Wegen der lautstarken Störung einer Trauerfeier musste sich ein 65-jähriger Mann aus dem Landkreis Lichtenfels jetzt vor dem Amtsgericht verantworten. Der Angeklagte behauptete, er werde in seinem Heimatdorf angefeindet und die Nachbarn hätten es darauf abgesehen, ihm etwas anzuhängen.
Der Rentner ist einschlägig vorbestraft. Bereits acht mal wurde er verurteilt – nicht nur wegen Diebstahl, sondern auch wegen Unterschlagung, Fahrerflucht und gefährlicher Körperverletzung. Jetzt kommt eine weitere Verurteilung hinzu, denn Richterin Katharina Mülling verhängte in ihrem Schuldspruch 2400 Euro Geldstrafe gegen ihn.
Witwe bricht in Tränen aus
Zu verstörenden Momenten kam es im Gerichtssaal, vor allem bei den Aussagen der Hauptzeugin, die mehrfach in Tränen ausbrach. Die 46-Jährige Witwe berichtete, für die Beerdigung am 2. Juni habe die Familie vereinbart, dass sie und ihre Kinder nicht in schwarzer Trauerkleidung am Grab stehen würden.
Es hätte eine würdevolle Trauerfeier werden können, wenn der Angeklagte nicht auf den Plan getreten wäre. Als sie ihn in der Nähe des Grabes stehen sah, habe sie gedacht: „Jetzt nicht der auch noch.“
Immer wieder habe der Mann die Trauerfeier mit Fragen wie „Wer is'n das?“ oder „Was tut denn der da?“ gestört. Auf die Aufforderung, zu gehen, habe er geantwortet: „Das ist ein öffentlicher Friedhof.“ Dann habe er zu schreien begonnen und sie beschimpft. „Wenn das dein Mann ist, warum hast du dann ein grünes Kleid an?“, habe er sie angefahren. „Die trauert ja nicht – guckt sie euch an“, habe er gerufen. Dadurch habe er ihr einen würdevollen Abschied von ihrem Mann unmöglich gemacht. Auch zur Gerichtsverhandlung habe sie nicht kommen wollen, weil die Erinnerung zu schmerzhaft sei.
Zwei weitere Zeugen bestätigten die Aussage der Witwe weitestgehend. Ein 62-jähriger Mann berichtete außerdem, der Angeklagte sei „verlottert angezogen“ gewesen, habe „einfach nur blöd geglotzt“ und viele Fotos aufgenommen.
Er habe nur einen Friedhofsbesuch unternommen und sei wegen des grünen Kleids der Witwe nicht von einer Trauerfeier ausgegangen, behauptete der Angeklagte. Man habe ihm mehr oder weniger grundlos mit Drohungen und Beleidigungen zugesetzt. Plötzlich sei jemand auf ihn zugekommen und habe ihn gefragt, was er hier suche und gesagt, dass er stinke und abhauen solle. „Ich soll tot umfallen, wenn das nicht stimmt“, versicherte der 65-Jährige. Ein Trauergast habe ihn noch attackiert, als er schon in seinem Auto saß.
Staatsanwalt schüttelt den Kopf
„Seit 13 Jahren bin ich diesen Dingen schon ausgesetzt“, erklärte er weiter. Als sein Verteidiger Alfred Rümle anregte, er solle um Entschuldigung für seinen Auftritt bitten, erklärte der Angeklagte: „Entschuldigung? Ich sehe eigentlich keinen Grund.“ Da schüttelte sogar Staatsanwalt Benedict Mayer den Kopf. Nach der ersten Aufforderung zur Ruhe hätte der Angeklagte merken müssen, dass er gerade eine Beerdigung störe, sagte Mayer. Doch der Verteidiger konterte, das habe sein Mandant nicht bemerkt, weil niemand Trauerkleidung getragen habe. Deshalb plädierte er auf Freispruch.
Mayer plädierte auf 2800 Euro Geldstrafe. Richterin Mülling blieb in ihrem Urteil 400 Euro niedriger. Die Geschlossenheit der Zeugenaussagen spreche für die Schuld des Angeklagten. Es sei durchaus denkbar, dass er die Trauerfeier „vielleicht sogar absichtlich“ gestört habe.