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KALTENBRUNN: Aus dem Gemeinderat Itzgrund: Wassergebühren steigen an

KALTENBRUNN

Aus dem Gemeinderat Itzgrund: Wassergebühren steigen an

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    Die Gemeinderatsmitglieder genehmigten während ihrer jüngsten Sitzung bei einer Gegenstimme den aktuellen Planungsstand zur Sanierung des Brunnens II in Kaltenbrunn, um die nachhaltige Trinkwasserversorgung sicher zu stellen. Die Kostenschätzung liegt bei rund drei Millionen Euro. Ein staatlicher Zuschuss von bis zu 500.000 Euro wird erwartet, was einer Förderung von 250 Euro pro Anwohner entspricht.

    Beste Lösung gefunden

    Betont wurde in der Sitzung, dass zur langfristigen Trinkwasserversorgung alle Möglichkeiten in Betracht gezogen wurden. Herausgeschält hat sich die Lösung, den vorhandenen und nicht mehr genutzten Brunnen in Kaltenbrunn nach oben abzudichten und tiefer zu bohren.

    Gebühren steigen an

    Dies stellte sich als die wirtschaftlichste Lösung dar. Vorerst soll eine Bohrung bis zu 73 Meter vorgenommen werden. Sollte in dieser Tiefe der Fehlbedarf nicht zu decken sein, soll in einem zweiten Schritt bis zu 118 Meter zusätzlich gebohrt werden. Zweck des Vorhabens ist, die sichere und künftige Wasserversorgung in der Gemeinde Itzgrund zu gewährleisten, die derzeit in Kaltenbrunn, Welsberg, Schottenstein, Gleußen und Bodelstadt aus den beiden Brunnen in Schottenstein und Bodelstadt erfolgt.

    Die Ortsteile Herreth, Pülsdorf und Lahm werden durch die Banzer Gruppe versorgt und die Weiler und abseits gelegenen Anwesen durch eigene Anlagen. Wie mitgeteilt wurde, können die Brunnen in Bodelstadt und Schottenstein zwar den täglichen Wasserbedarf decken, jedoch an verbrauchsreichen Tagen liegt ein deutlicher Fehlbetrag vor, der die genehmigte Entnahmemenge überschreitet. Hinzu kommt, dass der Brunnen in Bodelstadt in sehr kurzen Zeitabschnitten regeneriert werden muss und er für ein bis zwei Wochen vom Netz zu nehmen sei. Der Brunnen in Bodelstadt wird durch die hohe Pumpleistung in Mitleidenschaft gezogen, was seine Lebensdauer erheblich einschränkt.

    Eine Neukalkulation der Wassergebühren ergab, dass ab 2025 zunähst für zwei Jahre der Preis von 1,95 Euro pro Kubikmeter auf 2,24 Euro erhöht werden musste und die Abwassergebühren von 1,85 Euro auf 3,22 Euro. Der Beschluss erfolgte einstimmig. Auch der für die Grundsteuer-Hebesätze. Sie wurden neu festgelegt bei der Grundsteuer A für landwirtschaftliche Grundstücke auf 450 Prozentpunkte und bei der Grundsteuer B für sonstige Grundstücke und Immobilien auf 180 Prozentpunkte. Begründet wurde dies mit der möglichen deutlichen Erhöhung der Kreisumlage.

    Plakatierung und Baustellen

    Beschlossen wurde auch, dass bei künftigen Landtags-, Bundestags- und Europawahlen die Anzahl der Plakate/Doppelplakate auf maximal 15 im gesamten Gemeindegebiet pro Antragsteller festgesetzt wird.

    Liebermann teilte mit, dass in Kaltenbrunn die Ortsdurchfahrt ab Freitag, 20. Dezember, wieder freigegeben wird und die Erweiterung der Gartenstraße ab Frühjahr erfolgen wird. Der Baubeginn für die Maßnahme Rathausstraße mit Sanierung der Versorgungsleitungen wie Glasfaser, Wasser, Kanal und auch Beleuchtung, soll der Juli 2025 sein und im Anschluss daran die Platzgestaltung. Es wurden Kosten von 467.000 Euro genannt, wobei ein Fördersatz aus förderfähigen Kosten von 55 Prozent erwartet wird und die Gemeinde Itzgrund die Kosten zu 100 Prozent für die Zusatzleistungen zu tragen hat Die Kosten für den Oberflächenkanal in der Rathausstraße belaufen sich auf 186.000 Euro und deren Förderanteil auf 91.000 Euro.

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