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Einkommenssteuer: Steuernachzahlung in Raten: Geht das?

Einkommenssteuer

Steuernachzahlung in Raten: Geht das?

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    Steuernachzahlungen treffen viele Menschen unerwartet.
    Steuernachzahlungen treffen viele Menschen unerwartet. Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    Nicht immer ist man auf eine Steuernachzahlung vorbereitet. Wer im Bescheid vom Finanzamt eine Nachzahlungssumme stehen hat, bei der er schlucken muss, muss aber nicht gleich in Panik geraten. Es gibt auch Möglichkeiten, die Schulden zu begleichen, ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.

    Was tun, wenn man die Steuernachzahlung nicht bezahlen kann?

    Das Finanzamt bietet generell Lösungen für Menschen an, die nicht in der Lage sind, die finanziellen Mittel aufzubringen, um eine Steuernachzahlung zu erbringen. Man kann laut Informationen der Finanzämter Baden-Württemberg dann eine so genannte Stundung beantragen. Bei dieser wird die Fälligkeit einer Zahlung auf einen Zeitpunkt weiter in der Zukunft verschoben. Allerdings muss hierzu erkennbar sein, dass es sich um eine Zahlung handelt, auf die sich der Schuldner nicht einrichten konnte, zum Beispiel weil sie kurz nach Erhalt des Bescheids schon fällig wird und vorher nicht abzusehen war. Wenn es also unzumutbar für den Steuerzahler ist, das Geld bis zum Fälligkeitsdatum aufzutreiben, dann kann die Stundung eine Lösung sein.

    Den Stundungsantrag sollte man dabei möglichst vor dem angegebenen Fälligkeitsdatum der Nachzahlung ausfüllen und einreichen. Besonders wichtig ist im Antrag die Angabe der "persönlichen oder sachlichen Stundungsgründe", also warum man nicht in der Lage ist, zur Fälligkeit zu bezahlen. Das Finanzamt muss sich ein möglichst detailliertes Bild über die derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers machen können. Die Formulare zur Beantragung der Stundung sind auf den Websites der zuständigen Finanzämter zu finden.

    Aber Vorsicht! Eine Stundung ist nicht ganz kostenlos. Das Finanzamt zieht für diesen Service nämlich Zinsen ein. Wie hoch diese ausfallen, hängt vom Betrag ab, aber auch davon, wie lange die Fälligkeit aufgeschoben werden soll. Wer also Geld sparen will, sollte sich für zukünftige Nachzahlungen ein finanzielles Polster einrichten.

    Kann man eine Steuernachzahlung auf Raten zahlen?

    Eine Stundung kann auch in Raten erfolgen. Beim Antrag muss man dann aber bereits einen Tilgungsplan vorlegen. Man muss also wissen, wie viel man monatlich ans Finanzamt zahlen kann, um die Schulden möglichst schnell abzubezahlen. Sollte man den Tilgungsplan beim Antrag vergessen, bestimmt das Finanzamt selbst die Höhe der Raten und die Zahlungstermine. Das könnte dann wieder zu finanziellen Engpässen führen.

    Für das Jahr 2024 ist glücklicherweise eine Steuerentlastung geplant. Da sollte es dann hoffentlich einfacher sein, Geld für zukünftige Nachzahlungen zurückzulegen.

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