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NEUENSEE: Entwarnung im Kindergarten Neuensee nach Coronafall

NEUENSEE

Entwarnung im Kindergarten Neuensee nach Coronafall

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    Entwarnung im Kindergarten Maria Goretti in Neuensee: Nachdem ein Kind positiv auf Corona getestet worden war, konnte der Betrieb am Dienstag wieder aufgenommen werden.
    Entwarnung im Kindergarten Maria Goretti in Neuensee: Nachdem ein Kind positiv auf Corona getestet worden war, konnte der Betrieb am Dienstag wieder aufgenommen werden. Foto: Archiv-Harald Koch

    Für Aufregung sorgte eine Infektion mit dem Coronavirus im Kindergarten Maria Goretti in Neuensee. Nachdem ein Kind am vergangenen Freitag positiv getestet worden war, beklagte die Großmutter eines Vierjährigen aus der gleichen Gruppe, dass keine Tests oder eine Schließung der Gruppe veranlasst worden sei. Eine Schließung sei nach Einschätzung des Gesundheitsamts nicht erforderlich gewesen, weil das infizierte Kind die Einrichtung in der vergangenen Woche nicht besucht habe, teilte der zuständige Verwaltungsleiter Jan Gungel vom Heilpädagogischen Zentrum mit.

    „Wir unternehmen alles, um eine Gefährdung der Kinder und der Mitarbeiterinnen auszuschließen“, betonte Gungel. So sorge ein nach Vorgaben des Gesundheitsamts und der Fachbehörden ausgearbeitetes Sicherheitskonzept für bestmöglichen Schutz. Auch im Fall des positiv auf Corona getesteten Kinds habe sich die Einrichtung genau an die Vorgaben des Gesundheitsamts gehalten. So sei der Kindergarten am Montag sicherheitshalber geschlossen geblieben und eine gründliche Reinigung und Desinfektion erfolgt. Ab Dienstag war die Kita wieder im üblichen Betrieb geöffnet.

    Der Vorfall hatte für Verunsicherung gesorgt. Sie sei nicht die einzige, die sich Sorgen mache, sagte die Großmutter im Gespräch. Und ihre Tochter habe sich eigens frei genommen, um den Enkel sicherheitshalber zuhause zu betreuen.

    Stellungnahme des Landratsamts: Einrichtung hat richtig gehandelt

    Dass die Einrichtung genau nach Vorschrift vorgegangen war, bestätigt die Stellungnahme des Landratsamts. Ein Risiko, dass sich andere Kinder mit SARS-CoV2 anstecken, hätte dann bestanden, wenn sie am 25. und 26. November mit dem infizierten Kind Kontakt gehabt hätten. Dieses habe aber die Kindertageseinrichtung im infektiösen Zeitraum nicht besucht. Auch sei nicht davon auszugehen, dass sich das Kind in der Kita angesteckt habe. Deshalb sei die Gruppe, die das Kind besucht, nicht geschlossen und die anderen Kinder der Gruppe nicht getestet worden.

    Wenn ein Kind oder ein Mitarbeiter in einer Kita positiv auf SARS-CoV-2 getestet wird, leitet laut Landratsamt das Gesundheitsamt eine Umgebungsuntersuchung ein. Dabei werden alle Kontaktpersonen ermittelt, die im infektionsrelevanten Zeitraum mit der infizierten Person Kontakt hatten.

    Für alle engen Kontaktpersonen wird eine Quarantäne für zunächst 14 Tage angeordnet, die sich nach dem letzten infektionsrelevanten Kontakt berechnet. Außerdem erhalten sie eine Abstrichuntersuchung mit anschließender PCR-Diagnostik auf SARS-CoV-2 – in der Regel am Tag 5 bis 7 nach dem Kontakt, da bei einer früheren Testung eine mögliche Ansteckung oft noch nicht nachweisbar ist.

    Während der Quarantäne müssen sie ein Symptomtagebuch führen und zweimal täglich ihre Körpertemperatur messen. Sie sind aufgefordert, bei Symptomen, die auf eine Covid-19-Erkrankung hinweisen könnten, das Gesundheitsamt zu informieren, damit dieses unverzüglich eine PCR-Untersuchung auf SARS-CoV-2 vornehmen kann.

    Sollte sich ein infiziertes Kind im infektiösen Zeitraum in seiner Kindergartengruppe befunden haben, kann eine Schließung der gesamten Kindergartengruppe erforderlich werden. Ob nur wenige Personen, eine oder mehrere Kindergartengruppen unter Quarantäne gestellt oder die ganze Einrichtung geschlossen werden muss, richtet sich nach den Erkenntnissen der fallbezogenen Umgebungsuntersuchung. Unter Einbeziehung aller relevanten Informationen analysieren die Mitarbeiter der Gesundheitsamtes die Lage vor Ort, nehmen eine Gefährdungsbeurteilung vor und entscheiden über erforderliche Maßnahmen.

    Antigen-Schnelltests werden nicht verwendet, da Abstrichuntersuchungen mit PCR-Testung wesentlich sensitiver sind.

    Bei infizierten Schulkindern wird nach dem gleichen Schema verfahren: Alle Schüler und Lehrer ihrer Klasse sowie sonstige engen Kontaktpersonen, die im infektionsrelevanten Zeitraum mit ihnen einen Risikokontakt hatten, werden am Tag 5 bis 7 danach mittels Abstrichuntersuchung und PCR getestet.

    Eltern, die sich für die Betreuung ihres Kindes freistellen lassen möchten, können sich informieren unter www.stmas.bayern.de sowie www.stmgp.bayern.de

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