individuellen Altersvorsorgedepot angelegt werden und Eltern können diesen weiter besparen. So könnten Versicherte rund 2500 Euro Rente erhalten. Wie genau die Frühstart-Rente ausgestaltet wird, wird dieses Jahr noch beschlossen.
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