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Rente: Beiträge zur Rente nachzahlen: Wann ist das möglich?

Rente

Beiträge zur Rente nachzahlen: Wann ist das möglich?

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    Wann kann man Rentenbeiträge nachzahlen?
    Wann kann man Rentenbeiträge nachzahlen? Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

    Fehlende Beiträge mindern unter anderem die Rentenansprüche oder können dazu führen, dass man später in Rente gehen kann. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erklärt aber, dass sich fehlende Beitragszeiten teilweise wettmachen lassen. Für bestimmte Personen ist es möglich, Beiträge nachzuzahlen, um etwaige Verluste bei der Rente auszugleichen. Die DRV rät: "Diese Chance sollten Sie nutzen." Wann und wie das für die eigene Rente geht, erfahren Sie hier.

    Nachzahlung von Beiträgen: Wann ist es möglich?

    Eine Nachzahlung stellt in unserem Rentensystem zwar eine Ausnahme dar, dennoch ist sie unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die DRV listet dafür auf ihrer Website folgende Personen und Fälle auf, für die eine Nachzahlung der Beiträge möglich ist:

    • Zeiten einer schulischen Ausbildung nach dem vollendeten 16. Lebensjahr, die nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden (siehe unten)
    • Deutsche, die aus den Diensten einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Organisation ausscheiden
    • Personen, bei denen ein Anspruch auf Entschädigung für Zeiten von Strafverfolgungsmaßnahmen rechtskräftig festgestellt ist
    • Geistliche und Ordensleute aus Vertreibungsgebieten, die im Inland nicht wieder eine gleichartige Beschäftigung oder Tätigkeit aufgenommen haben
    • Vertriebene, Flüchtlinge, Evakuierte, die vor der Vertreibung, der Flucht oder der Evakuierung selbstständig tätig waren
    • die Schließung von Beitragslücken ab 1.1.1984, die sich bei einer Nachversicherung ergeben
    • Versicherte, die bei Erreichen der Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe unten).

    Den Antrag auf die Nachzahlung von Rentenbeiträgen - genannt V0080 - gibt es auf der Website der DRV als PDF oder Online-Formular.

    Nachzahlung von Rentenbeiträgen: schulische Ausbildung

    Während einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums zahlen nur wenige in die gesetzliche Rentenkasse ein. Dadurch reduziert sich später die Altersrente. Um die Alterssicherung aber aufzustocken, ist es wie oben aufgezählt möglich, auf Antrag freiwillig Rente nachzuzahlen. Als Bedingung nennt die DRV, dass diese Zeiten nicht als Anrechnungszeit berücksichtigt werden und nicht bereits mit Beiträgen belegt sind.

    Wie hoch die Nachzahlungen ausfallen, ist zwar nicht vorgegeben. Dennoch gibt es einen Rahmen, sodass die Rentennachzahlungen nicht unbegrenzt möglich sind: Vom monatlichen Mindestbeitrag von 83,70 Euro bis zum Höchstbeitrag von 1.246,20 Euro können die Beiträge in beliebiger Höhe gezahlt werden, heißt es von der Rentenversicherung. Eine wichtige Einschränkung: Der Antrag kann nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres gestellt werden.

    Nachzahlung von Beiträgen: Nach Erreichung der Regelaltersgrenze

    Wer bei Erreichen der Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig Beiträge nachzahlen. Dann erfüllt sich die Wartezeit sozusagen früher. Die DRV nennt dafür folgende Bedinungen: "Sind Sie vor dem 01.01.1955 geboren und ist Ihnen mindestens ein Monat Kindererziehungszeit anzurechnen, können Sie so viele freiwillige Beiträge nachzahlen, wie es zur Erfüllung der Wartezeit von fünf Jahren noch erforderlich ist." Der Antrag hierfür könne jeweils frühestens sechs Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze gestellt werden.

    Übrigens: Das deutsche Rentensystem steht vor großen Herausforderungen. Es gibt immer mehr Rentner, die vom Rentensystem getragen werden müssen. Experten fordern deshalb, dass die Deutschen länger arbeiten sollten. Tatsächlich hängt das Renteneintrittsalter von vielen Faktoren ab. Wer früher in Rente gehen will, kann dafür einiges tun. Dabei kommt es darauf an, ob man Abschläge bei der Rente hinnimmt, oder sie vermeiden will.

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