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LICHTENFELS: Amtsgericht: 61-Jähriger teilt Hitler-Bild bei Facebook

LICHTENFELS

Amtsgericht: 61-Jähriger teilt Hitler-Bild bei Facebook

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    Justitia ist die römische Göttin der Gerechtigkeit.
    Justitia ist die römische Göttin der Gerechtigkeit. Foto: Arne Dedert (dpa)

    Weil er auf Facebook ein Bild von Adolf Hitler geteilt hat, hatte sich am Dienstag ein 61-jähriger aus dem Landkreis vor Gericht zu verantworten. Der Vorwurf: Verwendung von verfassungsfeindlichen Kennzeichen. Die Sache hätte mit dem Bezahlen eines Strafbefehls ihr Bewenden haben können, doch der Mann legte Einspruch ein. Die Folge dessen war, dass man sich im Saal 14 begegnete.

    Wolfgang Bürckmann stand als Verteidiger auf verlorenem Posten. Zu klar konnte die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Johannes Tränkle, den Beweis führen, dass der Berufskraftfahrer am 15. April dieses Jahres gegen 21.31 Uhr Hitler in seinen Protest gegen Corona-Maßnahmen einbezog. Er teilte über ein soziales Medium ein Bild, auf welchem sich Kanzlerin Angela Merkel und Hitler gestisch glichen. Versehen war das Bild mit dem Satz: „Es ist nicht das Virus, das sie beherrschen wollen.“

    Eine Anspielung darauf, dass das Virus Vorwand zur Machtausübung der Regierung sei. Doch nicht nur die bildliche Darstellung Hitlers ist problematisch, auch die Hakenkreuzbinde, die er auf so vielen Fotografien am Arm trägt, ist es. Zwar war nach Akteneinsicht durchaus zu attestieren, dass das Hakenkreuzsymbol nur andeutungsweise zu sehen war, jedoch war Hitler es eben in Gänze.

    Keine Absicht, „rechte Propaganda zu verbreiten“

    Als der Angeschuldigte Gelegenheit zur Stellungnahme erhielt, sprach er sich von Schuld weitgehend frei. „Man erkennt das Hakenkreuz nicht und mir persönlich ist das Hakenkreuz nicht aufgefallen“, so der Mann. Auch suchte er darzulegen, dass er keinerlei Absicht gehegt habe, „eine rechte Propaganda zu verbreiten“.

    Staatsanwalt Tränkle sah das mit der Schuld naturgemäß anders. „Es ist höchst richterlich geklärt, dass auch Hitler-Abbildungen zu den verfassungsfeindlichen Kennzeichen zählen, und es ist völlig egal, aus welchem Zweck sie verwendet werden“, erklärte er mit Bestimmtheit.

    Tatsächlich, so der Staatsanwalt, gebe es derzeit sogar eine Schwemme an ähnlichen Vorkommnissen im Internet, denen man Einhalt gebieten müsse. Darüber hinaus stellte er noch etwas klar: „Derzeit werden gleich gelagerte Taten nicht eingestellt.“

    „Für einen solchen Blödsinn soll ich einen ganzen Monat arbeiten?“

    Beschuldigter

    Eine Darlegung, welcher der Angeklagte wenig abgewinnen konnte. Das sich der Strafbefehl auf rund 800 Euro belief, stieg in ihm eine Frage auf: „Für einen solchen Blödsinn soll ich einen ganzen Monat arbeiten?“

    Es sollte umgerechnet eher ein halber Monat werden, den der Angeschuldigte nun für seinen Kommentar mit Hitlerbild arbeiten muss. Eine Überprüfung seiner Einkünfte hatte ergeben, dass er monatlich nur 1100 Euro zur Verfügung hat, weniger also, als die Staatsanwaltschaft geschätzt hatte.

    Dieser Umstand bewog das Gericht, den Strafbefehl auf 500 Euro abzusenken. Doch diese sind zu zahlen, und daran führt für den 61-Jährigen kein Weg vorbei. Abgesehen davon klärte Tränkle den Mann darüber auf, dass es allgemein bekannt sei, dass auch Hitlerabbildungen nicht folgenlos versendet werden können.

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