81 Kreuzchen, verteilt auf drei Stimmzettel – diese Qual der Wahl haben die knapp 15 900 stimmberechtigten Bürger der Stadt Lichtenfels bei der Kommunalwahl am Sonntag, 15. März. Denn es gilt: Für jeden Kreis-, Stadt- und Gemeinderatssitz darf eine Stimme vergeben werden. Also sind auf dem großen Stimmzettel für die Kreistagswahl 50 Kreuze zu setzen, 30 für den Stadtrat und eine für das neue Stadtoberhaupt der Korbstadt.
Ihren neuen Rathauschef wählen, bis auf die Einwohner von Bad Staffelstein, auch die Bürger der übrigen neun Landkreiskommunen, während in allen Städten und Gemeinden die Bürgervertretung für die nächsten sechs Jahre zu bestimmen ist. Deren Größe richtet sich nach der Einwohnerzahl. Je größer also eine Stadt oder eine Gemeinde, desto mehr Stadt- oder Gemeinderäte dürfen deren Bürger wählen.
In Marktgraitz und Marktzeuln sind die jeweiligen Gremien zwölf Personen stark, jeweils 16 Bürgervertreter dürfen die Einwohner von Redwitz und Weismain wählen. Vier mehr, also 20 Frauen und Männer, sitzen in den Gemeinderäten von Altenkunstadt, Ebensfeld und Michelau sowie im Stadtrat von Burgkunstadt. Und in Bad Staffelstein mit seinen knapp 10 400 Einwohnern bestimmen die gut 8650 Wahlberechtigten über 24 Stadträte.
Hochstadter vergeben 24 Stimmen
Genauso viele Kreuzchen wie die Badstädter dürfen im Übrigen die rund 1340 Wahlberechtigten in Hochstadt bei ihrer Wahl des neuen Gemeinderat vergeben, obwohl das Gremium nur zwölf Mitglieder zählt. Das etwa 1650 Einwohner zählende Hochstadt nützt nämlich eine Besonderheit im bayerischen Wahlrecht aus, die es Kommunen bis 3000 Einwohnern erlaubt, doppelt so viele Kandidaten aufzustellen, wie ihr Gemeinderat an Köpfen zählt.
Bis zu drei Stimmen pro Kandidat möglich
Am Wahlsonntag ab 18 Uhr kommt also einiges an Arbeit auf die über 800 Wahlhelfer in den über 100 Wahllokalen und zirka 35 Briefwahlbezirken im Landkreis zu. Denn bei den Kommunalwahlen haben die fast 54 000 Wahlberechtigten im Landkreis die Möglichkeit, ihre Stimmen zu kumulieren und zu panaschieren, was die Auszählung zu einer sehr aufwendigen Angelegenheit macht.
Kumulieren heißt häufeln, was konkret bedeutet, dass ein Wahlberechtigter einem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben kann. Natürlich darf er dabei die jeweils erlaubte Gesamtzahl seiner Stimmen nicht überschreiten. Bei der Kreistagswahl heißt das beispielsweise, dass ein Wähler 16 Bewerber mit jeweils drei Stimmen bedenken darf. 48 Stimmen hat er dann vergeben, also noch zwei übrig, die er anderweitig setzen darf. Verzählt er sich und vergibt eine und mehrere Stimmen zu viel, wird der Stimmzettel ungültig.
Vermischung von Listenkreuz, Panaschieren und Kumulieren
Hier kommt das Panaschieren ins Spiel, also das Verteilen der Stimmen. Ein Wahlberechtigter kann also nicht nur seine Kreuze bei einer Partei oder Wählervereinigung geben, sondern den Kandidaten seiner Wahl quer durch die Parteien und Wählervereinigungen unterstützen. Möglich ist auch eine Vermischung von Listenkreuz, Panaschieren und Kumulieren. Man kann also beispielsweise auf dem Kreistagswahlzettel zehn Kandidaten unterschiedlicher Parteizugehörigkeit jeweils drei Stimmen geben und dann bei der Partei seiner Wahl sein Kreuzchen machen. Die 20 verbliebenen Stimmen gehen dann an die Kandidaten in der Reihenfolge des Listenplatzes, so sie noch nicht angekreuzt wurden.
Aufgrund der Vielzahl der zu vergebenen Stimmen und den Möglichkeiten des Häufelns und Verteilens haben auch immer mehr Wahlberechtigte die Briefwahl genutzt, wie die jeweiligen Wahlleiter aus den einzelnen Rathäusern im Landkreis gemeldet haben. So gaben in einigen Kommunen über 50 Prozent der Wählerinnen und Wähler bereits ihre Stimmen ab.
Rund 54 000 Wahlberechtigte im Landkreis
Wählen dürfen übrigens alle Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, und seit mindestens zwei Monaten in der Gemeinde beziehungsweise im Landkreis wohnen. Im Landkreis sind dies etwa 54 000 Frauen und Männer. Natürlich sind auch alle EU-Ausländer wahlberechtigt, die die obigen Voraussetzungen erfüllen. Sie dürfen auch für den Kreis- beziehungsweise Stadt- oder Gemeinderäte kandidieren, allerdings nicht für das Amt des Bürgermeisters.
Ausgezählt werden nach der Schließung der Wahllokale am 15. März um 18 Uhr übrigens zuerst die Stimmzettel für die jeweiligen Bürgermeisterwahlen. Dann machen sich die Wahlhelfer an die Auswertung der jeweiligen Gemeinde- und Stadträte, und am Montag werden dann Stimmzettel für die Kreistagswahl ausgezählt.
Diesen Artikel hatten wir bereits in leicht abgeänderter Form am 14. Februar veröffentlicht. Auf vielfachen Leserwunsch und aus Servicegründen haben wir uns zu einer nochmaligen Veröffentlichung entschlossen. Mehr Berichte zur Kommunalwahl am 15. März lesen Sie unter www.obermain.de. Unter www.obermain.de finden Sie am Wahlabend ab 18 Uhr auch alle Ergebnisse der Wahlen im Landkreis.