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LICHTENFELS: Amtsgericht Lichtenfels: Diebe machen mit Explosion Beute

LICHTENFELS

Amtsgericht Lichtenfels: Diebe machen mit Explosion Beute

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    Zu Haftstrafen sollte es am Dienstag auf dem Amtsgericht kommen. In einem Schöffengericht wurde darüber befunden, ob zwei Männer mittels Sprengstoff Zigarettenautomaten knackten. Eine Körperverletzung war auch im Spiel.

    Wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion fanden sich gegen 9 Uhr die Angeklagten ein – der eine als freier Mann aus Erlangen kommend, der andere vorgeführt mit Fußfesseln aus einer Justizvollzugsanstalt.

    Waren sie es, die am 30. Januar 2023 erst in Redwitz und dann knapp sechs Wochen später nächtens in Sonnefeld und Weidhausen ihr Unwesen trieben? Staatsanwältin Bianca Franke sah es für erwiesen an, dass die beiden Männer entzündliches Gas in die Automaten leiteten, um hernach die Beute zwecks Weiterverkauf an sich zu nehmen.

    Hoher Sachschaden

    Was an dem Vorgehen fatal war, sollte im Verlauf des Tages ein Tabakhändler den beiden 44- und 47-jährigen Männern im Zeugenstand klarmachen: „Mich kostet es die Existenz, aber euch ist das ja wurscht.“ Was er damit meinte: Der Sachschaden, der an den Automaten entstand, ist weit höher als der Entwendungsschaden, geht in die Tausende und ist versicherungstechnisch nicht abgedeckt.

    Richter Matthias Huber wollte Genaueres wissen und so berichtete der Tabakhändler davon, wie er auf das Geschehen aufmerksam geworden ist. „Ich habe nur einen dumpfen Schlag gehört und wir sind dann ans Fenster. Ich habe die Täter nicht gesehen. Es könnte so um 3 Uhr am Morgen gewesen sein“, erklärte er und erhielt vom 44-jährigen Angeklagten eine Zwischenbemerkung: „Da liege ich noch im Bett.“ Den vollen Umfang allein dieses Raubzugs bilanzierte der Händler so: „900 Euro Zigarettenwert, 300 Euro Bargeld und der Automat ist ja Schrott.“

    Was aus Sicht des Gerichts die Täter überführen sollte, waren verwertbare DNA-Spuren, die sich an einem Tatort auf einem Stück Papier fanden. Ein für die Kriminaltechnik arbeitender Polizeibeamter brachte das im Zeugenstand so auf den Punkt, dass in einem Fall die Mittäterschaft des 47-Jährigen „sehr wahrscheinlich“ ist, die Spurenlage beim 44-Jährigen ein „deutliches Indiz“ seien.

    Was den Verdacht gegen die beiden Männer zudem erhärtete, war die Aussage einer weiteren Zeugin, wonach das Fluchtauto farblich ins Silberne beziehungsweise in ein Grau spielte. Nach eben der Farbe des Familienautos sollte sich dann auch Staatsanwältin Franke bei der Ehefrau des Angeklagten erkundigen. Diese, obwohl sie als Ehefrau ein Zeugnisverweigerungsrecht besitzt und nicht hätte gegen ihren Mann aussagen müssen, sollte dann nicht nur bestätigen, dass das Auto eine solche Farbe hat, sondern auch ihrer Abneigung gegen den Umgang ihres Mannes Ausdruck verleihen.

    Sie hielt nicht viel von dem 44-Jährigen, der in seinem Leben auch tatsächlich 22 Vorstrafen zwischen Körperverletzung, gemeinschaftlichem Diebstahl, Sachbeschädigung, Computerbetrug, Hehlerei, unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln und so weiter gesammelt hatte.

    Drogenkonsum angesprochen

    Ihr Mann und der mit ihm auf der Anklagebank sitzende Mittvierziger waren „beste Freunde“. Das interessierte auch Staatsanwältin Franke. Ihre Frage: „Was haben die denn so gemacht?“ Die Antwort der Ehefrau: „Auf jeden Fall nichts Anständiges.“ Und dann sprach sie auch von Drogenkonsum.

    Wovon sie noch sprach, war ein Vorfall, der sich am 14. April 2024 bei ihnen daheim zutrug. In der Nacht, es kam zu einem Streit zwischen ihrem Ehemann und seinem Sohn, da habe die Tochter schlichten wollen, auch darum, weil gerade Gäste im Haus waren. Was sie von ihrem Vater dafür bekam, war ein Faustschlag. Was sie verlor, war ein Schneidezahn.

    Das, war auch für seinen Verteidiger Thomas Skapczyk unstrittig, da auch die geschädigte Tochter in den Zeugenstand trat und gegen ihren Vater aussagte. Womit Skapczyk aber fremdeln sollte, war die unbedingte Mittäterschaft seines Mandanten. Das Vorfinden eines Papiers am Tatort, auf dem sich Spuren seines Mandanten befanden, hielt er nicht für aussagekräftig genug und Autos, die farblich ins Silberne oder Graue spielen, gebe es genügend.

    Für Staatsanwältin Franke sollte es keinen Zweifel an der Schuld der Angeklagte geben, was sich auch auf ausgewertete Handy-Nachrichten eines der Täter stützte. In ihnen nämlich bot er just nach dem Tatzeitraum seinen Bekannten Zigaretten „mit deutschen Bandarolen“ an.

    Die Angeklagten sollten sich spärlich zu den Vorwürfen äußern. Was den 44-Jährigen umtrieb, ließ er klar durchblicken: „Ich halte Richter Huber für befangen.“ Den Grund dafür nannte er auch und er lag in einer zurückliegenden Verurteilung, die durch Huber ergangen ist. Dann zog sich das Gericht zur Beratung zurück und sollte mit einer Entscheidung aufwarten, die um gut ein Drittel milder als die Forderung der Staatsanwaltschaft lag.

    Auf Bewährung

    Der Familienvater, der bislang noch unbescholten war, sollte wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, Diebstahl, Sachbeschädigung und Körperverletzung zwei Jahre Haft zur Bewährung erhalten. Drei Jahre lang wird er unter Bewährung stehen, mit einem Bewährungshelfer Kontakt zu pflegen und überdies 120 gemeinnützige Arbeitsstunden abzuleisten haben. Für seinen Freund ging es in Fußfesseln wieder zurück und zu einer Verlängerung des Haftaufenthalts – jetzt um weitere drei Jahre.

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