Fast ein Jahr lang hat Holger Köhler von der Baumschule Michelau mit der Gemeindeverwaltung um die Nutzung von Pachtgrundstücken am Wallenstadter Weg gekämpft. Sowohl das Amtsgericht Coburg als auch das Landgericht haben ihm bestätigt, dass der Pachtvertrag für drei der Grundstücke (mehr als 5000 Quadratmeter) bis 2021 gilt. Lediglich eine Teilfläche steht ihm mangels Vertrag nicht mehr zur Verfügung. Weil die Gemeinde ihm trotz der verlorenen Gerichtsverfahren eine gütliche Einigung verweigere und seine Schadensersatzforderungen nicht anerkenne, hat Köhler drei Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Bürgermeister Helmut Fischer beim Landratsamt gestellt. Der Bürgermeister verweist auf einen Kompromissvorschlag der Gemeinde.
Auf mehr als 10 000 Euro schätzt der Gärtnermeister den Schaden, der ihm allein durch den Verlust von Gehölzen entstanden ist. Außerdem habe er mehrere Kunden verloren, weil ihm die Gemeindeverwaltung im vergangenen Frühjahr ausgerechnet zum Beginn der Pflanzzeit das Betreten der Grundstücke und die Entnahme von Pflanzen verweigert hatte. Auch für die Einzäunung mit Stahlträgern und Tor, die die Gemeinde zurzeit durch einen einfachen Zaun ersetzt, möchte er einen Ersatz.
„Warum geht die Gemeindeverwaltung so mit ihren Bürgern um, anstatt einen Kompromiss zu suchen?“
Holger Köhler, Gärtnermeister
Die Gemeindeverwaltung hatte die Grundstücke von der Verpächterin Köhlers gekauft, um sie wegen des Wasserschutzgebiets in diesem Bereich (erweitertes Schutzgebiet Zone W II) in Wiesen umzuwandeln, wie berichtet. Den Pachtvertrag hatte die vorige Besitzerin vor dem Verkauf zwar gekündigt, doch wegen Köhlers Widerspruchs war diese Kündigung hinfällig, wie das Landgericht feststellte. Dennoch war die Gemeindeverwaltung davon ausgegangen, dass die Grundstücke pachtfrei seien und hatte dem Gärtnermeister nicht nur den Zutritt, sondern auch die Entnahme von Gehölzen untersagt und den Zaun um das Gelände beseitigt.
Ein anderes Grundstück, das die Gemeinde Köhler für den Betrieb der Baumschule zur Verfügung gestellt hatte, war für den Gärtnermeister allerdings kein gleichwertiger Ersatz. Denn auf dem Gelände am Wallenstadter Weg, das er 20 Jahre lang bewirtschaftet hatte, stehen viele wertvolle, bis zu 20 Jahre alte Nadel- und Laubgewächse, für die er kurzfristig keinen Ersatz züchten konnte.
Die Gerichte bestätigten in zwei Verfahren im Juli und Dezember vergangenen Jahres nicht nur den Anspruch des Gärtnermeisters auf die Fortsetzung des Pachtvertrags für drei der Grundstücke bis 2021, sondern auch, dass die Gemeinde als Käuferin der Flächen diesen Pachtvertrag übernommen hatte. Gleichzeitig urteilte das Gericht, dass der Pachtvertrag Köhlers für die ihm nicht mehr zustehende Teilfläche bis Ende Mai 2017 galt, so dass er bis dahin hätte Pflanzen entnehmen können. „Warum geht die Gemeindeverwaltung so mit ihren Bürgern um, anstatt einen Kompromiss zu suchen?“, fragt Holger Köhler. Er versteht nicht, warum die Verwaltung trotz der Gerichtsurteile zu seinen Gunsten nicht akzeptiere, dass er den Pachtvertrag bis 2021 nutzen wolle, und versuche, ihn zu verkürzen. Als Ausgleich für Verluste durch das widerrechtliche Nutzungsverbot und Diebstähle aufgrund des entfernten Zauns schlägt er vor, die ihm nicht mehr zustehende Teilfläche für fünf Jahre von der Gemeinde zu pachten, um so den Gehölzbestand zu nutzen. Im Gegenzug könnte er der Gemeinde die nicht bepflanzten Flächen überlassen, wodurch diese Kosten bei der Einzäunung sparen würde.
Unverständlich ist dem Gärtnermeister, warum die Gemeindeverwaltung seine Pflanzen roden wollte, mit der Begründung, einen Stickstoffeintrag im Wasserschutzgebiet zu verhindern. Da er die Flächen extensiv bewirtschafte und nur bei Bedarf etwas Kompost beigebe, aber keinen Mineraldünger, werde das Wasserschutzgebiet nicht beeinträchtigt. „Die Wurzeln der Gehölze binden Stickstoff, so dass die Qualität des Grundwassers davon sogar profitiert“, betont Köhler.
Fischer: Ersatzgrundstück und Angebot
Die Gemeinde sei ursprünglich davon ausgegangen, dass sie die Grundstücke pachtfrei übernommen haben, erklärte Bürgermeister Helmut Fischer auf Nachfrage. Nach den Gerichtsurteilen habe die Verwaltung begonnen, die Köhler zustehenden Flächen wieder einzuzäunen. Außerdem habe sie ihm als Kompromiss angeboten, die Pflanzen auf der ihm nicht mehr zustehenden Teilfläche für 5000 Euro zu kaufen, wenn er bereit sei, den Pachtvertrag um zwei Jahre zu verkürzen. Auch mit der Verpachtung eines Ersatzgrundstücks sei die Gemeinde der Baumschule entgegengekommen. „Wenn wir gewusst hätten, dass er die anderen Flächen nicht räumen will, hätte die Gemeinde ihm auch keine Ersatzgrundstücke angeboten“, betont der Bürgermeister.
Doch anstatt sich auf einen Kompromiss einzulassen, stelle Köhler ständig neue Forderungen: „Seine Schreiben füllen inzwischen mehrere DIN-A-4-Ordner und es ist kein Ende abzusehen“. Schon im Gerichtsverfahren habe sich Köhler geweigert, einen Vergleich zu akzeptieren, obwohl der von seinem eigenen Anwalt vorgeschlagen worden war. Wenn keine Einigung erzielt werde, könne die Gemeinde die Pflanzen auf dem nicht im Pachtvertrag berücksichtigten Grundstück auch auf eigene Rechnung verkaufen. Eine Verpflichtung zum Schadensersatz sieht der Bürgermeister allenfalls für Schäden durch Wildverbiss oder Diebstahl.