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LICHTENFELS: Betrogener Ehemann wegen Angriff vor Amtsgericht Lichtenfels

LICHTENFELS

Betrogener Ehemann wegen Angriff vor Amtsgericht Lichtenfels

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    Im Amtsgericht in der Kronacher Straße in Lichtenfels wird Recht gesprochen.
    Im Amtsgericht in der Kronacher Straße in Lichtenfels wird Recht gesprochen. Foto: Markus Drossel

    Noch lange in Erinnerung bleiben wird der 24. Juli des vergangenen Jahres einem 38-jährigen Mann aus dem Landkreis Lichtenfels. Er wurde Opfer einer Eifersuchtsattacke eines betrogenen Ehemanns. Wegen versuchter gefährliche Körperverletzung musste der 29-Jährige aus dem Coburger Raum sich jetzt vor dem Amtsgericht Lichtenfels verantworten.

    Pfefferspray und Randale

    Ruhig, aber sichtlich angespannt saß der Angeklagte neben seinem Verteidiger Andreas Wölfel. Staatsanwältin Hamberger hielt ihm vor, er habe seinen Nebenbuhler in dessen Wohnung aufgesucht und das Fenster eingeschlagen. Er habe ihn mit Pfefferspray verletzt, eine Play-Station und den Fernseher zerstört und die Gardinen zerschnitten. Den Schaden bezifferte die Staatsanwältin mit 3000 Euro.

    Auf die Vorgeschichte ging Verteidiger Wölfel ein. So sei die Ehefrau des Angeklagten bei einer Party in Coburg dem Geschädigten nach langer Zeit wieder begegnet und habe mit ihm eine Affäre begonnen. Der Ehemann fand in einer Computer-Cloud Bilder, die seine Frau mit dem Nebenbuhler im Bett zeigten. Als er diesen aufsuchte, um die „Sache jetzt zu klären“, habe der ihn nur durch das Fenster „angegrinst“. Daraufhin habe der Angeklagte „rot gesehen“ und den Rivalen mit Pfefferspray angegriffen. Schließlich sei der „verantwortlich für die Zerstörung seiner Ehe und Familie“.

    Ein Polizeibeamter sagte aus, er habe den betrogenen Ehemann nach der Tag bei sich zuhause im Schrank sitzend angetroffen. Offenbar ein verstörter Mann.

    Der 38-Jährige sagte aus, er habe „eine kurzzeitige Affäre“ mit der Ehefrau gehabt. Der Ehemann sei am Fenster aufgetaucht und habe ihn mit Pfefferspray attackiert. Er sei am Ohr getroffen worden und das habe sehr gebrannt. Das wunderte Staatsanwältin Hamberger, da in ihren Akten eine Irritationen am Oberarm vermerkt war.

    Hatte er große Schmerzen?

    Es kam zu einem kurzen Wortwechsel der Männer, wobei der Angeklagte dem Nebenbuhler vorwarf, er habe Schuld an seiner durch die Scheidung verursachten finanziellen Misere. Das wies der 38-Jährige zurück. Allerdings räumte er ein, dass ihm das Pfefferspray keine allzu großen Schmerzen bereitet habe.

    Daher stellte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer keine körperliche Schädigung beim Opfer fest, wohl aber eine „psychische Ausnahmesituation“ beim Täter. Der Verteidiger bat darum, auf ein Urteil zu verzichten, da sein Mandant nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten sei und nun wegen der Scheidung sein Haus verkaufen müsse.

    „Pfefferspray-Einsatz birgt immer auch Gefahr“, gab die Staatsanwältin zu bedenken. „Es war sehr, sehr knapp, dass es nicht böser ausging.“ Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung forderte sie eine Geldstrafe von 120 Tagessätze zu 80 Euro .

    Diese 9600 Euro hielt der Verteidiger für zu hoch. Er bezweifelte, dass der Versuch einer gefährlichen Körperverletzung vorliege. Für diese „aus menschlicher Sicht in gewisser Weise nachvollziehbare Tat“ sei eine Strafe in Höhe von 1200 Euro ausreichend. Der Angeklagte entschuldigte sich für seine Tag durch Verlesen eines Briefs. Er sei auch deshalb ausgerastet, weil er aus zerrütteten Verhältnissen komme und den Traum von Harmonie platzen sah. „Ich verliere meine Frau, ich verliere die Möglichkeit, meine Kinder jeden Abend ins Bett zu bringen und habe ein finanzielles Desaster“, sagte er. Richterin Katharina Kißling verurteilte ihn zu 5000 Euro Geldstrafe für versuchte gefährliche Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.

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