Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Haßberge
Icon Pfeil nach unten
Haßbergkreis
Icon Pfeil nach unten

Landkreis Haßberge: Erstattung der Schulwegkosten: Anträge müssen bis 31. Oktober im Landratsamt vorliegen

Landkreis Haßberge

Erstattung der Schulwegkosten: Anträge müssen bis 31. Oktober im Landratsamt vorliegen

    • |
    • |
    • |
    Mit dem Bus zur Schule: Wer für diese Kosten eine Erstattung erhalten will, muss diese bis 31. Oktober beantragen.
    Mit dem Bus zur Schule: Wer für diese Kosten eine Erstattung erhalten will, muss diese bis 31. Oktober beantragen. Foto: Franziska Kraufmann, dpa

    Das Landratsamt Haßberge macht darauf aufmerksam, dass die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten für den Schulweg im Schuljahr 2024/2025 dem Landratsamt Haßberge bis spätestens 31. Oktober vorliegen müssen. Verspätet eingegangene Anträge können wegen Überschreitung der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes, der die folgenden Informationen entnommen sind.

    Die Belastungsgrenze (Eigenanteil) beträgt 320 Euro pro Schülerin oder Schüler und Schuljahr beziehungsweise 490 Euro pro Familie und Schuljahr. Das bedeutet, dass beispielsweise Gymnasiasten, die ein 365-Euro-Ticket VGN haben, auf Antrag 45 Euro zurückerstattet bekommen, sofern die übrigen Voraussetzungen, wie der Besuch der nächstgelegenen Schule, erfüllt sind. In bestimmten Ausnahmefällen (beispielsweise Kindergeldbezug für mindestens drei Kinder) entfällt die Belastungsgrenze ganz.

    Anspruch auf Kostenerstattung ab drei Kilometer Entfernung

    Eine Kostenerstattung können grundsätzlich Schüler der weiterführenden Schulen ab der 11. Klasse geltend machen, außerdem Schüler, die eine öffentliche oder staatlich anerkannte Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule oder Berufsoberschule besuchten. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht, wenn der Schulweg (einfache Strecke) mehr als drei Kilometer beträgt und die nächstgelegene Schule besucht wurde. Den Antrag auf Fahrtkostenerstattung für öffentliche Verkehrsmittel erhalten die Schüler im Landratsamt oder auch im Sekretariat der besuchten Schule.

    Der ausgefüllte Antrag muss im Schulsekretariat vorgelegt werden. Die Schule prüft die Angaben und bestätigt den Schulbesuch. Anschließend ist der Antrag mit den Originalfahrkarten an das Sachgebiet Schülerbeförderung zu senden. (pes)

    Weitere Informationen gibt es unter www.hassberge.de. Fragen hierzu beantwortet das Landratsamt Haßberge, Sachgebiet Schülerbeförderung, vormittags unter Tel.: (09521) 27475.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden