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LICHTENFELS: 23-Jährige führt sich wie eine Furie auf

LICHTENFELS

23-Jährige führt sich wie eine Furie auf

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    Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte hatte sich eine junge Lichtenfelser Mutter vor Gericht zu verantworten. Sie stand unrechtmäßig ihrem Lebensgefährten bei, als dieser rechtmäßig von der Polizei in Gewahrsam genommen worden war. Das alles hatte seinen Ursprung offenbar in reichlich Alkohol

    1,4 Promille Alkohol. Am Steuer. Dazu ein Unfall und kein Führerschein. Das hatte sich am 23. Januar 2021 ein junger Mann zuschulden kommen lassen. Und all das warf Fragen auf. Vor allem solche, die die Polizei zu stellen versuchte. Doch als die Beamten den betrunkenen Unfallverursacher und Fahrerflüchtigen aufsuchten, ließ sich dieser nicht ohne Weiteres mitnehmen. Vor allem eilte ihm seine Lebensgefährtin, eine 23-jährige arbeitslose Frau, zur Hilfe. Auch sie war alkoholisiert.

    Staatsanwalt Harun Schütz trug in seiner Anklageschrift vor, dass die Lichtenfelserin später am Abend vor allem auf der Polizeiwache unflätig geworden sei. So habe sie eine Plexiglasmauer umgestürzt, nach einem Polizeibeamten getreten, diesen mit „Bimbo“ beleidigt und zudem auch noch den Tresen in der Polizeiinspektion mit einem Kugelschreiber beschmiert.

    „Was möchten Sie dazu sagen?“, so Richterin Anna Berlips an die Angeklage gewandt. Die Angesprochene, anwaltlich vertreten durch Verteidiger Peter Lamprecht, nahm für sich in Anspruch, dass sie betrunken war und sie sich darum nur schwer erinnern könne. Abgesehen davon würde ihr der Vorfall leidtun. Den Grund aber, weshalb sie sich so schwer erinnert, den kannte sie noch: „Wir haben eine Flasche Ouzo getrunken und eine Flasche Wodka.“ Mit „wir“ meinte sie sich und eben den Unfallfahrer.

    Eine klarere Erinnerung hatte ein als Zeuge geladener, 36-jähriger Polizist: „Sie hat gleich angefangen uns zu beleidigen.“ Auch erinnerte sich der Zeuge daran, dass die Frau, um nicht weiter in die Festsetzung ihres Lebensgefährten einzugreifen und zu stören, auf eine Mauer gesetzt worden war. Von dort aus „hat sie uns aber weiter beleidigt“. Nach Meinung des Zeugen stand die Frau „unter Alkohol und oder Drogen“ und war aufbrausend. Nur ob sie die Beamten angegangen hat, das wisse er nicht mehr.

    Das wusste hingegen sein Berufskollege umso besser. Der 33-jährige Beamter wurde außerdem Zeuge dessen, wie sich die Angeklagte auf der Wache benahm. „Sie hat Bimbo und Hurensohn zu mir gesagt und in Richtung meines Schienbeins getreten“, gab er zu Protokoll und versicherte, dass es beim Tritt wohl die Absicht zu treffen gab, nicht aber einen eigentlichen Treffer. Im Grunde waren der Sachverhalt klar und die Rechtslage unstrittig.

    Schon mehrfach im Bundeszentralregister vermerkt

    Doch zunächst ging es darum, das Vorleben der Angeklagten zu beleuchten, also einen Blick ins Bundeszentralregister zu werfen. Das gab Richterin Anna Berlips die Auskunft, dass eine mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geratene junge Frau vor ihr saß. Auf Diebstahl, unerlaubte Entfernung vom Unfallort, Hausfriedensbruch samt Diebstahl und Leistungserschleichung lauteten die Strafbefehlseinträge im Register.

    Verteidiger Lamprecht differenzierte diese Einträge. Bei der Erschleichung von Leistungen handelte es sich beispielsweise um eine Schwarzfahrt, ein „typisches Armendelikt“. Geschickt lenkte er so das Augenmerk auf die finanziell prekäre Situation seiner Mandantin, die angab, bei einem Hartz-IV-Einkommen und ohne Rücklagen mit rund 10 000 Euro verschuldet zu sein.

    Wohl 1,7 Promille Alkohol im Blut hatte die Frau damals bei ihrem Tun, weshalb auch Staatsanwalt Harun Schütz im Zusammenhang mit den Tatvorwürfen von „Enthemmung“ sprach. Doch als entlastend mochte er das nicht gelten lassen, eben weil der letzte gegen die Frau ergangene Strafbefehl zum Tatzeitpunkt erst einen Monat alt war. Die Frage nun lautete, wie wohl das Urteil ausfallen sollte. Würde es, eben weil die Frau finanziell prekär dran ist, wirklich zu einer Geldstrafe kommen? Nach Schütz habe diese etwas über 1000 Euro zu liegen.

    Der Urteilsspruch von Richterin Berlips sollte – auch im Vertrauen darauf, dass die Täterin, die mittlerweile Mutter geworden ist, gesetzter geworden ist – abermals eine Geldstrafe werden. Allerdings eine, die auch vorherige Strafbefehle mit einbezog. Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, vorsätzlichem tätlichen Angriff, versuchter Körperverletzung und Beleidigung fiel die Geldstrafe in einer Höhe von 2880 Euro aus. „Ich halte es nicht für tat- und schuldangemessen, eine Freiheitsstrafe auszusprechen“, so Berlips das Verfahren beschließend.

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