Wegen Betrugs fand sich am Dienstag ein 40-Jähriger vor dem Amtsgericht wieder. Sein Vergehen war ein Verschweigen und das gegenüber dem Jobcenter. Der Fall lag klar und auch der Angeklagte selbst verzichtete auf das letzte Wort.
Überhaupt sollte sich der Angeklagte nicht sehr gesprächig geben. Schon früh entschied er, sich knapp zu halten. Der Schaden, den der nicht ganz solvente Mann angerichtet hat, betrug 642,66 Euro und unterliegt der Einziehung von Wertersatz.
Zwischen Mai 2017 und April 2018 waren die Angaben, die der damals arbeitslose Mann gegenüber dem Jobcenter machte, nicht ganz korrekt. Was er nämlich nicht erzählte, war, dass er bei einem Verein ein kleines Zubrot verdiente.
Angeklagter ist nicht sehr redsam
So aber lieferte der auch heute noch arbeitslose Mann falsche Berechnungsgrundlagen und die wiederum sollten in Summe 642,66 Euro ausmachen, welche ihm zu viel überwiesen wurden. Da der Mann sich knapp hielt, kam es zur Erhellung des Sachverhalts auf die Angaben einer Fachangestellten für Arbeitsförderung an.
Die im Jobcenter angestellte Frau berichtete von dem Datenabgleich und dem Auskunftsversuch bei dem entsprechenden Verein. Im Grunde war der Fall klar und dass der Angeklagte nicht gerade ein Muster an Pflichtbewusstsein ist, ließ sich aus den Angaben der Zeugin leicht entnehmen. Sehr häufig sei er zu Terminen nicht erschienen und „es lässt ein bisschen zu wünschen übrig - mit der Mitteilungspflicht“.
Wie sie das so sagte, wirkte der Angeklagte ein wenig gelangweilt. Auch nahm er sein Recht, seinerseits Fragen an die Zeugin zu stellen, nicht in Anspruch. Bereits mehrfach geriet er mit dem Gesetz in Konflikt, wenngleich der Großteil seiner Vergehen schon eine gewisse Zeit zurückliegt. Zu ihnen gehörten aber schon Betrügereien und Körperverletzungen.
2009 sei es sogar schon mal zu einem ähnlichen Hintergehen wie dem gerade Verhandelten gekommen. Aber schwere Zeiten kenne der Mann auch. So berichtete er von seiner in diesem Jahr unternommenen Entgiftung, die auf Nachfrage von Richter Alexander Zenefels Wirkung zeige. „Ich denke schon“, so zumindest die Einschätzung des Lichtenfelsers.
Eindeutiger Vorsatz, da Wiederholungstäter
„Es ist natürlich ein Betrug“, bescheinigte Staatsanwalt Frank Dietze, der aber auch von einem „eher moderaten Schadensbetrag“ sprach. Allerdings sah er eine Wiedergutmachung durch eine Geldstrafe gegeben, die immerhin 1425 Euro zu betragen habe. Eben dem folgte Richter Alexander Zenefels in seinem Urteilsspruch genau. Da es schon vor zehn Jahren zu einem ähnlichen Verfahren gegen den Verurteilten kam, ging er eindeutig von Vorsatz aus.