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LICHTENFELS: Geld der Eltern veruntreut: Hohe Geldstrafe

LICHTENFELS

Geld der Eltern veruntreut: Hohe Geldstrafe

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    Eine Familientragödie anderer Ausprägung bot am Dienstag den Hintergrund für eine Verhandlung am Amtsgericht. Wohl, um ihrer in Not geratener Tochter zu helfen, veruntreute eine Mutter Geld – das ihrer Eltern.

    Die 55-Jährige aus dem Raum Altenkunstadt konnte nicht viel zu ihrer Verteidigung vorweisen. Sie ist gerade dabei, in kleinen Schritten den durch sie entstandenen Schaden zwischen 7000 bis 8000 Euro abzubezahlen. Beinahe noch einmal so viel wird sie nach ihrer Verurteilung zu einer Geldstrafe aufbringen müssen. Rückblende: 2013 zogen die Eltern der Frau in ein Pflegeheim des Landkreises ein. Dabei erteilten sie der Tochter die Vollmacht, von ihren Konten die Kosten für die Pflege und Unterbringung zu bestreiten. EC-Karten und Pins wurden übergeben. Aber dann, über einen Zeitraum von zehn Monaten zwischen September 2013 und Juli 2014, hob die Frau immer wieder hohe dreistellige Beträge ab. 15 Fälle der Untreue insgesamt.

    Die Eltern der Angeschuldigten, das kam während der Verhandlung zur Sprache, plädierten für eine Strafverfolgung, wenngleich sie gegen ihre Tochter von dem ihnen zustehenden Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machten und nicht vor Gericht erschienen. Aber der Kontakt zwischen den Eltern und ihrer Tochter ist nun seitens der Eltern unerwünscht. Richter Stefan Hoffmann suchte die Hintergründe der 15 Taten zu ergründen und so erzählte die 55-Jährige davon, dass ihre Tochter Drogen genommen habe und sie Geld aufbringen musste, um sie vor einer Zwangsräumung der Wohnung zu bewahren.

    Extrem hohe Rückfallgeschwindigkeit

    Die Großeltern wiederum hätten keine Ahnung von den Verhältnissen ihrer Enkelin gehabt, nichts von den Drogen oder ihren Schulden gewusst. Die Betreuerin der Eltern, eine Rödentalerin, berichtete von der vertraglichen Verpflichtung der Angeklagten, vom elterlichen Geld die Heimkosten zu bezahlen. In den vergangenen Monaten aber sei die Tochter „nicht mehr gesehen worden“. Staatsanwalt Matthias Schmolke gab etwas darauf, dass die Angeschuldigte keine Vorstrafen hat und es keinen Eintrag über sie im Bundeszentralregister gibt. Eben darum nahm er Abstand zu einer Freiheitsstrafe, da sie „über das Ziel hinausgehen“ würde. Aber 6000 Euro Geldstrafe hielt er für empfehlenswert.

    Es wurde mehr. 7500 Euro wird die wegen Untreue von Stefan Hoffmann verurteilte Frau in regelmäßigen Abständen aufbringen müssen. Hoffmann begründete die auch in seinen Augen „hohe Geldstrafe“ damit, dass die Frau „über einen langen Zeitraum von zehn Monaten“ eine „extrem hohe Rückfallgeschwindigkeit“ an den Tag legte und sie eigentlich von Mal zu Mal die Gelegenheit hatte, die Unrechtmäßigkeit ihres Tuns einzusehen.

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