Wo sich sonst Rebhühner, Singvögel und Feldhasen tummeln, ragen nur noch die Stümpfe von Bäumen und Büschen aus dem Boden. Eine 500 Meter lange Heckenzeile zwischen Redwitz und Obristfeld in der Nähe des Hummersbergs wurde vor einigen Tagen komplett abgeholzt. Auch höhere Bäume fielen der Säge zum Opfer. Auf Hinweis des Bund Naturschutz (BN) ermittelt jetzt die Untere Naturschutzbehörde gegen den Verursacher.
„Aufgrund des Ausmaßes der Fällarbeiten handelt es sich um einen erheblichen Verstoß, der entsprechend geahndet werden wird“, teilt Andreas Grosch vom Landratsamt dazu mit. Die Fällarbeiten an der Hecke bei Redwitz seien nicht angemeldet worden. Das Landratsamt habe von der Aktion erst erfahren, als diese schon erfolgt war.
„Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz ist es verboten, Hecken in der freien Natur zu roden, abzuschneiden, zu fällen oder auf sonstige Weise erheblich zu beeinträchtigen.“
Andreas Grosch, Landratsamt
„Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz ist es verboten, Hecken in der freien Natur zu roden, abzuschneiden, zu fällen oder auf sonstige Weise erheblich zu beeinträchtigen. Daher waren die Fällungen in dieser Baumhecke nicht zulässig“, lautet das Fazit der Unteren Naturschutzbehörde. Zurzeit werde noch geklärt, wie der Verursacher zur Verantwortung gezogen werden kann. Je nach Umfang des Verstoßes können Bußgelder bis zu 10 000 Euro verhängt werden.
Verärgert ist auch Bürgermeister Jürgen Gäbelein über die eigenmächtige Fällaktion. Die Fläche mit einem Umfang von rund 6800 Quadratmeter befindet sich zwar in Privatbesitz, doch die Gemeinde habe darauf eine Grunddienstbarkeit als Ausgleichsfläche notariell verbürgt. Allein schon aus diesem Grund dürfe das Gelände nicht bewirtschaftet werden. „Der ökologische Charakter muss erhalten werden, lediglich landschaftspflegerische Maßnahmen sind erlaubt“, betont der Bürgermeister. Die Gemeindeverwaltung sei über die Aktion nicht informiert worden. Jetzt stelle sich die Frage, ob das Gelände in diesem Zustand weiterhin als Ausgleichsfläche eingestuft werden könne.
„In diesem Fall hat man es mit einem beispiellosen Heckenkahlschlag zu tun, der nicht nur allen bekannten Regeln der Heckenpflege widerspricht, sondern gegen Artikel 16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes verstößt und der Natur massiven Schaden zugefügt hat“, kritisiert BN-Delegierter Günther Scheler. Grundsätzlich sei es bis Ende Februar erlaubt gewesen, Hecken schonend zurückzuschneiden und abschnittsweise auf den Stock zu setzen. Dies sei auch aus Naturschutzgründen nötig, um sie vor dem Überaltern zu bewahren und langfristig zu erhalten. Ein kompletter Kahlschlag sei jedoch keinesfalls erlaubt.
Erschwerend komme hinzu, dass es sich bei dem betroffenen Bereich ausgerechnet um eine Ausgleichsfläche handle und die Feldflur in diesem Areal ohnehin schon stark ausgeräumt sei. Auch aus Gründen des Wind- und Erosionsschutzes sei dieser Eingriff völlig kontraproduktiv.
Verstoß gegen Landes- und Bundesnaturschutzgesetze
Wie wichtig die Heckenzeile in der Feldflur bei Redwitz ist, zeige das in dieser Woche vorgelegt Monitoring seltener Brutvögel, das in unmittelbarer Nähe Rebhühner nachgewiesen habe (Quelle: ornitho.de), ergänzt Jan Ebert vom BN. „Der Eingriff hat also nicht nur eine Ausgleichsfläche vernichtet, sondern bedeutet auch eine massive Lebensraumverschlechterung für das stark gefährdete Rebhuhn in diesem sowieso schon stark ausgeräumten Flurbereich“, betont er. Damit liege auch ein Verstoß gegen Paragraph 44 des Bundesnaturschutzgesetzes vor. Die Rebhuhnbestände gingen in ganz Mitteleuropa schon seit längerer Zeit stark zurück.
BN-Kreisvorsitzender Anton Reinhardt meinte: „Wir freuen uns einerseits über das Prädikat Ökomodellregion, und unser Landkreis unternimmt dankenswerterweise Anstrengungen, die Biodiversität in der Region zu verbessern. Selbstverständlich gehört dazu auch ein schonender Umgang mit der Natur. Andererseits sind Aktionen, wie dieser Kahlschlag in der weiten landwirtschaftlich geprägten Flur kontraproduktiv und können das Prädikat in Misskredit bringen.“
Verantwortlich dafür sei der Verursacher und nicht der Landkreis. „Eine derartige Vorgehensweise sollte sich nicht wiederholen“, appelliert Reinhardt. Schließlich gebe es auch gute Beispiele für die Anlage von Windschutzhecken und deren sachgemäße Pflege.