Nicht nur Drogendealer machen sich wegen eines Verbrechens strafbar, sondern auch deren Helfer. Ein junges Paar, das „nur“ Fahrdienste für einen Dealer erledigte und dafür einige Gramm Stoff und das Spritgeld bekam, wurde nun vom Haßfurter Jugend-Schöffengericht zu langen Bewährungsstrafen mit Geldauflagen verurteilt. Entscheidend für die bereits rechtskräftige Verurteilung war die Tatsache, dass die beiden von Anfang an über den Zweck der zahlreichen Fahrten Bescheid wussten.
Haßfurt
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