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LICHTENFELS: Amtsgericht Lichtenfels: Eine Straftat zu viel

LICHTENFELS

Amtsgericht Lichtenfels: Eine Straftat zu viel

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    Fünf Zeugen rief am Montag ein Verfahren auf den Plan, in dessen Mittelpunkt ein 33-jähriger Lichtenfelser stand. Versuchte gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, versuchter Diebstahl und mehr waren ihm angelastet worden.

    Dass es zu einer Verurteilung kommen würde, war angesichts der Beweislage klar. Bestritten hatte der Angeklagte während der gesamten Verhandlung auch nicht ein einziges Mal einen Tatvorwurf. Staatsanwalt Christopher Rosenbusch hatte den Angeklagten gut im Blick. Vor allem auch dessen Verhalten während der gesamten Verfahrensdauer. Und dieses war mitunter ein bisschen lax.

    Respektloses Verhalten

    „Er schaut sehr abwesend durch die Gegend und nimmt nicht mal die Hand vor den Mund, wenn er gähnt“, so Rosenbusch gegen Verfahrensende.

    Bis dahin musste verhandelt werden und insbesondere einen Vorfall war in der Anklage prominent gesetzt. Am 3. August 2023 gegen 0.30 Uhr stach der 33-jährige Angeklagte, der derzeit keiner Arbeit nachkommt, in den Reifen eines nächtens parkenden Autos am Lichtenfelser Fachmarktzentrum.

    Zehn Minuten später traf der Täter auf eine dort versammelte kleine Personengruppe und ging mit zwei Friseurscheren in den Händen gegen einen Mann in der Gruppe vor. Doch bei ihm war er an den Falschen geraten. Denn der 20-Jährige war geschult in Selbstverteidigung, brachte den Angreifer zu Boden und fixierte ihn dort.

    „Ich sagte zu meinen Kollegen, er kommt mir komisch vor“, so der 20-Jährige, der ein Reifenstechen mutmaßte. Was gegen den Angeklagten überdies vorgebracht wurde, war ein Vorfall vom September desselben Jahres. Da suchte der Lichtenfelser gegen 21 Uhr mit einem Brecheisen einen Container in der Korbstadt aufzubrechen, wurde aber ertappt und sollte sich in der Folge sogar umgänglich zeigen.

    Keine Entschuldigung

    Wie all das vorgetragen wurde und die Zeugen sich unweit des Angeklagten sitzend an all dies erinnerten, fiel es diesem nicht ein, so etwas wie Interesse am Verfahren zu signalisieren. Entschuldigt hat er sich bei keinem der Zeugen für seine Taten oder die durch ihn geschehenen Umstände.

    Mitunter wirkte er sogar demonstrativ wegschauend. Unbescholten war er jedenfalls nicht und was zu ihm zu Buche stand, waren elf Einträge im Bundeszentralregister. Sie sprachen von fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr, fahrlässigem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr, gefährliche Körperverletzung, versuchter Körperverletzung oder Diebstahl. Zu sich selbst erklärte er, wieder arbeiten zu wollen und einer Alkoholtherapie unterstanden zu haben, aber auch schon Crystal Meth konsumiert zu haben.

    Der Alkohol brachte dem Mann schon Unannehmlichkeiten, mehr aber noch einem Lokführer, der seinetwegen traumatisiert wurde. Eben wegen des Überschreitens von Gleisen ist der Angeklagte dabei, 10.000 Euro Schmerzensgeld aufzubringen. Ein als Zeuge aussagender Polizeibeamter erklärte während der Verhandlung sinnigerweise auch etwas: „Ich kenne den Mann schon aus vielen Einsätzen.“

    Für Staatsanwalt Rosenbusch hatten sich die Sachverhalte sämtlichst bestätigt. Zwar regte er an, den nächtlichen Angriff auf den 20-Jährigen beim Fachmarktzentrum als minderschweren Fall zu behandeln, „da der Angeklagte doch recht schnell zu Fall gebracht worden ist“, aber er erachtete „eine Geldstrafe nicht mehr für ausreichend“. Sein Fazit: „So geht´s einfach nicht weiter!“ Elf Monate Haft forderte Rosenbusch, wobei eine Bewährung nicht in Betracht komme. Rechtsanwalt Peter Christ suchte für seinen Mandanten eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro zu erwirken, doch Richterin Kathrin Mülling sollte in ihrem Urteilsspruch deutlich werden: „Eine Bewährung kam für mich nicht mehr in Betracht.“

    Neun Monate hinter Gittern

    Zu neun Monaten Haft verurteilte sie den Lichtenfelser wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, versuchtem Diebstahl und Sachbeschädigung.

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