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LICHTENFELS: Amtsgericht: „Witz“ kommt 39-Jährigen teuer zu stehen

LICHTENFELS

Amtsgericht: „Witz“ kommt 39-Jährigen teuer zu stehen

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    Im Amtsgericht in der Kronacher Straße in Lichtenfels wird Recht gesprochen.
    Im Amtsgericht in der Kronacher Straße in Lichtenfels wird Recht gesprochen. Foto: Markus Drossel

    Es war wohl sein Art von Humor, die dem 39-jährigen Elektriker eine Haftstrafe einbrachte. Der bis dato unbescholtene Mann aus der Landkreismitte glaubte am 13. Mai 2022 einen guten Einfall zu haben und veröffentlichte diesen auf einem sozialen Netzwerk. Das war fatal und erfüllte den Straftatbestand der Verbreitung von Schriften mit kinderpornografischem Inhalt.

    Lange sollte die Schöffengerichts-Sitzung unter Leitung von Richter Matthias Huber nicht dauern. Das hatte zwei Gründe. Denn einerseits war der Sachverhalt klar und andererseits war der Angeklagte geständig.

    Was er im Mai des vergangenen Jahres von seinem Netzwerk-Account aus in die Welt sandte, war wohl etwas, das er als humorigen und witzigen Beitrag empfand. Es zeigte das Bild eines Mannes am Strand, während im Hintergrund zwei nackte Jungs miteinander zu kopulieren schienen.

    Der Witz an dem Bild sollte in der Formulierung des Kommentars bestehen, die damit spielte, dem Offensichtlichen aus dem Weg zu gehen.

    „Ich habe es unwissentlich hochgeladen, dass es in diese Kategorie (Kinderpornografie) fällt, war mir unbekannt“, brachte der neben Rechtsanwältin Anett Raumschüssel sitzende Angeklagte vor.

    Keine pädophilen Neigungen, aber kein harmloser Fall

    Damit war im Grunde alles gesagt, denn wie sich herausstellte, hatte der Mann keine Vorstrafen und einen Lebenslauf, der auf ein solides Leben schließen ließ. Schulbildung, Ausbildung, beständige Berufstätigkeit und nie in Konflikt mit dem Gesetz.

    „Es gibt keinerlei wie auch immer geartete Anhaltspunkte dafür, dass Sie pädophile Neigungen haben“, kommentierte auch Richter Huber. Staatsanwalt Tim Baum sollte nun die Gelegenheit ergreifen, zu erklären, weshalb der Gesetzgeber so streng bei derlei mitunter harmlos wirkenden Vorfällen ist. „Das Gesetz sieht keine Haftstrafe unter einem Jahr vor“, so Baum, den Ton dann noch verschärfend. Denn eben weil der Angeklagte seinen Bild-/Textbeitrag auf dem sozialen Netzwerk einer unbestimmten und ziemlich hohen Personenanzahl „zugänglich gemacht hat“. Eben darum plädierte Baum sogar für ein Jahr und drei Monate Haft, wenngleich auch zur Bewährung.

    Verteidigerin Anett Raumschüssel merkte an, dass es ihrem Mandanten am Vorsatz gefehlt habe, das Bild als kinderpornografischen Beitrag zu senden, weil er ihm als kinderpornografischer Beitrag nicht auffiel und er auch nicht pädophil sei. Ihr Fazit: „Das Gesetz ist sicher nicht für den Angeklagten gemacht worden.“

    Am Ende sollte das Urteil des Schöffengerichts in der von Baum geforderten Höhe fallen. und Huber sollte das begründen: „Wir nehmen ihm ab, dass er sich nicht ganz der Dimension bewusst war (…) aber der Gesetzgeber hat sich entschieden, bei diesen Vorkommen keinen minderschweren Fall anzunehmen.“

    Versprechen, in Zukunft genauer hinzusehen

    Den Grund für die Haltung des Gesetzgebers erklärte Huber auch und der läge darin, dass die Gerichte schon jetzt mit Verfahren zu Posts mit kinderpornografischen Inhalten „uferlos“ befasst seien. Darum Hubers Rat: „Wenn Sie zukünftig was posten, dann müssen Sie genauer hinschauen.“ Der Enddreißiger versicherte, derlei Mails nicht mehr zu versenden und künftig genauer hinzusehen.

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