Nun steht endgültig fest: Jener Aushilfslehrer, der an einer Schule im Landkreis Haßberge Buben heimlich beim Umkleiden vor oder nach dem Schwimmunterricht gefilmt und aus den Aufnahmen kinderpornografisches Material erstellt hat, muss nicht ins Gefängnis. Das Urteil, zwei Jahre auf Bewährung, das das Amtsgericht Haßfurt am 28. Mai gefällt hatte, hat Rechtskraft erlangt. Dies teilte das Gericht der Redaktion am Mittwoch auf Anfrage mit.
Haßfurt
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