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Haßfurt: Urteil gegen Aushilfslehrer, der heimlich Kinder beim Umkleiden gefilmt hatte, ist rechtskräftig

Haßfurt

Urteil gegen Aushilfslehrer, der heimlich Kinder beim Umkleiden gefilmt hatte, ist rechtskräftig

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    Das Strafgesetzbuch zuklappen können die Prozessbeteiligten im Falle des Aushilfslehrers, der heimlich Buben gefilmt hatte. Das Urteil gegen ihn ist rechtskräftig.
    Das Strafgesetzbuch zuklappen können die Prozessbeteiligten im Falle des Aushilfslehrers, der heimlich Buben gefilmt hatte. Das Urteil gegen ihn ist rechtskräftig. Foto: Oliver Berg, dpa (Symbolfoto)

    Nun steht endgültig fest: Jener Aushilfslehrer, der an einer Schule im Landkreis Haßberge Buben heimlich beim Umkleiden vor oder nach dem Schwimmunterricht gefilmt und aus den Aufnahmen kinderpornografisches Material erstellt hat, muss nicht ins Gefängnis. Das Urteil, zwei Jahre auf Bewährung, das das Amtsgericht Haßfurt am 28. Mai gefällt hatte, hat Rechtskraft erlangt. Dies teilte das Gericht der Redaktion am Mittwoch auf Anfrage mit.

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