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LICHTENFELS: Flaschenwurf und Hitlergruß in Lichtenfels

LICHTENFELS

Flaschenwurf und Hitlergruß in Lichtenfels

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    Hat ein junger Mann in Lichtenfels wirklich den Hitlergruß gezeigt und mittels eines Verkehrsschildes um sich geschlagen? Noch dazu in der Absicht zu verletzen? Am Montag fand im Amtsgericht ein Verfahren statt, das sich um vorsätzliche versuchte Körperverletzung drehte und genau dies alles zu klären suchte.

    Es ging um den 9. Juli des vergangenen Jahres. An diesem Tag warf ein 31-jähriger Mann in der Mainau eine Glasflasche in Richtung einer Gruppe junger Menschen. Danach soll er auch noch den Hitlergruß gezeigt haben. Die von Staatsanwalt Weltz vertretene Anklage lautete darum auf versuchte gefährliche Körperverletzung nebst dem Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen. Eines vorneweg: Verletzt wurde durch den Wurf niemand, denn die Menge sprang beiseite.

    Eine ganz andere Version

    Doch warum warf der Mann überhaupt? Eine Frage, die nur er beantworten konnte. Neben seinem Rechtsanwalt Werner Brandl sitzend, argumentierte der derzeit arbeitslose Mann damit, dass er in Nothilfe gehandelt habe. Denn eigentlich sei seine damalige Freundin von dieser Gruppe „bedrängt und geschlagen“ worden. Von einem Hitlergruß wisse er hingegen nichts.

    Im Laufe der Verhandlung wurden von Richterin Kathrin Mülling vier Zeugen aufgerufen, an denen vor allem Rechtsanwalt Brandl seine Freude haben sollte. Aus seiner Sicht waren die Zeugenaussagen unterschiedlich genug, um das Verfahren gegen seinen Mandanten einzustellen. Ein Zeuge sollte angeben, den Hitlergruß nur aus dem Augenwinkel gesehen zu haben, ein anderer wiederum gab an, ihn nicht gesehen zu haben, ein dritter wusste von Flaschenwürfen und Handgreiflichkeiten generell nichts zu berichten und ein weiterer Zeuge sollte tatsächlich belastend auftreten.

    Angriff abgewehrt

    Er gab während seiner Vernehmung zu Protokoll, dass der Angeklagte „aggressiv“ aufgetreten sei und dass er ihn wegen des Hitlergrußes zur Rede gestellt habe. Daraufhin habe der Angeklagte das Verkehrsschild aus der Verankerung genommen und versucht, auf ihn einzuschlagen. Dem sei der 21-jährige Zeuge aber dadurch sich selbst schützend zuvorgekommen, dass er dem wütend gewordenen Mann so entgegentrat, dass dieser gar nicht mehr wirkungsvoll ausholen konnte.

    Übelst beleidigt

    Ein anderer Zeuge, eine 21-jährige Schülerin, hatte auch eine Erinnerung an den einstigen Vorfall. Ihr zufolge sei es so gewesen, dass ein Streit zwischen dem Angeklagten und seiner damaligen Freundin bestand. Doch die damalige Freundin sei nun wiederum auf sie zugegangen und zwar in wohl gewalttätiger Absicht. Auch sei sie von dieser Frau „als Hurentochter„ beleidigt worden. „Ich kenne meine Ex, die, wenn sie was getrunken hat, pöbelt gerne andere Leute an“, gestand der Angeklagte zu diesem Verhalten ein.

    Letztlich sollte es zu keinem Urteil kommen oder besser: zu noch keinem Urteil. Das hatte auch damit zu tun, dass ein Zeuge nicht vor Gericht erschien, welcher der Staatsanwaltschaft wichtig war. Für Brandl womöglich nur ein Zeuge, der „eine weitere Variante des Tathergangs“ berichten wird, für Weltz hingegen einer, der zur Aufklärung dienen könnte. Ein Urteil wollte Weltz auf jeden Fall haben, denn den Vorschlag Brandls, wonach das Verfahren gegen seinen Angeklagten doch eingestellt werden könnte, mochte er nicht akzeptieren.

    Nun brachte Richterin Mülling ins Spiel, dass sich das Verfahren gegen Auflage einstellen ließe, die Zustimmung der Staatsanwaltschaft vorausgesetzt. Die Auflage könnte eine Arbeitsauflage sein. Doch der Angeklagte verwies auf seine derzeit beschädigte Hand, die zwei Sehnenschäden aufweist und das Arbeiten kaum möglich macht. Eine Geldauflage, so stellte sich heraus, ist auch nicht leicht denkbar, da der 31-Jährige von Grundsicherung lebt. Letztlich sollte sich durchsetzen, dass es noch einen Verhandlungstag geben wird.

    Zu Wort kommen soll die Ex-Freundin des Angeklagten. Von ihr möchte man am 7. Juli wissen, ob und wie sehr sie von der Gruppe Jugendlicher angegangen worden ist, ob und wie sehr ihr Ex-Freund Anlass zu einer Nothilfeaktion mittels Flaschenwurf hatte und ob und wie sehr er dabei den Hitlergruß gezeigt haben könnte.

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