2945 Patienten soll ein Mann aus dem Landkreis Haßberge in den Jahren 2020 bis 2024 in seiner Praxis als Heilpraktiker behandelt haben. Nur: Eine Prüfung für diesen Beruf hatte er nie abgelegt. Am Mittwoch musste er sich vor dem Amtsgericht Haßfurt verantworten. Dort verurteilte ihn das Schöffengericht wegen der „Ausübung der Heilkunde ohne Bestellung“ zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe.
Haßfurt
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