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REDWITZ: Streit um ein Spielgerät auf dem Marktplatz in Redwitz

REDWITZ

Streit um ein Spielgerät auf dem Marktplatz in Redwitz

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    Stein des Anstoßes: Gegen die Aufstellung des Spielturms auf dem neugestalteten Marktplatz hat ein Anwohner Klage eingereicht, weil der der  Mindestabstand zu seinem Grundstück nicht eingehalten wurde. Bürgermeister Jürgen Gäebelein hofft auf einen Kompromiss, um die Attraktion für die jüngsten Bürger zu erhalten.
    Stein des Anstoßes: Gegen die Aufstellung des Spielturms auf dem neugestalteten Marktplatz hat ein Anwohner Klage eingereicht, weil der der Mindestabstand zu seinem Grundstück nicht eingehalten wurde. Bürgermeister Jürgen Gäebelein hofft auf einen Kompromiss, um die Attraktion für die jüngsten Bürger zu erhalten. Foto: Gerhard Herrmann

    Ein Treffpunkt für alle Generationen soll der neugestaltete Redwitzer Marktplatz sein. Daher wurde neben einer Loggia und einer Fläche zur Aufstellung eines Festzelts auch ein Spielturm für die jüngsten Bürger aufgestellt. Ein Anwohner hat beim Verwaltungsgericht Bayreuth Klage erhoben, weil das Gerät statt des vorgeschriebenen Mindestabstands von drei Metern nur etwas mehr als zwei Meter von seiner Grundstücksgrenze entfernt steht. Bürgermeister Jürgen Gäbelein bemüht sich um einen Kompromiss.

    „Nach der Stellungnahme würden wir vor dem Verwaltungsgericht wohl Recht bekommen, aber ich möchte die Sache im gegenseitigen Entgegenkommen aus der Welt schaffen.“

    Jürgen Gäbelein, Bürgermeister

    Mit zwei Schrifttafeln an seiner Einfassungsmauer protestiert Anlieger Karl Fehn gegen das Vorgehen der Gemeinde. Das Spielgerät sei errichtet worden, ohne mit ihm zu reden und der Mindestabstand werde nicht eingehalten, obwohl auf dem Marktplatz genug Raum dafür wäre, steht dort. Gleichzeitig fordert er einen ihm „versprochenen Grünstreifen als Lärmpuffer.“

    Ein Spielgerät sei auf Wunsch vieler Bürger in die Planung aufgenommen worden, um allen Altersgruppen etwas zu bieten, erläutert Bürgermeister Jürgen Gäbelein. Ursprünglich seien andere Geräte vorgesehen gewesen, doch um neben der Loggia und einer Grünfläche genug Fläche für ein Festzelt freizuhalten, sei die Wahl auf die hintere Ecke des Platzes gefallen. „Da es sich um eine Änderung der ursprünglichen Planung handelt, brauchen wir dafür eine Baugenehmigung – das haben wir leider versäumt“, räumt der Bürgermeister ein. Das habe er auch Karl Fehn so erklärt und sich für das Versäumnis entschuldigt. Gleichzeitig hätten er und Bauamtsleiter Joachim Stefan dem Anlieger bei mehreren Gesprächen angeboten, die Grundstücksmauer auf Kosten der Gemeinde als Lärmschutz zu erhöhen und kleinkronige Bäume als Sichtschutz zu pflanzen. Doch sämtliche Vorschläge habe Fehn abgelehnt.

    Der 2,85 Meter hohe Spielturm beeinträchtige weder die Aussicht des Anliegers, noch entstehe durch gelegentlich dort spielende Kinder eine größere Belästigung, meint der Bürgermeister. Zumal die Nutzung auf Kinder bis acht Jahren und die Zeit von 8 bis 20 Uhr eingeschränkt sei.

    Mit Transparenten auf der Mauer seines Grundstücks kritisiert der Anwohner, die Gemeinde haben ihn bei der Aufstellung des Spielturms nicht gefragt.
    Mit Transparenten auf der Mauer seines Grundstücks kritisiert der Anwohner, die Gemeinde haben ihn bei der Aufstellung des Spielturms nicht gefragt. Foto: Gerhard Herrmann

    Eine Versetzung des Spielturms wäre teuer und würde Zuschüsse gefährden

    Gäbelein will an dem Standort festhalten, weil eine Versetzung des Geräts nicht nur teuer wäre, sondern auch die Nutzung des Platzes einschränken würde. Eine Versetzung auf dem Marktplatz würde rund 20 000 Euro kosten, die an einen anderen Standort gar 30 000 Euro und den Verlust des Zuschusses der Städtebauförderung von 20 000 Euro. „Das ist nicht verhältnismäßig“, warnt der Bürgermeister. Das sah auch die Hälfte der Gemeinderäte so, so dass es bei der Abstimmung über das Gerät zu einer Pattsituation kam und eine Versetzung damit abgelehnt war.

    Auch das Landratsamt habe signalisiert, dass eine Versetzung nicht verhältnismäßig sei, erklärt der Bürgermeister. In einer ersten Stellungnahme erklärt das Verwaltungsgericht Bayreuth, dass der Klage des Anliegers nur „geringe Erfolgsausichten“ beschieden seien. Wegen der Gesamtsituation am Marktplatz, wo viele Gebäude in Grenzbebauung stehen, sei ein Anspruch auf Abstandspflicht nicht durchsetzbar, so die Begründung. Auch ein Teil des Gebäudes des Klägers steht auf der Grundstücksgrenze.

    Den Spielturm als Attraktion für die jüngsten Bürger hat die Gemeinde bewusst in eine Ecke des neugestalteten Marktplatzes gestellt, damit in der Mitte genug Platz für ein Festzelt bleibt.
    Den Spielturm als Attraktion für die jüngsten Bürger hat die Gemeinde bewusst in eine Ecke des neugestalteten Marktplatzes gestellt, damit in der Mitte genug Platz für ein Festzelt bleibt. Foto: Gerhard Herrmann

    Auch vor diesem Hintergrund hofft Bürgermeister Gäbelein auf eine gütliche Einigung. Bauamtsleiter Stefan werde erneut das Gespräch mit dem Anlieger suchen. Den Bauantrag werde die Verwaltung nachträglich bei der Gemeinderatssitzung am 2. Februar einbringen. Im Vorfeld soll die Zustimmung der Anlieger eingeholt werden – eine gute Gelegenheit, sich doch noch zu einigen.

    Anlieger zieht Klage zurück, fordert aber, den Spielturm abzubauen

    Seine Klage hat Karl Fehn nach dem Bescheid des Gerichts wegen der geringen Erfolgsaussichten zurückgezogen. Stattdessen hat er eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister bei der Regierung von Oberfranken erhoben. Jürgen Gäbelein habe die ursprüngliche Planung so ändern lassen, dass das Spielgerät vor seinem Haus stehe. Damit habe er sich über das Versprechen seines Vorgängers Christian Mrosek hinweggesetzt, dass der Grünstreifen am Rande des Marktplatzes komplett durchgezogen werde. Da das Spielgerät nun zu nahe an der Grundstücksgrenze stehe, werde die Familie in der Nutzung ihres Freisitzes, der keine vier Meter entfernt liege, durch Kinderlärm beeinträchtigt.

    Einen ihm zugesagten Grünstreifen vor seinem Grundstück fordert der Anwohner, der die Gemeinde wegen der Aufstellung des Spielturms verklagt.
    Einen ihm zugesagten Grünstreifen vor seinem Grundstück fordert der Anwohner, der die Gemeinde wegen der Aufstellung des Spielturms verklagt. Foto: Gerhard Herrmann

    Zwischenzeitlich hat Fehn einen Sichtschutz auf die Mauer montiert, den er weiter ausbauen will. Mit weiteren Transparenten will er auf die Situation aufmerksam machen. Ob er auf das Kompromissangebot des Bürgermeisters eingehen werde, wisse er noch nicht. Er fordert einen Abbau des Spielturms. Ein Sandkasten und eine Wippe unter den Bäumen am anderen Ende des Platzes wäre seiner Ansicht nach ausreichend für Kinder.

    Anwohner installiert Sichtschutz und Transparente

    Verwundert zeigt sich Bürgermeister Jürgen Gäbelein, über das Vorgehen Fehns, da die Gemeindeverwaltung ihm angeboten habe, einen Sichtschutz zu installieren. Als Ironie der Geschichte komme nun dazu, dass Fehn mit der Erhöhung der Mauer seinerseits gegen das Baurecht verstoße, da bei einer Grenzbebauung eine Höhe von zwei Metern nicht überschritten werden darf. Weiterhin werde die Gemeinde alles tun, um eine gütliche Einigung mit dem Anwohner zu erreichen und gleichzeitig den Spielturm zu erhalten. Das letzte Wort in der Sache hat das Landratsamt, über den Bauantrag der Gemeinde entscheidet.

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