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LICHTENFELS: Amtsgericht: Ein fliegendes Skateboard und Beleidigungen

LICHTENFELS

Amtsgericht: Ein fliegendes Skateboard und Beleidigungen

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    Eigentlich sind Skateboards zum Rollen da. In Burgkunstadt aber soll eines in Richtung eines Kurierfahrers geflogen sein. Außerdem soll es Beleidigungen wie „Du Depp" oder „Penner" gehagelt haben.

    Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung musste sich ein 40-Jähriger aus dem östlichen Landkreis daher am Dienstag vor dem Amtsgericht Lichtenfels verantworten. Bei der Gelegenheit kam noch ein zweiter Vorwurf gegen den Mann zur Verlesung: Betrug.

    „Die Beleidigung räume ich ein, ich habe ihn Depp und Penner genannt", so der Arbeitslose zu dem Vorfall vom 29. Mai. Ansonsten habe er sich nichts vorzuwerfen. Das sah Staatsanwältin Rona Schmidt anders. Er habe an diesem Abend ein Skateboard gezielt nach einem Mann geworfen. „Ich habe drei schwarze Gürtel. Ich brauche kein Skateboard. Wenn ich jemanden verprügeln will, dann treffe ich ihn", betonte der Angeklagte. „Ich habe nicht nach ihm geworfen. Hätte ich, dann hätte ich auch getroffen. Auf 20 Meter Entfernung werfe ich eine Axt in die Zehn."

    Hintergrund der Auseinandersetzung war wohl ein Nachbarschaftsstreit, bei dem der geschädigte Kurierfahrer wohl zwischen die Fronen geriet. Als die Ehefrau des Angeklagten schimpfend und mit dem Skateboard in der Hand auf Mitglieder der anderen Familie zuging, sei sie gestürzt. „Es ging hin und her", berichtete der Geschädigte. „Auf einmal kamen diverse Ausdrücke…, und dann ist das Skateboard geflogen gekommen. Am ganzen Körper habe ich gezittert."

    „Ich brauche kein Skateboard. Wenn ich jemanden verprügeln will, dann treffe ich ihn“

    Der Angeklagte

    Während der Angeklagte darüber lachte, berichtete der Geschädigte: „Die Frau hat das Skateboard in der Hand gehalten, sie ist umgekippt und auf einmal hebt er das Skateboard auf und schmeißt es nach mir." Daraufhin soll der Geschädigte geistesgegenwärtig die Tür eines Autos aufgerissen und sich dahinter versteckt haben.

    Playstation verkauft, aber erst abgeschickt als die Polizei kam

    Ein weiterer Zeuge bestätigte zwar, dass das Skateboard geworfen worden sei, hatte das aber in einem Brief, indem er die Auseinandersetzung zuvor geschildert hatte, nicht erwähnt. Darüber zeigten sich Richter und Staatsanwältin verwundert. „Ich habe den Brief ja nicht abgeschickt", erklärte der Mann dazu. Das sei der Angeklagte gewesen. Der Angeklagte habe ihm den Brief vorgelegt und den Passus mit dem Wurf weggelassen, damit die Strafe niedriger ausfalle. Aus Angst vor dem 40-Jährigen habe er dabei mitgespielt. „Er wollte alles auspacken und alle erschießen, wenn er wegkommt (ins Gefängnis)", so der Zeuge.

    Weil er Geld für den Verkauf einer Playstation kassiert, diese aber nicht verschickt haben soll, musste sich der Angeklagte auch wegen Betrugs verantworten. Es handele sich um ein Missverständnis, da er die Kontaktdaten des Kunden wegen eines Defekts seines Smartphones nicht mehr gefunden habe, erklärte der 40-Jährige. Mittlerweile sei alles verschickt worden. „Es ist schon auffällig, dass Sie die Sendung erst verschicken, wenn Ihnen die Polizei auf den Füßen steht", erwiderte Richter Alexander Zenfels. Er signalisierte, das Verfahren deswegen einstellen zu wollen. Letztlich wurde der 40-Jährige wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 100 Sozialarbeitsstunden ableisten.

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