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LICHTENFELS: Fotos vom Glied: Mann aus Bad Staffelstein vor Gericht

LICHTENFELS

Fotos vom Glied: Mann aus Bad Staffelstein vor Gericht

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    Weil er einer Frau per Handy Fotos von seinem Glied geschickt hat, hatte sich am Dienstag ein 33-jähriger Bad Staffelsteiner vor dem Amtsgericht wegen Verbreitung pornografischer Inhalte einzufinden. Doch warum legte der Mann Einspruch in den gegen ihn ergangenen Strafbefehl ein, obwohl er die Tat zugab? Fragen, die einer Klärung bedurften.

    Der Sachverhalt war klar: Am 28. November 2022 versendete der bis dato völlig unbescholtene Mann ein Foto seines Geschlechtsteils an eine heute 39-jährige Frau aus Bruchmühle. Das gab er gegenüber Staatsanwalt Benedict Mayer und Richter Matthias Huber auch zu. Doch sein Rechtsanwalt Daniel Kötz wähnte noch einen Pfeil im Köcher. „Es gab ja doch auch 40 Seiten Text und es geschah im Rahmen eines Hin-und-Her.“ Das, was sich die beiden Menschen schrieben, so Mayer, hätte „erotisches Kaliber gehabt“.

    „Erotisches Hin-und-Her“

    Der Pferdefuß an der Sache war nur, dass dieses „erotische Hin-und-Her“ 2017 geschrieben wurde – zu anderer Zeit, zu anderen Umständen und fünf Jahre zurückliegend. Seither habe es keinen Kontakt gegeben. Als Kötz davon sprach, dass das Versenden der Bilder gewissermaßen eine Handlung gewesen sei, die „im Flow“ passiert wäre, kassierte er von Mayer deswegen ein kühles „Nö“.

    Dann konfrontierte Huber Kötz damit, dass dessen Mandant bei Handy-Kontaktaufnahmen von der Bilderempfängerin auch mitunter blockiert worden sei. Ein Umstand, der dem Rechtsanwalt neu schien. Auch bei der Deutung eines Bildes sollten die beiden Parteien abweichende Meinungen haben. So empfand Kötz ein Foto als durchaus „humorvolle Darstellung“, während Huber sie als „eindeutig pornografisch“ einschätzte.

    „Höchst übergriffig“

    Man durfte auf die Adressatin gespannt sein und die erbat, dass eine im Gericht bedienstete Frau während der Verhandlung neben ihr sitzen möge – gleichsam als Zeugenbeistand. Dann begann die Frau zu erzählen, woher man sich kannte und wie es zum Chat-Austausch kam.

    „Wir hatten zusammen 'World of Warcraft' gespielt“, bekannte sie und die Frage, ob der Kontakt dann irgendwann ausgeschlichen sei, wurde von ihr bejaht. Mehr noch: Sie habe explizit ausgesprochen, keinen Kontakt mehr haben zu wollen. Als der Bad Staffelsteiner ihr im November des vergangenen Jahres schrieb, habe sie nicht mehr gewusst, wer ihr da schreibt. Auch habe sie sich in diesem Moment beim Einkauf befunden und sei nicht auf das Kommende gefasst gewesen.

    Der Vorfall nahm sie mit und eine Weile habe sie überlegt, „zum Weißen Ring zu gehen“, hätte dann aber ein Verdrängen vorgezogen. Die Zusendung „aus dem Nichts und Jahre später“ schilderte die Zeugin als „höchst übergriffig“.

    An dieser Stelle erkundigte sich die Staatsanwaltschaft noch einmal danach, wann sie den 33-Jährigen erstmalig im Netz blockierte und die Antwort fiel auf 2017 aus. Jetzt und nach einer kleinen weiteren Diskussion mit Rechtsanwalt Kötz zu der Frage, ob dessen Mandant nicht auch selbst hätte wissen können, dass derlei Fotos nach fünf Jahren unverlangt waren, empfahl Huber dem Angeklagten, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzuziehen.

    Dieser lautete auf 1200 Euro und wenn er bezahlt wird, ist die Sache eingestellt und es bleibt nichts zurück. Würde hingegen weiterverhandelt, dann gäbe es „gute Chancen, dass sich die Tagessatzhöhe bei einem Urteil massiv erhöht“. Ein Argument, dem der 33-Jährige zugänglich war. „Wir nehmen den Einspruch zurück“, lautete das Statement von Verteidiger Kötz.

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