Festakt in der voll besetzten ehemaligen Synagoge: Am Freitag führte der Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg, Clemens Lückemann, den neuen Direktor des Amtsgerichts Lichtenfels, Matthias Huber, offiziell in sein Amt ein und verabschiedete dessen Vorgängerin Ulrike Barausch.
Ursula Haderlein, die erst kürzlich ernannte Präsidentin des Landgerichts Coburg, begrüßte zahlreiche Repräsentanten aus den Bereichen Justiz, Behörden, Körperschaften, Anwaltschaft, Notariat und Verbänden. Sie verstand diese große Anteilnahme als besondere Wertschätzung für die beiden Hauptpersonen.
Kaum ein Bürger kommt in seinem Leben nicht mit der Justiz in Kontakt
Rein statistisch gesehen bekomme es jeder Bürger im Laufe seines Lebens ein- bis zweimal mit der Justiz zu tun, betonte Clemens Lückemann in seiner Festrede, und zwar in der Regel mit dem örtlichen Amtsgericht. Dessen Aufgaben seien vielfältig und anspruchsvoll. Dazu gehörten die Aburteilung von Straftätern, die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, das Entscheiden von zivil- und familienrechtlichen Streitigkeiten und die Anordnung von Betreuungen, aber auch Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren oder die Publizität des Handelsregisters.
Mit Blick auf die daraus resultierende Bedeutung der Amtsgerichte für das Gemeinwesen komme dem Amt des Behördenleiters ein herausragender Stellenwert zu. Der Amtsgerichtsdirektor sei nicht nur verantwortlich für den reibungslosen Ablauf des Gerichtsbetriebs und ganz wesentlich bestimmend für das interne Betriebsklima, sondern verleihe seiner Behörde nach außen Gesicht und Bedeutung. Die beiden im Mittelpunkt stehenden Richter- und Führungspersönlichkeiten entsprächen diesem Anforderungsprofil voll.
Vom kleinsten Amtsgericht im Bezirk Bamberg zum viertgrößten in Bayern
Nach knapp dreijähriger Tätigkeit als Amtsgerichtsdirektorin in Lichtenfels wurde Ulrike Barausch zur stellvertretenden Direktorin am Amtsgericht Coburg und Leiterin des zentralen Mahngerichts befördert. Das Amtsgericht Lichtenfels mit 50 Behördenangehörigen ist eines der beiden kleinsten Amtsgerichte des Bezirks. Die neue Arbeitsstelle dagegen, das Amtsgericht Coburg, ist mit 210 Mitarbeitern das größte im OLG-Bezirk Bamberg und das viertgrößte in ganz Bayern.
Barausch habe sich während ihrer Tätigkeit in Lichtenfels durch ihr freundliches Wesen und ihre wertschätzende Art das Vertrauen ihrer Mitarbeiter erworben und das Amtsgericht Lichtenfels nach außen hervorragend repräsentiert. Mit seinem Dank verband Lückemann gute Wünsche für die am 1. September begonnene neue Tätigkeit.
Matthias Huber die richtige Wahl für das Amtsgericht Lichtenfels
Zum Nachfolger als Amtsgerichtsdirektor von Lichtenfels wurde Matthias Huber ernannt. Er war zuletzt viereinhalb Jahre Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg. Ihm sei von seinen bisherigen Vorgesetzten ein hohes Maß an Teamfähigkeit, Kollegialität und Hilfsbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein, Organisationsgeschick und ein Blick für das Wesentliche und praktisch Machbare attestiert worden. Somit gebe es keinen Zweifel, dass er die richtige Wahl für dieses Amt sei, stellte Clemens Lückemann fest und wünschte Huber für seine neue Aufgabe alles Gute.

Es falle ihr nicht leicht, Lichtenfels Lebewohl zu sagen, unterstrich Ulrike Barausch, auch wenn der Wechsel an das viermal so große Amtsgericht Coburg ihrem eigenen Wunsch nach beruflicher Weiterentwicklung entspreche. Sie spüre Dankbarkeit für eine Zeit, in der sie mit Menschen zusammenarbeiten durfte, die sich einsetzen für eine bürgernahe, effiziente Justiz und ein Umfeld, in dem Arbeit Freude macht.
Vielseitiges Dienstleistungszentrum für verschiedenste Lebenslagen
Das Leitmotto der bayerischen Justiz ist „Justiz ist für den Menschen da“. Entsprechend stelle das Amtsgericht Lichtenfels für die Bürger in der Stadt und im Landkreis die wesentliche Komponente des Rechtsstaates vor Ort dar, verdeutlichte der neue Amtsgerichtsdirektor Matthias Huber. Er verstehe das Amtsgericht als ein vielseitiges Dienstleistungszentrum für die verschiedensten Lebenslagen.
Die Palette der Verfahren, die hier verhandelt werden, umfasse eben nicht nur Straf- und Bußgeldverfahren, sondern letztlich alle Lebensbereiche: von Streitigkeiten zwischen Nachbarn über Schadenersatzforderungen bei Verkehrsunfällen oder Gewährleistungsansprüchen gegenüber Verkäufern bis hin zu Scheidungs- und Unterhaltsverfahren, Nachlass- und Betreuungsangelegenheiten oder Grundbuchsachen.
Lob für seine Vorgängerin und die Mitarbeiter
Huber lobte seine Vorgängerin für das bestens organisierte und funktionierende Gericht. Die hohe Leistungsbereitschaft und die Motivation aller Mitarbeiter sowie deren spürbare Identifikation mit der Rechtspflege und der Rechtsprechung habe ihn sehr beeindruckt.
Besonders freue er sich, dass er zukünftig nicht ausschließlich mit Verwaltungsaufgaben befasst sein werde, sondern als Jugend- und Schöffenrichter weiterhin aktiv an der Strafrechtspflege mitwirken dürfe. Das Jugendstrafrecht solle vor allem erneuten Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenwirken. Der Erziehungsgedanke sei also Leitprinzip und Orientierungshilfe. Hierzu bedürfe es einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit von Justiz, Polizei, der Anwaltschaft und den Einrichtungen der Jugendhilfe und der Jugendgerichtshilfe.
Erfreulich sei, dass ihm in Lichtenfels mit dem Projekt Meilenstein des Kreiscaritasverbandes ein langjährig verlässlicher und kompetenter Partner zur Seite stehe. Die Mitarbeiter stellten ein vielschichtiges Hilfsangebot für jugendliche Straftäter bereit, um diese erfolgreich in ein straffreies Leben zu begleiten.
Den Festakt umrahmte eindrucksvoll ein Ensemble des Meranier-Gymnasiums.