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LICHTENFELS: Amtsgericht Lichtenfels: Angriff auf Türsteher war geplant

LICHTENFELS

Amtsgericht Lichtenfels: Angriff auf Türsteher war geplant

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    Am 25. März 2023 entgingen zwei Türsteher einer Burgkunstadter Diskothek einem vermutlich grausamen Schicksal. Doch die bewaffnete Gruppe, zu der damals ein heute 22-jährige Mann aus Kronach gehörte, flog auf. Was blieb, war die Anklage wegen Bildung einer bewaffneten Gruppe.

    Staatsanwältin Daniela Jensch sollte am Dienstag auf dem Amtsgericht deutlich werden: „Sie wollten sie auf Anweisung (…) zusammenschlagen“, erklärte die Frau im Saal 14 während der Anklageverlesung und an den in Kronach wohnenden Syrer gewandt. Zusammen mit elf weiteren Personen, zuallermeist dem Orient entstammend, habe er damals Jensch zufolge in der Absicht gestanden, sich an massiven Körperverletzungen gegen die Türsteher zu beteiligen.

    Und der Angesprochene? Der folgte ihren Ausführungen mit zumeist vor der Brust verschränkten Armen. Seine Worte hingegen klangen nach Verständnis und Reue. Tatsächlich aber sollte der Mann diesbezüglich nicht sonderlich glaubwürdig auftreten. Nicht nur, dass er vorgab, seine Ausbildung der Anklage und des Prozesses wegen abgebrochen zu haben. Er brachte auch die Sorge vor, dass die Verhandlung seinen Aufenthaltsstatus gefährden könnte. Und er erklärte, auch nicht zu wissen, weshalb er damals zu der Gruppe gestoßen sei.

    Doch was erschwerend hinzukam, waren die damals von dem Angeklagten getätigten Äußerungen, mit denen ihn Richter Matthias Huber konfrontierte: „Jalla, ich bin bereit, ich werde als Märtyrer sterben.“ Tatsächlich sollte von Huber nicht weiter hinterfragt werden, weshalb der junge Mann damals ausgerechnet diese Formulierung wählte. Diesbezüglich sollte der Fall nebulös bleiben.

    Was hingegen feststand: In der Gruppe der jungen Männer waren auch zwei Personen, die mit Bewaffnung die Nähe der beiden Türsteher gesucht hatten. Einer hatte ein Würgeholz (Nunchaku) bei sich, ein anderer einen Schlagring.

    Nach und nach wurden all jene juristisch bedacht und nun war der 22-Jährige an der Reihe. Was die Tat damals verhinderte, war, dass die beiden Türsteher eine Warnung von dritter Person erhielten und zudem die Polizei eintraf. Sie kam gerade rechtzeitig, als die Gruppe die sich an anderen Ort begeben habenden Türsteher angehen wollte. Was die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten dabei vorwarf, war nicht nur, dass er Teil einer Gruppe war, sondern auch, dass er um die Bewaffnung der beiden anderen Männer gewusst habe.

    Kannte den Grund nicht

    „Es war falsch, was ich gemacht habe und dass ich mit den Jungs gefahren bin. Und letztendlich bereue ich das Ganze“, so der Mann. Er habe sich damals „zu cool gefühlt“, aber keine schlimmen Absichten gehabt. „Was war denn der Auslöser für den Streit?“, suchte sich Jensch zu dem einstigen Vorfall zu erkundigen. „Das müssen Sie die anderen fragen, das weiß ich nicht“, erhielt sie als Antwort. Auch ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe war vor Ort, dazu aufgerufen, eine Einschätzung der Person des Angeklagten vorzubringen. Wie zu erfahren war, hätten seitens der Jugendgerichtshilfe zwei Gespräche mit ihm stattgefunden, an welchen er aber immer aufgebracht und aufgewühlt gewirkte habe. Auch habe er nie verstanden beziehungsweise sich darüber beschwert, warum es mit diesem Vorfall vor Gericht geht.

    Mochte also eine gewisse jugendtypische Unreife hinter all dem Verhalten und den Einstellungen stehen? Auf Richter Matthias Huber wirkte das so, deshalb wurde die Jugendgerichtshilfe zu Rate gezogen. Auch von ihr saß ein Vertreter im Saal 14. So kam die Sprache auf mögliche „behebbare Reiferückstände“. Womit diese in einem Zusammenhang stehen mochten, waren die vielen Wohnungswechsel des Angeklagten.

    Was Huber guthieß, war, dass sich der 22-Jährige aus der damaligen Gruppe gelöst hat und sich stets in Lohn und Brot befand. Somit empfahl er eine Auflage, die in der Ableistung von 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit bestehen soll. Tatsächlich sollte sich der Angeklagte im Gericht Zeit nehmen, darüber noch nachzudenken. Letztlich aber willigte er ein.

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