Wegen Nachstellung hatte sich am Dienstag ein 40-Jähriger aus dem Landkreis vor Gericht zu verantworten. Immer wieder suchte er die Nähe seiner Ex-Freundin und stellte ihr sogar Geschenke in ihr Auto und setzte seinen Fuß in die Tür.
„Habe gedacht, irgendwann hört das auf“, so die 33-Jährige. Als der Prozess gegen ihren Ex-Freund durch Richter Alexander Zenefels eröffnet wurde, begann er im Grunde schon mit einer Unterbrechung. Der 40-Jährige bat um Akteneinsicht, da er befürchtete, dass dem Gericht vorliegende Chatverläufe aus dem Kontext gerissen werden könnten.
In das Haus geschlichen
Zumeist aber sollte sich das Gericht sein Bild über die Aussagen der Zeugin, des Opfers selbst machen.
So berichtete die junge Frau davon, wie die Beziehung zu dem sieben Jahre älteren Mann vor gut zwei Jahren in die Brüche ging und im folgenden Winter der Kontakt völlig abgebrochen sei. Bald aber kam es „zu zahlreichen Anrufen“ und überdies: „Er hat sich ins Haus geschlichen, wenn die Nachbarin den Hund rausgelassen hat“, so das in den Zeugenstand getretene Opfer.
Am 1. Juli 2018 dann habe er seinen Fuß in die Haustür gesetzt, da er sie zuvor abgepasst habe und ihr gefolgt sei. Sein Ziel sei eine neuerliche und abermalige Aussprache gewesen. Zu diesem Zweck habe er auch einmal ihr Fahrrad festgehalten, so abrupt, „dass das Schutzblech wegflog“, wie die Zeugin angab. Was das Gericht und besonders Staatsanwältin Julia Haderlein gegen den Mann einnehmen sollte, war der Umstand, dass der 40-Jährige auch dann nicht von seinen Nachstellungen ließ, als ihm schon geheißen war, diese zu unterlassen.
Über Monate hinweg fertigte er Basteleien an, auf die seine Ex-Freundin keinen Wert legte, suchte er ihre Nähe, stellte Präsente ins Auto. „Es hat sich gehäuft und es hat mir immer mehr zugesetzt“, beteuerte das Opfer. Wie ein Paket ins Auto kam, so die Frau, könne sie sich bei alledem auch nicht erklären. Aber sie bot ein Zitat, welches den Entschluss ihres einstigen Lebensgefährten darzulegen suchte: „Er hat gesagt, er hört erst auf, wenn ich mit einem komplett anderen Typen und mit Kinderwagen daherkomme.“ Überdies, auch das kam zur Sprache, stehe der Mann bei der Frau mit nahezu 12 000 Euro in der Kreide.
Ein Posten, den er bei seiner Privatinsolvenz zu erwähnen unterließ, was Staatsanwältin Haderlein aufbrachte. Sie stellte den Begriff Gläubigerbegünstigung in den Raum und empfahl dem 40-Jährigen, besser keine sich selbst belastenden Äußerungen mehr zu treffen. Der Ex-Lebensgefährte tat wenig dazu, die Anschuldigungen zu zerstreuen.
Auch noch Schulden bei der Ex
Letztlich plädierte die Staatsanwältin gegen den bislang unbescholtenen Mann, der ihrer Sicht der Dinge nach „überhaupt keine Einsicht zeigte“ auf eine Geldstrafe in Höhe von 9100 Euro. Richter Zenefels entschied letztlich auf eine Geldstrafe von 5850 Euro, festhaltend, dass sich neben dem Vorwurf der Nachstellung auch die Nötigung erwiesen habe.