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Herbstlaub sicher entfernen, die Regeln und Tipps für Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer.

Garten-Tipps

Herbstlaub: Ist man gesetzlich verpflichtet, die Blätter zu entfernen?

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    Herbstlaub vor der Haustür – wer muss eigentlich fegen?
    Herbstlaub vor der Haustür – wer muss eigentlich fegen? Foto: Getty Images

    Der Herbst ist da. Plötzlich stellt sich jedes Jahr aufs Neue die Frage: Wer trägt eigentlich die Verantwortung, das Herbstlaub von den Gehwegen zu fegen? Müssen Eigentümerinnen und Eigentümer, Mietende oder doch die Stadt die Gehwege fegen? Wir klären, wer im Ernstfall wirklich zum Besen greifen muss und wo das Laub aus dem Garten ordnungsgemäß entsorgt werden kann.

    Verkehrssicherungspflicht: Sicherheit geht vor

    Die Verkehrssicherungspflicht schreibt vor, dass das Grundstück so zu sichern ist, dass keine Gefahren für Dritte entstehen. Rutschiges Herbstlaub auf Gehwegen oder Zufahrten fällt eindeutig darunter. Wer das Laub auf seinem Grundstück oder dem angrenzenden Gehweg nicht entfernt und dadurch einen Unfall verursacht, kann für die entstandenen Schäden haftbar gemacht werden.

    Laubbeseitigung: Was kommunale Satzungen für Anwohner vorschreiben

    Ob und wie oft Laub entfernt werden muss, regeln viele Städte und Gemeinden in eigenen Satzungen. Häufig wird die Reinigungspflicht auf die Anliegerschaft, also auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke, übertragen. In manchen Fällen können sogar ausdrücklich die Mietenden in die Pflicht genommen werden, etwa, wenn dies im Mietvertrag oder der Hausordnung geregelt ist.

    Mieter oder Eigentümer: Wer muss das Herbstlaub entfernen?

    Grundstückseigentümerinnen und -Eigentümer sind grundsätzlich für die Verkehrssicherung verantwortlich. Das betrifft nicht nur die eigene Einfahrt, sondern auch angrenzende Gehwege, sofern die kommunale Satzung dies vorsieht.

    Laub muss von Mietenden nur dann entfernt werden, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag oder in der Hausordnung vereinbart ist. Fehlt eine solche Regelung, bleibt die Pflicht bei der vermietenden Partei.

    Viele Eigentümerinnen und Eigentümer delegieren die Aufgabe an einen Hausmeisterservice. Die Kosten können dann, sofern im Vertrag vereinbart, über die Nebenkostenabrechnung auf die Mietenden umgelegt werden.

    Wie oft und wie gründlich muss Laub gefegt werden?

    Zum Glück muss nicht jedes herabgefallene Blatt sofort entfernt werden. In Würzburg herrscht eine grundsätzliche Räumpflicht der Gehwege. Zu folgenden Uhrzeiten muss der Gehweg vor dem Haus frei von Gartenlaub sein:

    • Montag bis Samstag: 7 – 20 Uhr
    • Sonn – und Feiertag: 9 – 20 Uhr

    Weitere Informationen findet man auf der Internetseite der Stadt oder der Gemeinde.

    Welches Werkzeug eignet sich zum Gehweg fegen am besten?

    Für das Laub fegen auf Gehwegen stehen verschiedene Werkzeuge zur Verfügung, die jeweils verschiedene Vor- und Nachteile mit sich bringen.

    • Klassischer Besen oder Rechen: umweltfreundlich, leise und rückenschonend – mit ihnen lässt sich das Laub schonend für Tiere und Pflanzen entfernen.
    • Laubbläser: sie sind zwar effizient aber häufig sehr laut. Ihr Einsatz ist deshalb in vielen Gemeinden auf werktags und bestimmte Uhrzeiten (meist 9–13 Uhr & 15–17 Uhr) begrenzt. Außerdem werden durch den Einsatz von Laubbläsern häufig Käfer, Spinnen und andere Kleintiere mit entfernt, was sich nachteilig auf die Biodiversität auswirken kann.

    Wohin mit dem gekehrten Laub?

    Für die Entsorgung gilt:

    • Biotonne
    • Eigener Kompost
    • Kommunale Sammelstellen oder Wertstoffhöfe
    • Restmülltonne (nur, wenn die Biotonne voll ist)

    Das Anhäufen von Laub auf der Straße ist untersagt, das Verbrennen verboten. Auch das Abladen im Wald ist tabu! Viele Städte bieten zudem saisonale Laubsäcke oder Sonderaktionen zur Abholung an.

    Tipp vom Naturschutzbund NABU: Laub im Garten lassen!

    Der NABU empfiehlt: Wer einen Garten hat, sollte Laub gerne in kleinen Haufen liegen lassen. Für Igel, Insekten und andere Tiere bieten solche Laubhaufen wertvolle Rückzugsorte für den Winter.

    Versteckt im Herbstlaub findet der Igel ein Zuhause für den Winter.
    Versteckt im Herbstlaub findet der Igel ein Zuhause für den Winter. Foto: Getty Images

    Fazit

    Vom bunten Herbstlaub geht Charme aber auch Gefahr aus. Wer für die Entfernung zuständig ist, hängt von der eigenen Wohnsituation und den örtlichen Regelungen ab. Mit ein wenig Einsatz und dem richtigen Werkzeug wird die Pflicht aber schnell zur guten Tat, für alle Mitmenschen und die Natur. Wer sich unsicher ist, kann in die örtlichen Satzungen schauen oder im Bürgerbüro nachfragen.

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