Urkundenfälschung kann viele Facetten haben. Das wurde einer 46-jährigen Angeklagten bei einer Verhandlung vor dem Lichtenfelser Amtsgericht deutlich. Sie versicherte, niemandes Unterschrift auf dem Mietvertrag gefälscht zu haben. Allerdings hat sie einen Namen aus dem Dokument entfernt und sich so als Alleinmieterin vom Arbeitsamt mehr Geld erschlichen als ihr zustand.
Rechtsanwalt Heinrich Meyer bat seine Mandantin zu Prozessbeginn, ihren Gesundheitszustand zu offenbaren. Ihre Seele könne sprunghaft sein und Impulsen folgen. Ob das die Ursache dafür ist, dass sie im Laufe der Jahre mehrfach wegen Betrugs verurteilt wurde, kam allerdings nicht zur Sprache. Sechs mal war sie bereits wegen Betrugs verurteilt worden, einmal in Verbindung mit Hehlerei zu einer Haftstrafe.
Vermieterin hat keine Mietbescheinigung ausgestellt
Staatsanwalt Mario Geyer warf der inzwischen in Coburg lebenden Frau vor, im März 2017 beim Lichtenfelser Jobcenter Arbeitslosengeld II beantragte und dabei eine Mietbescheinigung sowie einen Mietvertrag, der sie als alleinige Mieterin auswies, vorgelegt zu haben. Die vom Jobcenter über mehrere Monate ausgezahlten insgesamt 2900 Euro stünden ihr nicht in voller Höhe zu.
Die Frau erklärte, ihr damaliger Lebensgefährte habe zu diesem Zeitpunkt in einer eigenen Wohnung gelebt und darum habe sie ihn gerechtfertigterweise aus dem Vertrag mit Tipp-Ex gestrichen und eine Kopie dem Jobcenter vorgelegt. Eine Mietbescheinigung habe die Vermieterin ihr an der Haustür unterschrieben. „Ich habe das nie unterschrieben“, widersprach die 81-Jährige. Ihre Unterschrift auf der Bescheinigung unterscheide sich in der Schreibweise in einem Buchstaben deutlich von ihrer Handschrift. Die Angeklagte blieb aber bei der Behauptung, die Vermieterin habe das Dokument unterschrieben.
Zwei Unterschriften sehen anders aus als die Originale
Der ehemalige Lebensgefährte der 46-Jährigen berichtete, dass die Mietkosten geteilt worden seien, was „mal funktionierte, mal nicht.“ „Eigentlich unterschreibe ich nicht so, da können Sie gerne einen Vergleich machen“, sagte der 45-Jährige bei einem Blick auf den Mietvertrag. Auch ein Polizeibeamter berichtete von Ungereimtheiten. Bei einer ersten Befragung des Manns habe dieser ihm gegenüber geäußert, dass er nicht wisse, ob er noch der Lebensgefährte der Angeklagten sei.

Letztlich sollte es dem Gericht nicht gelingen, eindeutig nachzuweisen, wann sich das Paar trennte, wann das gemeinsame Mietverhältnis erlosch und ob sich das Folgen für die Bewilligung der 2900 Euro hatte. Der Vorwurf des Betrugs wurde fallengelassen, aber nicht der der Urkundenfälschung. Staatsanwalt Geyer verwies auch darauf, dass eine Mietbescheinigung wohl nie ausgestellt worden sei. Gegen die Angeklagte spreche auch ihr Register an Vorstrafen mit dem „gleichen Deliktstypus.“ Er forderte 1400 Euro Geldstrafe. Das Urteil von Richterin Daniela Jensch lautete auf 800 Euro.