„Sie brauchen Hilfe!“, betonte Richter Patrick Keller bei der Urteilsbegründung. Angeklagt war ein 48-jähriger vierfacher Familienvater aus dem Maintal. Weil er auf seinem Handy eine kinderpornografische Datei verschickt hatte und weil man bei einer Hausdurchsuchung auf seinem Rechner zwei weitere einschlägige Filmdateien ähnlichen Inhalts fand, wurde er zu einer einjährigen Bewährungsstrafe sowie einer Geldauflage von 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung verurteilt.
Haßfurt
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